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Be­­trieb­­liche Alters­­vor­­sorge für Hand­wer­ker - SIGNAL IDUNA Eu­tin

Die betriebliche Altersvorsorge der SIGNAL IDUNA in Eutin, Ostholstein und Plön für Handwerker

Leider ist es traurige Wahrheit, dass in einigen Bereichen durch sinkende Renten Altersarmut droht. Eine optimale Motivation für bestehende Mitarbeiter oder Personal sowie interessante Anreize für neue Bewerber stellt eine betriebliche Altersversorgung (bAV) für Handwerker dar. Einen Vorteil für Angestellte sowie im Alter eine garantierte und stabile Zusatzversorgung bietet die bAV-Lösung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön.

Die betriebliche Altersversorgung bietet diverse Chancen sowie Möglichkeiten

Da das Unternehmen bzw. der Betrieb und somit der Arbeitgeber eine Altersversorgung anbietet, wurde diese Versicherung betriebliche Altersversorgung kurz bAV genannt. Der Fokus der betrieblichen Altersversorgung für Handwerker wird prinzipiell auf eine Auszahlung einer Monatsrente gelegt. Hauptzweck der bAV ist nicht der Aufbau eines, bei Eintritt in den Ruhestand auszuzahlenden, einmaligen Vermögens. Jedoch ist eine Einmalauszahlung, je nach der von Ihnen gewählten Versorgungsform, wie zum Beispiel in der Unterstützungskasse, dennoch möglich.

Allein Ihnen bleibt es überlassen, wie Sie für Ihre Angestellten vorsorgen, wobei der Abschluss einer Direktversicherung oder die Einzahlung in eine Pensionskasse die beliebtesten Formen der betrieblichen Altersvorsorge darstellen. Diese beiden Formen einer betrieblichen Altersvorsorge für Handwerker bieten wir von der SIGNAL IDUNA Ihnen gerne an.

 

Vermögenswirksame Leistungen und Betriebsrentenversicherung

Einen weiteren Anreiz für Ihre Mitarbeiter sowie neue Bewerber können Sie durch das Angebot sogenannter vermögenswirksamer Leistungen (VL) bieten. Hierbei erfolgt eine Auszahlung zusätzlich zum Gehalt, wobei eine zweckgebundene Verwendung dieser Beträge erfolgen muss. Dem Arbeitnehmer bleibt als Alternative hierzu die Besparung eines der beiden genannten Modelle.

Um Geringverdiener zu fördern, besteht die Möglichkeit, im Namen der Angestellten, in eine Betriebsrentenversicherung Beiträge einzuzahlen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit seine Altersversorgung aufzustocken, indem er zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen einen Teil seines Lohnes in die BRV einzahlt, die sogenannte Entgeltumwandlung. Fachkräften können Sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge für Handwerker einen Anreiz bieten, damit diese sich für Ihren Betrieb entscheiden und auch dort bleiben, egal für welche Art der Altersvorsorge Sie sich auch entscheiden.

Die SIGNAL IDUNA bietet die nachfolgenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

Sie haben einige Möglichkeiten im Wege einer betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter vorzusorgen. Welche Form der bAV für Handwerker für Ihren Betrieb ideal ist und welche eher ungeeignet, erläutern Ihnen unsere Experten in einem persönlichen Gespräch. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten bAV der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön gerne konkreter, damit wir Ihnen die Entscheidung erleichtern können. Generell besteht dabei für Sie die Wahl zwischen den nachfolgenden Modellen sowie die Möglichkeit der Kombination mehrerer Wege.

 

  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionszusage und
  • Unterstützungskasse

Speziell um Geringverdiener, die ansonsten eine niedrige Rente erhalten würden, zu unterstützen, wurde die Betriebsrentenversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön ins Leben gerufen. Sämtliche Mitarbeiter, deren Einkommen monatlich geringer als 2.575 € Brutto ist, gelten als Geringverdiener. Unerheblich für diese Berechnung gelten Teilzeitbeschäftigungen. Sollten Sie sich für den Abschluss an der betrieblichen Rentenversicherung entscheiden, können Sie von nachfolgenden Vorteilen profitieren:

 

  • Um die Unterstützung geringverdienender Mitarbeiter interessanter zu machen, fördert der Staat diese durch einen 30-prozentigen Zuschuss. Dies bedeutet, dass bei einer jährlichen Leistung für Ihren Mitarbeiter in Höhe von 960 € der Staat Zuschüsse von 90 € leistet.
  • Aufgrund der möglichen Verrechnung des Förderbetrages mit der einzubehaltenden Lohnsteuer gemäß des neuen § 100 EstG, können Sie durchschnittlich circa 30% Steuern sparen.
  • Arbeitgeber sind für die Beiträge, die diese in die Betriebsrentenversicherung der SIGNAL IDUNA einzahlen, von Steuer- und Sozialabgaben befreit.

 

Eine Betriebsrentenversicherung bedeutet für den Mitarbeiter eine kostenfreie Zusatz-Altersvorsorge. Mithilfe dieser Versicherung steigern Sie täglich die Motivation Ihrer Arbeiter und können neue Facharbeiter gewinnen. Sollten Sie Fragen über die Möglichkeiten der Betriebsrente haben, wenden Sie sich an die Experten der SIGNAL IDUNA.

Sollte es um das Thema betriebliche Altersvorsorge gehen, bedeutet eine Direktversicherung den typischen Klassiker. Damit können Sie eine Renten- oder Lebensversicherung für Ihren Mitarbeiter abschließen, welche ab Renteneintritt an ihn ausgezahlt wird. Die Beitragshöhe können Sie sowie Ihre Mitarbeiter selbst bestimmen. Ihr Mitarbeiter hat die Möglichkeit, sollte er mehr einzahlen wollen, dass Sie einen Teil des Gehaltes einbehalten. Hierbei handelt es sich um das System der Entgeltumwandlung.

 

Mit der Entgeltumwandlung reduziert sich das Einkommen des Mitarbeiters, wobei sowohl Sie als auch Ihr Arbeitnehmer, Steuern und Sozialabgaben einsparen. Ob die angesparte Summe später als Monatsrente oder Einmalbetrag geleistet wird, wird nach der Art der Versicherung bestimmt. Die individuelle Situation des Mitarbeiters entscheidet, welche Alternative sinnvoller ist.

Da die Funktionsweise der Pensionskasse ähnlich die einer Rentenversicherung ist, sind beide Systeme vergleichbar. Daher wird auch dieser Vertrag im Namen Ihres Mitarbeiters bei der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön abgeschlossen. Ein Vermögen, welches zu einem individuell gewählten Zeitpunkt ab dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung bereitsteht, kann über Vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung oder freiwillige Zahlungen Ihrerseits angespart werden.

 

Zusätzliche Vorteile für den Arbeitnehmer bietet die Pensionskasse, indem:

 

  • Die Möglichkeit zur Absicherung der Berufsunfähigkeit zusätzlich zur Rente besteht.
  • Die Möglichkeit zur monatlichen Auszahlung des Vermögens als Rente oder einer Auszahlung als Gesamtsumme besteht.
  • Die Möglichkeit einer hohen Verzinsung durch Nutzung des Zinseszinseffekts besteht.
  • Für den Arbeitgeber Steuervorteile bei Beitragszahlung und für den Arbeitnehmer bei Rentenauszahlung bestehen.

Zwar hören sich die Begriffe Pensionskasse sowie Pensionszusage recht ähnlich an, sind jedoch völlig verschieden. Mit der Pensionszusage sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer im Falle seines Todes, Berufsunfähigkeit oder Versetzung in den Ruhestand die Zahlung einer monatlichen Pension zu. Die zugesagten Leistungen sind im Leistungsfalle aus eigenen Mitteln zu erbringen. Um zu einem späteren Zeitpunkt die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zu gewährleisten benötigen Sie zwar keine Versicherung, sollten allerdings genügend Kapital ansammeln.

 

Obwohl die Pensionszusage mit diversen Risiken verbunden ist, ist sie eine beliebte Art der betrieblichen Altersvorsorge. Besonders zu betonen ist hier, dass von Ihnen auf jeden Fall die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen sind. Diese sind von Ihnen selbst dann zu erbringen, sollte Ihr Unternehmen genau zum Zeitpunkt der fälligen Leistung finanziell schlecht dastehen. Daher ist es von besonderer Relevanz, dass Sie bereits frühzeitig damit beginnen, die Beträge anzusparen und sicher anzulegen.

 

Eine Pensionszusage bietet optimale Anreize für Arbeitnehmer, damit diese sich an Sie binden, um so die zugesagten Leistungen zu erhalten.

Allein den Gewerken Handel, Handwerk sowie Gewerbe (HHG) ist die Unterstützungskasse vorbehalten. Das angesparte Vermögen kann Ihrem Mitarbeiter wahlweise im Wege einer Einmalauszahlung oder einer monatlichen Rente bis zum Eintritt des Todes ausgezahlt werden. Ebenso ist es möglich, dass bei frühzeitigem Ableben für die Hinterbliebenen vorgesorgt wird. Sowohl in steuerlicher als auch in bilanzieller Hinsicht bieten Ihnen Zuwendungen zur Unterstützungskasse Vorteile, da diese als Betriebsausgaben abzugsfähig und teilweise von Sozialabgaben befreit sind.

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Sollten Sie weitere Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge oder einer der vorgenannten Versicherungen haben, wenden Sie sich an die Experten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christian Schulz in Eutin, Ostholstein und Plön.

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