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Beihilfe für die Po­li­zei - SIGNAL IDUNA Eu­tin

Beihilfe sowie beihilfekonforme Krankenversicherung als Grundlagen einer maßgeschneiderten Versicherung für Beamte

Prinzipiell sind Sie als Beamter oder Beamtenanwärter gegen Krankheiten, Dienstunfähigkeit oder sonstige Risiken über Ihren Dienstherrn abgesichert. Ein Teil der anfallenden Kosten wird im Krankheitsfall im Rahmen der sogenannten Beihilfe vom Dienstherrn übernommen. Für die verbleibenden Restkosten von 20, 30 oder gar 50 % müssen Sie selbst aufkommen bzw. sich entsprechend privat absichern. Eine optimale Absicherungsmöglichkeit besteht in der beihilfekonformen Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön für Polizisten.

Anspruch auf Beihilfe

 

Einfach und schnell erklärt

Beihilfeanspruch besteht beispielsweise bei Beamten, Richtern oder sonstigen Versorgungsempfängern. Dieser Personengruppe wird ein Teil der entstehenden Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe vom Dienstherrn erstattet. Dabei ist die prozentuale Höhe abhängig vom jeweiligen Bundesland.

Generell variiert die Höhe des Beihilfebemessungssatzes je nach Bundesland. Der Beihilfebemessungssatz bestimmt die Erstattungshöhe der Krankheitskosten.

Das Nachfolgende gilt dabei:

  • Einen Beihilfesatz von 50 % erhalten Beamte oder Richter, unabhängig des Familienstandes, die maximal ein Kind haben.
  • Einen Beihilfesatz von 70 % erhalten Beamte oder Richter mit zumindest zwei Kindern.
  • Ebenfalls 70 % beträgt der Beihilfesatz bei Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern von Beamten, Richtern oder auch Soldaten.
  • Einen Beihilfesatz von 80 % erhalten deren Kinder, solange sie Kindergeld erhalten.

Die Ihnen erteilten Arzt-, Krankenhaus- oder Apotheken-Rechnungen werden von Ihnen bei der zuständigen Beihilfestelle sowie Ihrer privaten Krankenversicherung, somit der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön eingereicht.

Ebenso verfahren Sie mit entsprechenden Rechnungen Ihres eventuellen Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners sowie Ihrer Kinder. Die Einreichung kann mittlerweile bequem sowie unkompliziert über eine entsprechende Smartphone-App erfolgen.

Die zuständige Beihilfestelle – Bundes- oder Landesbehörde – zur Einreichung Ihres Antrags hängt von Ihrem Dienstherrn ab. Für im Bundesdienst tätige Beamte beispielsweise ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Als Landesbeamter sollten Sie sich bei Rückfragen zur Beihilfeerstattung sinnvollerweise an Ihren nächsthöheren Ansprechpartner wenden oder dort entsprechende Merkblätter erbitten. Zur Erstellung des ersten Erstattungsantrages bieten beinahe sämtliche Behörden entsprechende Hinweise an. Nach Ausfüllen des ersten Antrages kehrt meist mehr oder weniger eine Routine bei der Antragstellung ein.

  

Gesetzliche Kasse und Beamte bei der Beihilfe

 

Meist stellt das keine gute Kombination dar

Warum passen eine gesetzliche Krankenversicherung sowie die Beihilfe nicht zusammen?

Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird aus einem festgelegten Prozentsatz des monatlichen Einkommens des Mitglieds berechnet. Hierbei wird der monatliche Beitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt, so dass jeder 50 % hiervon zahlt. Dieses Konzept wird allerdings nicht unterstützt.

Derzeit ist kein Bundesland bereit, anstelle der Beihilfeleistungen einen Anteil von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags zu übernehmen. Dadurch wären, im Hinblick auf Ihre gesundheitliche Absicherung, die Arbeitnehmer sowie Beamte vergleichbar gut gestellt. Jedoch werden Beamten stattdessen lediglich dann Leistungen gewährt, wenn diese tatsächlich erkranken oder in Behandlung sind. Der Dienstherr sowie die private Krankenversicherung teilen sich die entstandenen Kosten, anstatt sämtliche Aufwendungen von der Krankenkasse übernehmen zu lassen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass keine Anpassung an die Ansprüche von Beamten bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, weshalb diese oftmals teurer als eine private Krankenversicherung ist. Als GKV-Versicherter erhalten Sie keine Rechnungen, da eine 100-prozentige Absicherung besteht. Allerdings geht der bestehende Beihilfeanspruch überwiegend verloren. Beamte müssen Beiträge in der GKV vollständig selbst begleichen. Lediglich dann, wenn Sie vom Arzt eine Rechnung erhalten, beispielsweise bei einer Zahnreinigung, wird Ihnen Beihilfe gewährt.

Der Grund hierfür besteht darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht über spezielle Ergänzungsangebote für Beihilfeberechtigte verfügt. Obwohl ein Beamter nur 30 % oder auch 50 % der Leistungen benötigt, müsste er den vollständigen Beitrag für einen regulären 100 %-igen Schutz leisten. Ausgenommen hiervon ist die pauschale Beihilfe in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg sowie Thüringen.

Außerdem erhält ein Beamter lediglich dann Leistungen seines Dienstherrn, wenn eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden kann. Rechnungen werden bei gesetzlich Versicherten jedoch nur dann erteilt, wenn spezielle und von der Kasse nicht übernommene Behandlungen durchgeführt werden. Ansonsten wird keine Rechnung erteilt, wodurch die Möglichkeit einer entsprechenden Einreichung bei der Beihilfestelle nicht gegeben ist.

Auch die Einführung einer pauschalen Beihilfe bringt wenig Änderung

Als Beamter in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg sowie Thüringen können Sie sich als Alternative auch für die pauschale Beihilfe entscheiden. So kann bei entstehenden Krankheitskosten anstelle einer prozentualen Beihilfe ein Beitragszuschuss zur benötigten 100 % Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung gezahlt werden

Wir von der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön empfehlen daher für Beamte der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg sowie Thüringen den Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. Vergleicht man Beitrag und Leistung der GKV sowie PKV kann man feststellen, dass Beamte sowie Versorgungsempfänger über die Jahre hinweg nur mit der individuellen Beihilfe in Kombination mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erzielen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte hat viele Vorteile

Sollten Sie zuvor in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, trennen Sie sich mittels des Beitritts in einer beihilfekonformen Krankenversicherung vom System. Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizisten der SIGNAL IDUNA handelt es sich um eine Sonderform der privaten Krankenversicherung, durch welche eine konkrete Anpassung der anteiligen Kostenübernahme Ihres bestehenden Beihilfeanspruchs erfolgt.

Zusätzlich können Sie als Mitglied einer beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizisten von den Annehmlichkeiten eines Privatpatienten profitieren. Bei der SIGNAL IDUNA gehören zu diesen Vorteilen u.a.:

  • Die Entscheidung, wer Sie wo und wann behandeln kann. Bei Terminvergaben profitieren Sie von kürzeren Wartezeiten. Trotzdem besteht im gesamten Bundesgebiet freie Krankenhauswahl.
  • Selbst die Kosten neuester Behandlungsmethoden werden übernommen (sogenannte Innovationsklausel), wobei wir diese mit einem offenen Hilfsmittelkatalog kombinieren. Dadurch werden unsere Leistungen niemals auf bestimmte Hilfsmittel allein beschränkt.
  • Die Erstattung von Zahnersatz, Zahnbehandlungen sowie Hilfsmittel erfolgt in 100-prozentiger Höhe. Selbst professionelle Zahnreinigungen fallen hierunter.
  • Anfallende Kosten für Heilpraktiker, Logopädie oder alternative Behandlungsmethoden werden übernommen.
  • Deckungslücken in der Beihilfe werden – bis zu 100 % – geschlossen.
  • Übernahme eines Ein- oder Zweibettzimmerzuschlages im Krankenhaus.
  • Bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen sind hohe Beitragsrückerstattungen möglich.

Die Beitragsrückerstattung der Beihilfe

Wir möchten Ihnen gerne den zuletzt genannten Vorteil, die Beitragsrückerstattung, etwas konkreter erläutern. Eine Beitragsrückerstattung beinhaltet gewisse Voraussetzungen:

Ihnen werden die für das Versicherungsjahr gezahlten Beiträge teilweise zurückgezahlt, wenn Sie während eines vollständigen Versicherungsjahres keinerlei Rechnungen bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön einreichen. Sowohl professionelle Zahnreinigung als auch bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind von dieser Berechnung ausgenommen, weshalb diese somit keinerlei Einfluss auf Ihre Rückerstattung ausüben.

Innerhalb der Tarife für Anwärter sowie Dienstanfänger fällt eine Beitragsrückerstattung entsprechend höher aus. Dadurch besteht eventuell die Möglichkeit, Ihre private und an die Beihilfe angepasste Krankenversicherung für Sie noch ein Stückchen interessanter zu gestalten. Wenden Sie sich hierzu an unsere Experten. Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Sie haben soeben den Informationstexte zur Beihilfe für Polizisten gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Zu weiteren Fragen bezüglich Ihres individuellen Schutzes kontaktieren Sie das Team der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Die private Krankenversicherung hält viele Vorteile für Sie bereit. Lassen Sie sich deshalb umfassend über die private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA in Eutin, Ostholstein und Plön beraten.

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Die SIGNAL IDUNA in Eutin, Ostholstein und Plön informiert Sie gern über eine Anwartschaftsversicherung. Diese ist besonders sinnvoll, wenn Sie später in die private Krankenversicherung wechseln wollen.

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Sie unterliegen immer dem Risiko einer Dienstunfähigkeit. Daher sollten Sie sich rechtzeitig bei der SIGNAL IDUNA in Eutin, Ostholstein und Plön über die Dienstunfähigkeitsversicherung informieren.

Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Christian Schulz

Röntgenstr. 3
23701 Eutin

Tel.: 04521 8306610
Mobil: 0177 4635692
E-Mail: Christian.Schulz@signal-iduna.net

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