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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee

Berufs­­un­­fä­­hig­­keits­­ver­­si­­che­­rung für Selbst­stän­di­ge - SIGNAL IDUNA Fal­ken­see

Ihre eigene Existenz essenziell absichern mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Sicherlich geht es den meisten Menschen so, dass sie arbeiten gehen, um mit ihrem monatlichen Einkommen dafür zu sorgen, sich eigene Träume und Wünsche zu erfüllen. Wer möchte das nicht? Regelmäßig Urlaub machen können, Kinder haben, Familie gründen sowie ein Eigenheim erwerben. Das alles klingt sehr verlockend. Sollten allerdings ohne adäquate Absicherung plötzlich die Einnahmen wegbrechen, fallen auch die meisten Zukunftspläne ins Wasser. Um sich vor den finanziellen Folgen adäquat zu schützen, falls Ihnen die Ausübung Ihres Berufes eines Tages nicht mehr möglich sein sollte, empfiehlt die SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige.

Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt nötig

„Den ganzen Tag über sitze ich im Büro. Was soll da schon passieren, außer dass ich auf dem Weg zum Kaffeeautomaten stolpere.“ In einen solchen Irrglauben verfallen viele, die einen Bürojob oder einen körperlich wenig anspruchsvollen Beruf ausüben. Allerdings ist möglicherweise eine Berufsunfähigkeit näher, als diese Menschen denken. Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben. Dies wissen die Experten der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee nur zu gut.

Aufgrund eines Unfalles im Beruf werden die wenigsten Menschen berufsunfähig. Dagegen sind häufigste Ursachen einer Berufsunfähigkeit nachfolgende drei Punkte:

  • durch Stress im beruflichen oder auch privaten Umfeld bedingte psychische Erkrankungen
  • schwere körperliche Erkrankungen
  • Unfälle in der Freizeit oder beim Sport

Entgegen der weitverbreiteten und irrigen Meinung zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige nicht nur bei durch den Beruf verursachten Schäden. Das Gegenteil trifft zu! Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum an der Ausübung Ihres Berufes verhindert sein, sind Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee für Selbstständige optimal finanziell abgesichert. Sollte die Berufsunfähigkeit aufgrund eines privaten Unfalles oder einer berufsunabhängigen Erkrankung eingetreten sein, gilt dies ebenso.

 

Um was handelt es sich bei Berufsunfähigkeit?

Die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ sowie „Erwerbsunfähigkeit“ werden von den meisten Menschen verwechselt, wenn es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Diese beiden Begriffe beschreiben verschiedene Zustände. Da auch deren Rechtsfolgen völlig unterschiedlich sind, möchten wir nachfolgend den Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit näher erläutern.

 

Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeitsrente stammen beide aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei wird zwischen einer vollen sowie einer teilweisen Erwerbsminderung differenziert. Allerdings wird in beiden Fällen von der DRV Bund oder dem jeweiligen Regionalträger eine Rente gezahlt.

  • Volle Erwerbsminderung: Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen keinerlei Berufsausübung für zumindest täglich drei Stunden möglich ist. Unerheblich ist hierbei Ihre vor Erwerbsminderung ausgeübte Tätigkeit.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Hier ist Voraussetzung, dass Ihnen die Ausübung eines Berufes täglich zwischen drei bis sechs Stunden nicht möglich ist. In diesem Falle ist die vor Erwerbsminderung ausgeübte Tätigkeit ebenfalls unrelevant.

Für die Rentenversicherung ist es unrelevant, welche Tätigkeiten von Ihnen ausgeübt werden könnten. Im bundesweiten Durchschnitt beträgt die Erwerbsminderungsrente lediglich 711 € monatlich. Hierbei dürfte jedem klar sein, dass man allein davon schlecht oder gar nicht leben kann.

Sollte Ihnen die Ausübung Ihres zuletzt ausgeübten Berufes

  • aus gesundheitlichen Gründen,
  • für voraussichtlich mehr als ½ Jahr,
  • mindestens zu 50 %

nicht mehr möglich sein, gelten Sie im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS als berufsunfähig.

Hierbei ist ausdrücklich der zuletzt ausgeübte Beruf von Relevanz. Sollte Ihnen die Ausübung einer anderen Tätigkeit möglich sein, ist das vollkommen unbedeutend für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee. Auf die sogenannte abstrakte Verweisung wird durch uns ausdrücklich verzichtet. Eine Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, falls Sie eine anderweitige Tätigkeit ausüben, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Sollten Sie also, da Sie Ihren Beruf als Pilot nicht mehr ausüben können, eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) erhalten und fahren für einen Schnellimbiss in Teilzeit Bestellungen aus, entspricht dies definitiv nicht Ihrer bisherigen Lebensstellung, sodass Sie weiterhin Rente erhalten. Sollten Sie allerdings wieder als Pilot arbeiten oder einen anderen, von der sozialen sowie finanziellen Stellung vergleichbaren Beruf aufnehmen können, geht Ihr Anspruch auf die BU-Rente verloren.

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir gehen gemäß den nachfolgenden Schritten vor, sollten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen haben und nun Antrag auf entsprechende Leistungen stellen:

  1. Zunächst wird geprüft, ob Leistungsanspruch besteht. Aufgrund uns überlassener Informationen werden einzelfallabhängig medizinische Unterlagen, wie beispielsweise von behandelnden Ärzten oder Sozialversicherungsträgern, angefordert. Bei Beamten oder Soldaten, welche eine Dienstunfähigkeitsklausel besitzen, genügt im Normalfall ein amts- oder truppenärztliches Zeugnis über die bestehende Dienstunfähigkeit.
  2. Sollte eine Berufsunfähigkeit durch uns festgestellt werden, erhalten Sie direkt nach Feststellung des Leistungsanspruchs die Rente.
  3. Die Zahlung der BU-Rente erfolgt grundsätzlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich derart verbessert haben, dass Ihnen die Wiederaufnahme Ihres alten Berufes oder einer vergleichbaren Tätigkeit möglich ist, werden die Leistungen durch uns eingestellt. In vielen Fällen erhalten Sie durch uns eine Wiedereingliederungshilfe zur Unterstützung Ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben. Hierzu zahlen wir eine Zeit lang die Rente weiter. Ihr Vertrag läuft danach weiter, wie vor Ihrer Berufsunfähigkeit.

 

Die Absicherung einer Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA hat viele Vorteile. Sollten Sie sich für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS entscheiden, profitieren Sie von nachfolgenden Glanzpunkten:

  • Die vertraglich vereinbarte monatliche Rente erhalten Sie, solange der Leistungsfall Bestand hat. Sie selbst bestimmen die Rentenhöhe in der BU, wobei die SIGNAL IDUNA ca. 70 % des derzeitigen Bruttoeinkommens empfiehlt.
  • Beiträge für Ihren Vertrag entfallen, sollten Sie berufsunfähig werden.
  • Bei Beamten ist eine allgemeine Dienstunfähigkeit stets über die sogenannte „echte Dienstunfähigkeit“ abgesichert. Sollten Sie aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens im Rahmen der Bedingungen aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden, gelten Sie als berufsunfähig.
  • Die vereinbarte Rente erhalten Sie, falls die Berufsunfähigkeit zumindest ½ Jahr andauert.
  • Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen wir nicht sofort ein, sollten Sie diese für zumindest drei Jahre von uns erhalten haben und können nun wieder in Ihren Beruf einsteigen. Sie erhalten durch uns Unterstützung mit einer Wiedereingliederungshilfe derart, dass für maximal ein Jahr (jedoch höchstens 12.000 €) weiterhin Rente gezahlt wird.
  • Für maximal zwei Jahre ist der Einschluss einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit optional möglich. Sollten Sie zumindest ½ Jahr durchgängig arbeitsunfähig krankgeschrieben sein, erhalten Sie auch bei langfristigen Erkrankungen (Arbeitsunfähigkeit oder „gelber Schein“) für maximal zwei Jahre die Rente.
  • Sollte bei Ihnen im Leistungsfall eine Umorganisation Ihres Betriebes nötig werden, werden Sie von uns durch sechs Monatsrenten unterstützt. Auf eine Prüfung der Umorganisation verzichten wir vollständig, sollte Ihr Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen.
  • Die zu einem Tätigkeitsverbot führenden berufsunfähigkeitsverursachende Infektionen für sämtliche Berufe sind ebenfalls eingeschlossen.

Spätestens wenn Ihre Arbeitskraft langfristig wegfallen sollte, wissen Sie, welch ein hohes Gut diese ist. Im Normalfall erhalten Sie als Selbstständiger im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei Leistungen, sollten Sie ohne entsprechende Versicherung dastehen. Große finanzielle Einbußen müssen ebenfalls Beamte oder Angestellte in Kauf nehmen, die vor Erreichung der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt werden. Um diese finanzielle Lücke adäquat zu schließen, empfiehlt sich die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente der SIGNAL IDUNA.

Sie haben soeben den Informationstext zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Lassen Sie sich von den freundlichen Mitarbeitern der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee ausführlich zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beraten.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Tysre Rajba

Straße der Einheit 127a
14612 Falkensee

Tel.: 03322 4228024
E-Mail: bd.rajba@signal-iduna.net

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