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Be­­trieb­­li­­che Un­­fall­­ver­­si­­che­­rung für Hand­wer­ker - SIGNAL IDUNA Eu­tin

Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Unfallfolgen mit einer betrieblichen Unfallversicherung

Durch eine gesetzliche Unfallversicherung besteht lediglich während der Arbeitszeiten eine Absicherung Ihrer Mitarbeiter. Um auch das private Umfeld inklusive einer 24-Stunden-Deckung Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten, ist eine betriebliche Unfallversicherung für Handwerker (bUV) für Handwerker bei der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön optimal geeignet. Damit können Sie nicht nur die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter erhalten, sondern können Ihren Angestellten aufgrund der umfassenden Absicherung eine Freude bereiten. Im Nachfolgenden erläutern wir die Vorzüge einer betrieblichen Unfallversicherung für Handwerker und warum es sich hierbei um eine Win-Win-Situation handelt.

Überblick der betrieblichen Unfallversicherung (bUV)

Die private sowie die betriebliche Unfallversicherung für Handwerker (Gruppenunfallversicherung) bieten für den Einzelnen praktisch identische Leistungen. Diese unterscheiden sich überwiegend darin, dass die versicherte Person bei der privaten Versicherung als Versicherungsnehmer auch den Versicherungsbeitrag selbst zahlen muss. Der Arbeitgeber übernimmt die Prämienzahlungen für seine Mitarbeiter, sollte er als Arbeitgeber die Versicherung für den Mitarbeiter abschließen, wobei sich für Ihren Angestellten nichts ändert.

 

Sie als Arbeitgeber müssen bei einer als Gruppenunfallversicherung funktionierenden bUV zumindest drei Mitarbeiter, wobei Sie selbst auch mitversichert werden können, versichern. Wir bilden, abhängig von den ausgeübten Tätigkeiten sowie den damit verbundenen Risiken der Kollegen, eine Gruppe, für die ein festgelegter Gesamtbeitrag angefordert wird. Der Beitrag je Person wird geringer, je mehr Personen in dieser Gruppe versichert sind. Da die Beiträge für Ihren Arbeitnehmer vollumfänglich als Betriebsausgaben (Personalkosten) abzusetzen sind, werden die steuerlichen Belastungen reduziert.

 

Nachfolgend erläutern wir einige Arbeitgeber-Vorteile der betrieblichen Unfallversicherung für Handwerker der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön:

 

  • Mitarbeiter werden aufgrund der Zusatzleistungen an Ihren Betrieb gebunden.
  • Qualifiziertem Personal wird gerade während der derzeit wachsenden Fluktuation ein besonderer Anreiz geschaffen.
  • Sie erhalten motivierte und glückliche Mitarbeiter.
  • Das Arbeitsklima wird verbessert.

Die Arbeitgeber-Konditionen

Da speziell betriebliche Zusatzleistungen einen besonderen Anreiz bieten, profitieren Sie als Kunde der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön überwiegend in den Bereichen Mitarbeiterbindung sowie Personalgewinnung. Ein weiterer Vorteil für Sie als Arbeitgeber besteht darin, dass Sie die Beiträge Ihrer Arbeitnehmer zur Gruppenunfallversicherung vollständig von der Steuer absetzen können. Sie haben aufgrund der 3-Personen-Grenze die Möglichkeit sich selbst sowie - zumindest - zwei Kollegen abzusichern. Der Beitrag für den Einzelnen wird geringer, je größer die Gruppe ist.

 

Für weitere Fragen zum Thema betriebliche Unfallversicherung für Handwerker, wenden Sie sich an die Experten das SIGNAL IDUNA. Diese beraten Sie gerne ausführlicher oder erstellen mit Ihnen zusammen ein individuelles Angebot.

Die betriebliche Unfallversicherung für Handwerker

Ihre Mitarbeiter-Absicherung

Dass Sie ein verantwortungsbewusster Unternehmer sind und Ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, erkennen Ihre Mitarbeiter mit einer betrieblichen Unfallversicherung für Handwerker. Die Konditionen der Versicherung bestimmen eine möglichst umfassende Absicherung Ihrer Mitarbeiter. Dabei gilt grundsätzlich:

 

  • Die bUV unterscheidet nicht zwischen beruflichen und privaten Unfällen.
  • Mitversichert sind einfache sowie grobe Fahrlässigkeit. Vorsatz ist nicht mitversichert.
  • Alle Tarife sind individuell durch Bausteine anpassbar sowie erweiterbar.

 

Aufgrund von Unfällen erfolgt Leistung durch die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung. Laut Definition des Gesamtverbandes deutscher Versicherer handelt es sich um einen Unfall, wenn die „versicherte Person unfreiwillig und durch ein von außen auf sie einwirkendes Ereignisses eine unfreiwillige Schädigung ihrer Gesundheit erleidet.“ Folgende Bereiche sind in der bUV geschützt:

 

  • Aufgrund der Einnahme von Medikamenten entstandene Unfälle
  • Während Freizeit oder Sport eintretende Unfälle
  • Typische Tauchunfälle
  • Aufgrund Überanstrengung entstandene Verletzungen
  • Nahrungsmittelvergiftung
  • Bei ambulanten oder stationären Eingriffen gewährtes Krankenhaustagegeld
  • Infektionen, Impfschäden oder Blutvergiftung

 

 

Eine Erweiterung der Leistungen für Ihre Mitarbeiter ist mittels verschiedener Zusatzbausteine sowie nach Tarif - Basis oder Premium - jederzeit möglich. Dadurch besteht die Möglichkeit, beispielsweise eine Verdopplung des Krankenhaustagegeldes im Ausland oder eine Erhöhung der Gliedertaxe für Heil- oder Handwerksberufe zu erlangen.

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Unfallversicherung: FAQ

Hier finden Sie einige der häufig gestellte Fragen zum Thema betriebliche Unfallversicherung für Handwerker.

Nicht nur allein für Ihren Mitarbeiter können die Folgen eines Unfalls oft sehr drastisch sein. Sollte ein Angestellter aufgrund eines Unfalles für lange Zeit ausfallen, kann dies speziell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Ebenso steigt dadurch die Angst, dass ein derartiger Vorfall erneut eintreten könnte.

 

Um einen relevanten Beitrag zur Mitarbeiter-Absicherung zu leisten und für eine zügige Wiedereingliederung zu sorgen, empfiehlt sich eine betriebliche Unfallversicherung für Handwerker (bUV). Weiterhin können Sie dadurch Ihrer sozialen Verantwortung als Unternehmer gerecht werden. Sollte Ihrem Angestellten eine schnelle Wiedereingliederung nicht möglich sein, wird diesem eine Unfallrente von der Versicherung geleistet, wodurch ihm eine Erhaltung seines Lebensstandards gewährt wird. Dadurch vermittelt die betriebliche Unfallversicherung für Handwerker der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön nicht nur Sicherheit, sondern ein gutes Gefühl bei sämtlichen Beteiligten.

Die nach dem Sozialgesetzbuch vorgegebene gesetzliche Unfallversicherung ist lediglich für gewisse Fallgruppen gültig. Bei Unfällen im Privatbereich besitzt ein Arbeitnehmer generell keinerlei Ansprüche auf Leistungen. Die gesetzliche Unfallkasse tritt lediglich in Leistung, sollten Sie:

 

  • Auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, somit dem Arbeitsweg, einen Unfall erleiden.
  • Auf der Arbeitsstätte, während der Ausführung betrieblicher Tätigkeiten, einen Unfall einleiten.
  • Innerhalb Vorbereitungshandlungen, wie bspw. dem Umziehen oder Aufschließen des Büros, einen Unfall erleiden.

 

 

In den letzten Jahren konnte aufgrund diverser Vorschriften bzgl. Arbeitsschutz, betriebsinterner Vereinbarungen oder auch entsprechender Gesetze die Gefahr betrieblicher Unfälle um einiges reduziert werden. Ebenfalls stark stagniert haben Unfälle im Straßenverkehr, aufgrund derer die Versicherer Leistungen zu erbringen hätten. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet jedoch dann, sofern Sie in dieser Zeit verunfallen.

Allerdings passieren die meisten Unfälle während der Freizeit, innerhalb der ein Arbeitnehmer nicht gegen Folgen versichert ist, sollte keine private oder betriebliche Unfallversicherung für Handwerker der SIGNAL IDUNA vorliegen. Meist haben derartige Unfälle Ausfallzeiten, körperliche Schäden oder gar anhaltende Behinderungen zur Folge, durch die hohe finanzielle Belastung entstehen.

Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Grundlage einer jeden Unfallversicherung. Nachfolgend möchten wir einige Fachbegriffe erläutern, die im vorangegangenen Text erschienen sind:

 

  • Die Versicherungssumme:

Dabei handelt es sich um die Summe, die bei 100-prozentiger unfallbedingter Invalidität an den Versicherungsnehmer gezahlt wird. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitnehmer bei einer 50-prozentigen Invalidität und einer Versicherungssumme von 200.000 € eine Einmalzahlung von 100.000 € erhält.

  • Die Gliedertaxe:

Welchen Grad einer Invalidität der Verlust oder der Funktionsverlust bestimmter Körperteile ausmacht, beschreibt die Gliedertaxe in Prozent. Beispielsweise bedeutet ein Auge etwa 50 % und somit beide Augen 100 %. Eine Invalidität von mehr als 100 % ist allerdings unmöglich.

  • Die Progression:

Bei voller Invalidität kann die Versicherungssumme um „Faktor x“ vervielfacht werden, sofern Sie dies vereinbart haben. Sollten Sie eine Versicherungssumme von 100.000 € und eine Progression von 500 % gewählt haben, bedeutet dies, dass die versicherte Person 500.000 € erhält, sollte sie 100-prozentig invalide sein.

  • Das Tagegeld:

Damit Ihr Mitarbeiter tägliche Ersatzzahlungen zum Ausgleich unfallbedingter Einkommensverluste erhält, können Sie ein Taggeld vereinbaren.

  • Das Krankenhaustagegeld:

Damit zusätzliche Kosten gedeckt sind, erhält die versicherte Person einen täglichen Betrag, sofern sie ins Krankenhaus muss.

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