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Tischkicker spielende Personen - Beihilfe der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee
Tischkicker spielende Personen - Beihilfe der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee

Beihilfe für den öf­fent­lich­en Dienst - SIGNAL IDUNA Fal­ken­see

Passgenaue Versicherung für Beamte - Grundlagen für Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung

Über Ihren Dienstherrn sind Sie, als Beamter oder Beamtenanwärter, gegen unterschiedlichste Risiken, Krankheiten sowie Dienstunfähigkeit abgesichert. Im Rahmen der Beihilfe für den öffentlichen Dienst werden, durch den Dienstherrn, die im Krankheitsfall anfallenden Kosten teilweise übernommen. Hinsichtlich der verbleibenden Aufwendungen in Höhe von 20 %, 30 % oder auch 50 % müssen Sie privat für eine Absicherung sorgen. Hierzu empfehlen die Experten der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee die beihilfekonforme Krankenversicherung.

Wie funktioniert der Anspruch auf Beihilfe?

Einen Anspruch auf Beihilfe besitzen Beamte, Richter sowie Versorgungsempfänger. Die anfallenden Krankheitskosten trägt der Dienstherr teilweise im Wege der Beihilfe. Dabei hängt die prozentuale Höhe vom jeweiligen Bundesland ab.

 

Beihilfe und deren Höhe

Die Höhe der Erstattung anfallender Krankheitskosten wird über den Beihilfebemessungssatz bestimmt und variiert je nach Bundesland.

Nachfolgendes hat hierbei Gültigkeit, wobei es Ausnahmen, wie Hessen, Bremen und Baden-Württemberg gibt:

  • Beihilfe in Höhe von 50 % erhalten Beamte bzw. Richter, mit lediglich einem Kind, unabhängig des Familienstandes.
  • Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 70 % besitzen Beamte bzw. Richter mit zumindest zwei Kindern.
  • Beihilfe in Höhe von 70 % erhalten Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner eines Beamten, Richters oder auch Soldaten. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen (wie beispielsweise unterschreiten der jeweiligen Einkommensgrenze) erfüllt sein.
  • Einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 80 % besitzen Ihre Kinder, solange Diese Kindergeld beziehen.

 

Erstattung

Sie erhalten vom Heilbehandler (wie beispielsweise Arzt, Physiotherapeut etc.), Krankenhaus oder Apotheke eine Rechnung, die Sie zunächst verauslagen müssen. Sodann reichen Sie diese Rechnung bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle sowie Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Zwischenzeitlich ist die Einreichung einfach und unkompliziert über eine entsprechende Smartphone App möglich. Selbstverständlich gilt dies auch für Ihre Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner sowie Ihre Kinder.

Der Antrag auf Beihilfe ist, je nach Dienstherrn, bei der zuständigen Bundes- oder Landesbehörde zu stellen. Sollten Sie beispielsweise im Bundesdienst tätig sein, wäre das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Bei Rückfragen zum Thema Beihilfeerstattung, wenden sich Landesbeamte an ihren nächsthöheren Ansprechpartner oder erbitten entsprechende Merkblätter. Entsprechende Hinweise für Ihren ersten Antrag bieten fast sämtliche Behörden an. Ab dem zweiten Antrag kehrt bei Ihnen eine gewisse Routine ein.

Beamte, gesetzliche Kasse und ohne Beihilfe bilden meist eine schlechte Kombination

Die gesetzliche Krankenversicherung passt absolut nicht mit der Beihilfe zusammen. Warum dies so ist, erklären wir nachfolgend.

Anhand seines monatlichen Einkommens wird bei Mitgliedern der GKV der monatliche - prozentuale - Beitrag errechnet. Dabei wird der Beitrag bei Arbeitnehmern generell zwischen Ihnen sowie Ihren Arbeitgeber je zur Hälfte geteilt. Dieses Konzept wird allerdings von der Beihilfe nicht unterstützt.

Zusammengefasst: Die Beiträge in der GKV sind oftmals recht kostenintensiv, da die GKV an die Ansprüche von Beamten nicht angeglichen ist. Eine Absicherung ist hier lediglich in Höhe von 100 % möglich. Da Sie in der GKV aufgrund der Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte behandelt werden, wird Ihnen keine Rechnung erteilt, sodass Sie Ihren Beihilfeanspruch überwiegend verliehen. Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft in der GKV ist von Ihnen aus eigener Tasche und vollständig selbst zu begleichen, sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft in der GKV entscheiden. Lediglich in Ausnahmefällen und auch nur dann, wenn Ihnen der behandelnde Arzt (beispielsweise der Zahnarzt bei einer Zahnreinigung) eine Rechnung erteilt, ist Beihilfe möglich.

Begründung: In der GKV existieren für Beihilfeberechtigte keine speziellen Ergänzungsangebote. Für einen regulären 100-prozentigen Schutz müsste der Beamte den vollständigen Beitrag aus eigener Tasche zahlen, obwohl Sie lediglich 50 % oder sogar nur 30 % der Leistungen benötigten. Ausnahme hierzu bildet die pauschale Beihilfe in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg sowie Thüringen.

 

Nur geringe Änderungen durch Einführung pauschaler Beihilfe

Beamte in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen sowie Thüringen können sich alternativ zur individuellen Beihilfe, auch für eine pauschale Beihilfe entscheiden. Bei anfallenden Krankheitskosten wird sodann anstatt prozentualer Beihilfe ein Beitragszuschuss zur benötigten 100-prozentigen Krankenversicherung in der PKV oder GKV gezahlt.

Daher empfehlen wir für Beamte der Bundesländer Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg sowie Thüringen: Das ideale Preis-/Leistungsverhältnis erzielt ein Beamter bzw. Versorgungsempfänger, in einer Gesamtbetrachtung sämtlicher seiner Lebensphasen gesehen, mithilfe der klassischen individuellen Beihilfe kombiniert mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.

Beihilfe für Beamte sowie deren Vorteile

Sollten Sie zuvor bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, trennen Sie sich mit der Mitgliedschaft in einer beihilfekonformen Krankenversicherung vom System der GKV. Aufgrund der anteiligen Kostenübernahme der beihilfekonformen Krankenversicherung, bei der es sich um eine Sonderform der privaten Krankenversicherung handelt, ist diese optimal auf Ihren Beihilfeanspruch angepasst. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie, ohne mehr als nötig zahlen zu müssen, einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz erhalten.

Weiterhin können Sie, als Mitglied der beihilfekonformen Krankenversicherung, die sonst für Privatpatienten geltenden Annehmlichkeiten genießen. Je nach Absicherung gehören bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee nachfolgende Punkte dazu:

  • Die Entscheidung, wer Sie wann und wo behandelt, obliegt allein Ihnen. Bei Terminvergaben werden Sie teilweise auch bevorzugt behandelt. Weiterhin besteht im gesamten Bundesgebiet freie Krankenhauswahl.
  • Durch die sog. Innovationsklausel werden selbst die für neue Behandlungsmethoden anfallende Kosten übernommen. Diese werden mit einem offenen Hilfsmittelkatalog, bei dem keine Beschränkung unserer Leistungen auf bestimmte Hilfsmittel existiert, kombiniert. Ebenso profitieren Sie von medizinischen Fortschritten.
  • Kosten für Zahnersatz sowie Zahnbehandlungen werden zu 100 % erstattet. Professionelle Zahnreinigungen fallen ebenfalls herunter.
  • Kosten für Heilpraktiker, Logopädie sowie alternative Behandlungsmethoden werden übernommen.
  • In der Beihilfe vorhandene Deckungslücken werden bis zu 100 % geschlossen.
  • Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus werden übernommen.
  • Sollten Sie bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie große erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen

Gerne möchten wir etwas genauer auf den letzten Punkt, nämlich die Beitragsrückerstattung, eingehen, welche wie folgt funktioniert:

Sollten Sie bei Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee in einem gesamten Versicherungsjahr keine Rechnungen einreichen, werden Ihnen für dieses Jahr teilweise Beiträge zurückerstattet. Professionelle Zahnreinigungen sowie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sind von dieser Berechnung ausgeschlossen und haben damit auf Ihre Rückerstattung keinerlei Einfluss.

Speziell in den Tarifen für Anwärter oder Dienstanfänger fällt eine Beitragsrückerstattung entsprechend größer aus. Gerne helfen Ihnen die freundlichen Mitarbeiter der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee weiter und erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeiten einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung.

 

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Beihilfe oder beihilfekonforme Krankenversicherung haben, wenden Sie sich an die Experten der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Tysre Rajba in Falkensee. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Tysre Rajba

Straße der Einheit 127a
14612 Falkensee

Tel.: 03322 4228024
E-Mail: bd.rajba@signal-iduna.net

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