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Berufs­­un­­fäh­­ig­­keits­­ver­­siche­­rung für Selbst­stän­di­ge - SIGNAL IDUNA Eu­tin

So sichern Sie Ihre eigene Existenz essenziell mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab

Mit Ihrem Monatseinkommen erfüllen Sie sich im Laufe der Zeit diverse Wünsche oder Träume, wie bspw. Kinder, eine Familie, einen Urlaub sowie ein Eigenheim. Sollten Ihre Einnahmen ohne adäquate Absicherung wegfallen, so fallen auch viele Wünsche und Träume ins Wasser. Um sich vor den finanziellen Folgen einer eventuellen Berufsunfähigkeit zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön.

Ist der Eintritt einer Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich so abwegig?

Die überwiegende Mehrheit arbeitstätiger Menschen denkt, dass Personen, die in einem Büro tätig sind, oder solche, die körperlich anspruchslose Arbeit verrichten, nicht berufsunfähig werden können. Dabei handelt es sich jedoch um einen großen Irrtum, da die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sehr unterschiedlich sein können und oft gar nicht so weit hergeholt sind.

Berufsunfähigkeit tritt bei den wenigsten Personen unfallbedingt ein. Häufigste Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind:

  • Gravierende körperliche Erkrankungen
  • Überwiegend aufgrund beruflicher oder privater stressbedingter Situationen hervorgerufene psychische Erkrankungen
  • Unfälle, die sich während der Freizeit sowie beim Sport ereignen

An dieser Stelle soll noch einmal betont werden, dass nicht nur durch den Beruf verursachte Schäden zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Genau das Gegenteil trifft zu! Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine gewisse Zeit an der Ausübung Ihres Berufes verhindert sein, sichern Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön für Selbstständige finanziell ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt selbstredend auch dann in Kraft, wenn Berufsunfähigkeit aufgrund eines privaten Unfalles oder einer berufsunabhängigen Erkrankung erfolgt.

Was verbirgt sich hinter der Berufsunfähigkeit?

Viele Personen vertauschen die Ausdrücke „Berufsunfähigkeit“ sowie „Erwerbsunfähigkeit“ speziell dann, wenn es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige geht. Zunächst möchten wir Ihnen den Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit sowie einer Erwerbsunfähigkeit näherbringen, da beide Begriffe völlig unterschiedliche Rechtsfolgen besitzen sowie verschiedene Zustände beschreiben.

Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeitsrente stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Obwohl eine Rente von dem DRV Bund oder dem jeweiligen regionalen Rententräger gezahlt wird, wird zwischen einer vollen sowie teilweisen Erwerbsminderung unterschieden.

  • Die volle Erwerbsminderung: Ihnen ist keinerlei Berufsausübung für zumindest 3 Stunden täglich möglich, wobei Ihre ausgeübte Tätigkeit vor Eintritt der Erwerbsminderung unerheblich ist.
  • Die teilweise Erwerbsminderung: Ihnen ist keinerlei Berufsausübung für zumindest 3-6 Stunden täglich möglich, wobei es auch hier völlig unrelevant ist, welche Tätigkeit von Ihnen vor Eintritt der Erwerbsminderung ausgeübt wurde.

Welche Tätigkeit von Ihnen ausgeübt werden könnte, ist für die Rentenversicherung nicht von Interesse. Die durchschnittliche Rente beträgt für alle Erwerbsgeminderten im bundesweiten Durchschnitt circa 711 €. Von diesem Betrag allein lässt sich jedoch schlecht leben.

Die SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön erkennt eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige der SIGNAL IDUNA SI WorkLife Exklusiv-Plus stets dann an, sollte Ihnen eine Ausübung Ihres zuletzt ausgeübten Berufes aufgrund

  • gesundheitlicher Gründe
  • wahrscheinlich für zumindest 6 Monate
  • zumindest zu 50 %

nicht mehr möglich sein.

Dabei wird auf den von Ihnen zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist es völlig unrelevant, ob Sie trotz allem noch in der Lage sind, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, da wir auf eine sogenannte abstrakte Verweisung verzichten. Eine Berufsunfähigkeit liegt jedoch dann nicht mehr vor, sobald Sie eine anderweitige Tätigkeit ausüben, die Ihren Fähigkeiten, Ihrer Ausbildung sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Sollte Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) gezahlt werden, da Sie Ihrem bisherigen Beruf als Schönheitschirurg nicht mehr nachgehen können und Sie arbeiten deshalb in Teilzeit in einem Imbiss, so kann dies Ihrer bisherigen Lebensstellung definitiv nicht entsprechen, so dass Sie auch weiterhin Rente erhalten. Sollte Ihnen jedoch eine Rückkehr in Ihren alten Beruf möglich sein oder Sie eine finanziell und sozial vergleichbare Stellung annehmen, erlischt Ihr Anspruch auf BU-Rente.

  

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Leistungen

Die folgenden Schritte beschreiben unser Vorgehen, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns besitzen und einen Antrag auf Leistungen stellen:

  1. Das Bestehen eines Leistungsanspruchs wird geprüft. Jede Entscheidung ist einzelfallabhängig. Medizinische Unterlagen wie bspw. von den behandelnden Ärzten sowie Sozialversicherungsträgern werden auf Grundlage der eingegebenen Informationen angefordert. Ein amts- oder dienstärztliches Zeugnis ist bei Beamten sowie Soldaten ausreichend, sofern sie eine Dienstunfähigkeitsklausel besitzen.
  2. Sollten wir eine Berufsunfähigkeit feststellen können, wird unmittelbar nach Feststehen eines Leistungsanspruchs eine Rente gezahlt.
  3. Die Zahlung einer BU-Rente erfolgt generell bis Ende der Vertragslaufzeit. Sollte sich jedoch Ihr Gesundheitszustand derart verbessern, dass Ihnen die Ausübung Ihres alten Berufes wieder möglich ist oder Sie eine vergleichbare Tätigkeit aufgenommen haben, werden Leistungen durch uns umgehend eingestellt. Um Ihnen den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern, bieten wir oft eine Wiedereingliederungshilfe an, so dass wir Rentenzahlungen noch eine gewisse Zeit weiter leisten. Ihr Vertrag läuft sodann weiter, wie vor der Berufsunfähigkeit.

Die Highlights der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die folgenden Höhepunkte sind Bestandteil der Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön, von denen Sie bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS profitieren können:

  • Solange der Leistungsfall existiert, erhalten Sie eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Sie selbst bestimmen die Rentenhöhe in Ihrer BU. Empfehlenswert ist dabei eine Abdeckung von 70 % des aktuellen Bruttoeinkommens.
  • Eine Beitragszahlung entfällt, sollten Sie berufsunfähig werden.
  • Über die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ ist bei Beamten die allgemeine Dienstunfähigkeit abgesichert. Sollten Sie aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines amtsärztlichen Gutachtens für dienstunfähig erklärt und deshalb entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt werden, gelten Sie als berufsunfähig.
  • Die vereinbarte Rente erhalten Sie, sollte Ihre Berufsunfähigkeit zumindest ein halbes Jahr anhalten.
  • Sollten Sie, nachdem Sie für zumindest 3 Jahre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten haben, wieder in Ihren Beruf einsteigen können, werden Leistungen durch uns nicht sofort eingestellt. Sie erhalten dann durch uns eine Wiedereingliederungshilfe als Unterstützung, indem wir bis maximal 1 Jahr die Rentenzahlungen weiterleisten. Dies entspricht einem Höchstbetrag von 12.000 €.
  • Wahlweise kann eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 2 Jahre eingeschlossen werden. Sie erhalten Rentenzahlungen für maximal 2 Jahre selbst dann, wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt sind und zumindest ein halbes Jahr durchgehend arbeitsunfähig krankgeschrieben sind
  • Weiterhin unterstützen wir Sie mit 6 Monatsraten, sollten Sie selbstständig sein und eine Umorganisation Ihres Betriebes während des Leistungsfalls notwendig werden. Ein vollständiger Verzicht auf eine Prüfung der Umorganisation kann dann bestehen, sollte Ihr Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigen.
  • Für sämtliche Berufe ebenfalls eingeschlossen sind Infektionen, die eine Berufsunfähigkeit verursachen und dadurch zu einem Tätigkeitsverbot führen.

Eine Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll und notwendig

Spätestens dann, sobald Sie für längere Zeit erkranken, merken Sie, wie wichtig Ihre Arbeitskraft ist. In der Regel erhalten Selbstständige, die berufsunfähig werden, keine Leistungen, sofern diese nicht entsprechend versichert sind. Hohe finanzielle Einbußen entstehen auch bei Angestellten sowie Beamten aufgrund einer Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Um die dadurch entstehende finanzielle Lücke zu schließen, benötigt man eine monatliche Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Damit auch Sie den umfänglichen Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung genießen können, kontaktieren Sie am besten noch heute die Experten der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön und lassen sich kostenlos und unverbindlich beraten.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Christian Schulz

Röntgenstr. 3
23701 Eutin

Tel.: 04521 8306610
Mobil: 0177 4635692
E-Mail: Christian.Schulz@signal-iduna.net

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