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Frau am Laptop - Abmahnschutz in Solingen
Frau am Laptop - Abmahnschutz in Solingen

Ab­mahn­schutz in So­ling­en

Mit dem Abmahnschutz sicher in der Onlinewelt unterwegs.

Der Online-Handel boomt. Über 90 Prozent der Deutschen nutzt diese bequeme Form des Einkaufs. Viele Händler vertreiben ihre Waren oder Dienstleister ihre Dienstleistungen über den eigenen Online-Shop, was mit zahlreichen Risiken verbunden ist. Die Konkurrenz untereinander ist groß – Mitbewerber suchen gezielt nach Schwachstellen in der Internetpräsenz anderer Händler. Bereits bei kleinen Fehlern oder Formverstößen drohen Abmahnungen.

Mit dem Abmahnschutz der Signal Iduna Bezirksdirektion Frank Balla in Solingen für den Handel vermeiden Sie kostspielige, zeit- und nervenraubende Auseinandersetzungen mit Konkurrenten und Anwälten. Unsere Spezialisten in Sachen Abmahnungen übernehmen Ihr Anliegen und regeln alles Weitere, sodass Sie sich unbesorgt weiter um Ihr Geschäft kümmern können. Und sollte es doch einmal zu einer versicherten Schadensersatzforderung in einem Abmahnungsfall kommen, wird diese bis zu einer Versicherungssumme von € 100.000 ohne Selbstbeteiligung für Sie übernommen.

Mit einer Abmahnung wird eine Person, in diesem Fall der Händler, aufgefordert, Handlungen zu unterlassen oder rückgängig zu machen. Zunächst wird der gerichtliche Weg umgangen. Der Abgemahnte wird durch oftmals überzogene Auflagen sowie der Androhung hoher Vertragsstrafen unter Druck gesetzt. Ziel des Mahnenden ist es, schnell und außergerichtlich seine Forderungen durchzusetzen. Eine Abmahnung ersetzt die zivilrechtliche Klage. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion auf die Abmahnung, kann bei Gericht eine Unterlassungsklage eingereicht werden.

Grund für eine Abmahnung sind häufig Verletzungen des:

  • Datenschutzrechts
  • Urheberrechts
  • Wettbewerbsrechts
  • Markenrechts

Der Abmahnschutz richtet sich speziell an Internet-Shop-Betreiber. Online-Händler sind am häufigsten von Abmahnungen anderer Gewerbetreibender betroffen.

Abmahnschutz der Signal Iduna

Eine Abmahnung droht schon bei kleinen, unwichtig erscheinenden Fehlern im Impressum, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung oder der Widerrufsbelehrung und erst recht bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Mitbewerber suchen gezielt nach Fehlern, beispielsweise nach:

  • fehlenden Grundpreisangaben
  • nicht verlinkten Garantiebedingungen
  • unterschiedlichen Widerrufsfristen in Belehrungen
  • fehlenden Links auf die sogenannte OS-Plattform
  • unvollständigen Kennzeichnungen
  • Verstößen gegen das Verpackungsgesetz
  • fehlerhaften AGB-Klauseln

Anwälte werden eingeschaltet, die dann einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorwerfen. Der Abmahnschutz übernimmt professionell die Klärung der Sachverhalte. 

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Abmahnung im Handel:

  • Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: Sie werden aufgefordert, den Fehler zu beheben oder eine Handlung zu unterlassen und eine Erklärung zu unterschreiben, dass der Fehler nicht wieder vorkommen wird. Leisten Sie der Forderung nicht Folge, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Halten Sie die Fristsetzung nicht ein, wird meist mit der Einleitung von gerichtlichen Schritten gedroht. Erkennen Sie die Abmahnung an, verpflichten Sie sich zur Zahlung der entstandenen Kosten.
  • Reine Abmahnung: Akzeptieren Sie die Abmahnung, müssen Sie die Kosten tragen. Bei Nicht-Akzeptieren kann der Mahnende versuchen, auf rechtlichem Weg seine Forderungen durchzusetzen.

Darüber hinaus können Abmahnungen jedoch auf viele weitere Arten erfolgen. Der Abmahnschutz der Signal Iduna Bezirksdirektion Frank Balla in Solingen leistet in jedem dieser Fälle.

Leisten Sie weder Unterschriften noch Zahlungen. Unterschreiben Sie die Erklärung, erkennen Sie die Abmahnung an. Eine Abwehr ist dann kaum noch möglich. Die Unterlassungserklärung hat eine lebenslange Geltungsdauer.

Für die Abgabe einer Erklärung wird meist eine kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Am besten wenden Sie sich sofort an Ihre Signal Iduna Bezirksdirektion Frank Balla in Solingen.

Die Leistungen des Abmahnschutzes der Signal Iduna

Mit dem Abschluss des Abmahnschutzes sichern Sie sich gegen das Risiko einer Abmahnung im Zusammenhang mit Ihrem Internetauftritt ab:


  • Schutz gegen Abmahnungen für die eigene Website sowie den eigenen Webshop.

  • Schutz bei Veröffentlichungen Ihrer angebotenen Produkte und Dienstleistungen im Internet.

  • Inhaltliche und rechtliche Prüfung der Abmahnung.

  • Expertenberatung bei Unterlassungserklärungen.

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche durch unsere Kooperationspartner.

  • Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Abmahnkosten.

  • Veranlassung und Kostenübernahme für Beratungen wegen Unterlassungserklärungen.

  • Zahlung von Schadensersatzforderungen.

  • Versicherungssumme in Höhe von bis zu € 100.000,00 ohne Selbstbeteiligung.

  • Optionale Erweiterung um den Handel auf Plattformen wie beispielsweise Ebay, Amazon oder Rakuten.

Tipps und Tricks, wie Sie - trotz Abmahnschutzes - weiterhin Abmahnungen vermeiden können

Unser Kooperationspartner, die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS) unterstützt Sie mit Tipps, Tricks, Informationen und Hinweisen bei der Gestaltung Ihres Internetauftritts und berät Sie, wie Sie, trotz Abmahnschutz, von vornherein Fehler vermeiden. Gegen eine Gebühr können Sie Ihren Webauftritt durch unsere Kooperationsanwälte Wilde Beuger Solmecke (WBS Law) überprüfen lassen - noch bevor Sie den Abmahnschutz der Signal Iduna Bezirksdirektion Frank Balla in Solingen abschließen. Leistungen:

  • Einmalige Prüfung Ihres Internetauftritts, inklusive Überprüfung der vorgenommenen Korrekturen
  • Anleitung, wie Sie die gefundenen Mängel korrekt beheben
  • Leitfaden zur rechtssicheren Werbung

Darauf sollten Sie beim Aufbau Ihrer Website oder Ihres Web-Shops achten:

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Pflicht sind Angaben zur Vertragssprache und zur Speicherung des Vertragstextes.
  • Hinweis zur Handhabung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden sowie zur Mängelhaftung.
  • Gerichtsstand und vertraglicher Erfüllungsort.
  • Mit Einschluss einer sogenannten salvatorischen Klausel besteht die Gültigkeit des Vertrages weiter, wenn eine Vereinbarung unwirksam werden sollte.
  • Die Geschäftsbedingungen sollten leicht verständlich formuliert und transparent sein.

Eine 100-prozentige Sicherheit auf Rechtssicherheit und vor Abmahnungen werden Sie, auch wenn Sie alle Vorschriften und Empfehlungen auf das Genaueste beachten, nie erreichen. Der Abmahnschutz bietet Online-Händlern einen zuverlässigen und maßgeschneiderten Schutz für die eigene Internetpräsenz.

Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darin müssen Sie Kunden und Besucher Ihrer Website informieren, wie, wo und welche Daten abgefragt, gespeichert und verarbeitet werden. Keinesfalls fehlen dürfen Angaben:

  • Zu verwendeten Cookies
  • Zur Verwendung der Daten für Marketingzwecke
  • Zur Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (zum Beispiel Versandunternehmen)
  • Zu externen Seiten und Tools (Webtrackingtools, Google Plus etc.).

Ein häufiger Grund für eine Abmahnung ist ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum. Achten Sie auf korrekte und vollständige Angaben über:

  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse)
  • Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer
  • Vertretungsberechtigte
  • Verantwortliche für den Inhalt der Webseite

Sollten Sie dennoch eine Abmahnung erhalten sind Sie mit dem Abmahnschutz auf der sicheren Seite.

In der Widerrufsbelehrung müssen für Kunden und Interessenten alle für die Wahrnehmung des Widerrufsrechts relevanten Informationen enthalten sein. Sie sind durch das Widerrufsrecht gesetzlich geregelt. Inhalte einer korrekten Widerrufsbelehrung:

  • Die Widerrufsfrist: Käufer haben grundsätzlich das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Darauf müssen Sie ausdrücklich hinweisen.
  • Sie müssen Ihre Kunden über den Ablauf im Fall der Nutzung des Widerrufsrechts informieren.
  • Ein Muster-Widerrufsformular müssen Sie Ihren Kunden grundsätzlich zur Verfügung stellen, der Widerruf kann aber auch formlos erfolgen.

Unabhängig davon, ob Sie bereits erfolgreich Ihren Online-Handel betreiben oder gerade davorstehen, Ihr Geschäft aufzubauen, mit dem Abmahnschutz der Signal Iduna Bezirksdirektion Frank Balla in Solingen sind Sie umfassend gegen das Risiko und die Folgen einer Abmahnung abgesichert. Mit der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke aus Köln haben wir dazu einen kompetenten und erfahrenen Partner an unserer Seite.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zum Abmahnschutz? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der Signal Iduna Bezirksdirektion Frank Balla in Solingen. Wir freuen uns auf Sie!

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Frank Balla

Keldersstr. 31
42697 Solingen

Tel.: 0212 226703
E-Mail: versicherungsbuero.balla@signal-iduna.net

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Öffnungszeiten
Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 09:00 - 14:00 Uhr

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