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Drei Männer schauen auf ein Blatt - Betriebshaftpflichtversicherung in Viersen
Drei Männer schauen auf ein Blatt - Betriebshaftpflichtversicherung in Viersen

Be­­triebs­­haft­­pflicht­­ver­­si­­che­­rung in Vier­sen

Gut zu wissen, dass Sie sich Ihrer Verantwortung stellen können.

Als Unternehmer haften Sie für alle Schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter anrichten. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie verschuldet oder unverschuldet gehandelt haben. Um sich vor schwerwiegenden finanziellen Folgen zu schützen und gleichzeitig das Kerngeschäft Ihres Betriebes im Auge zu behalten, gibt es die Betriebshaftpflicht Handwerk der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu dieser unverzichtbaren Police.

Vorteile der Betriebshaftpflicht in Viersen

  • Icon Ordner: Betriebshaftpflicht in Viersen

    Verschiedene Deckungskonzepte:
    Branchenspezifische Risiken werden optimal abgedeckt und die Deckungssumme lässt sich an Ihren Betrieb anpassen.

  • Individuelle Beratung:
    Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern beraten Sie detailliert, sodass Sie am Ende den optimalen Schutz erhalten.

  • Icon Support: Betriebshaftpflicht in Viersen

    Einfache Schadensmeldung:
    Schäden melden Sie telefonisch über die Hotline oder über unseren Online-Service.

Denken Sie an die unternehmerische Haftung mit der Betriebshaftpflicht

Als Unternehmer haften Sie für alle Schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter anrichten. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie verschuldet oder unverschuldet gehandelt haben. Um sich vor schwerwiegenden finanziellen Folgen zu schützen und gleichzeitig das Kerngeschäft Ihres Betriebes im Auge zu behalten, gibt es die Betriebshaftpflicht Handwerk der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen. Wir geben Ihnen einen Überblick zu dieser unverzichtbaren Police.

Ihr unternehmerisches Risiko: Grundlagen der Haftung nach dem BGB

Auf den ersten Blick ist die Haftung von Unternehmern in Deutschland verhältnismäßig unspektakulär: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) hat jeder den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen. Dass dieser einfache Grundsatz aber einen ganzen „Rattenschwanz“ an Folgen nach sich ziehen kann, wird gerne übersehen. Denn die Haftung gilt ungeachtet der tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Anspruchsgegners und kann damit zum finanziellen Ruin führen.

Der Geschädigte profitiert in zwei Punkten wesentlich von der Schadensregulierung in Deutschland:

  • Der Anspruchsgegner ist klar, da immer der Schadenverursacher (auch bei Stellvertretung) haften muss.
  • Der Schaden wird exakt in der tatsächlich entstandenen Höhe ersetzt. Lücken verbleiben nicht.

Für Sie als Unternehmer sind die Vorteile des Geschädigten leider mit Nachteilen oder zumindest Konsequenzen verbunden. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung fürs Handwerk bei der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen gehen Sie diesen zentralen Negativaspekten zwar nicht aus dem Weg, mildern ihre Folgen aber erheblich ab:

  • Sie müssen den gesamten Schaden ersetzten, auch wenn Sie sich das gar nicht leisten können.
  • Sie haften auch für die Fehler Ihrer Mitarbeiter.

Selbstverständlich – das wissen auch wir – ist das Risiko eines Schadens mit qualifiziertem und fachlich kompetentem Personal äußerst gering. Es lässt sich aber weder gänzlich ausschließen noch vorhersagen, wodurch der Betriebshaftpflicht Handwerk eine immense Bedeutung zukommt. Sie schützt praktisch vor allen Ereignissen, bei denen im betrieblichen Alltag eine dritte Person zu Schaden kommt. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen allein vorsätzliche Handlungen.

Gegen die Folgen welcher Schäden bin ich mit der Betriebshaftpflicht abgesichert?

Mit der Betriebshaftpflicht für Handwerksbetriebe sind Sie gegen die folgenden drei „klassischen“ Schadensarten abgesichert:

  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden

Wir geben einen kurzen Überblick zu den Unterschieden

Ein Personenschaden liegt immer dann vor, wenn ein Mensch an der Gesundheit geschädigt oder getötet wird. Verursachen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen solchen Schaden, gehen die Forderungen der Gegenseite schnell in die Hunderttausende. Gründe dafür sind:

  • Gegebenenfalls fordert die Krankenkasse einen Teil oder die gesamten Kosten für die medizinische Behandlung des Geschädigten als Schadenersatz von Ihnen.
  • Kann der Geschädigte nicht mehr arbeiten, müssen Sie für die ausfallende Zeit für den Lebensunterhalt der Person aufkommen.
  • Schmerzensgeldforderungen können je nach Umfang und Schwere der Unfallfolgen ebenfalls hoch sein.

In keinem Fall lassen sich Risiko und Folgen eines Personenschadens vorhersagen. Im Ernstfall kommen aber schnell unkalkulierbare Kosten auf Sie zu. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung der sind Sie gegen den Schaden selbst und alle Folgen umfassend abgesichert. Der Schutz gilt für das gesamte Unternehmen.

Vermögensschäden sind Schäden, bei denen das Vermögen (die finanzielle Lage) einer anderen Person zu Schaden kommt oder sich verschlechtert. Dabei muss zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden werden:

  • Echt ist ein Vermögensschaden, der nicht als sogenannter Begleitschaden eintritt. Verlieren Sie etwa einen Scheck des Kunden, liegt ein echter Vermögensschaden vor.
  • Unecht ist er hingegen, wenn er als Folge eines Sach- oder Personenschadens eintritt. In diesem Fall hat ein entstandener Sachschaden einen Vermögensschaden zur Folge. Beschädigen Sie etwa einen Schrank des Kunden, stellen die Reparaturkosten aus dessen Sicht einen Vermögensschaden dar.

Selbstverständlich leistet die Betriebshaftpflicht für Handwerker in beiden Fällen, da „unechte“ Schäden bereits über die Absicherung von Sach- und Personenschäden ausgeglichen werden. Kommen Sie auf unser Team zu, wenn Sie weitere Fragen zu konkreten Einzelfällen haben.

Damit ein Sachschaden entsteht, muss ein materieller Gegenstand (eine Sache) nachhaltig beschädigt werden. Der Punkt „Nachhaltigkeit“ bezieht sich auf den Bestand des Schadens, weshalb eine Verschmutzung oder ein ohne nennenswerten Aufwand entfernbarer Kratzer keinen Sachschaden darstellt. Hat der Geschädigte durch den Schaden aber spürbare Mehraufwendungen, kann er Schadenersatz geltend machen. In folgend aufgelisteten Fällen können Schadensersatzanforderungen geltend gemacht werden:

  • Einer Ihrer Mitarbeiter baut mit einem Gabelstapler einen Unfall auf dem Gelände des Kunden.
  • Sie liefern eine mangelhafte Ware, beispielsweise eine Kommode, bei der die Verschraubungen unsauber durchgeführt wurden.
  • Sie richten bei der Reparatur der Heizung einen weiteren Schaden am Leitungssystem an.

Auch hier leistet die betriebliche Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA. Ihre Mitarbeiter sind dabei immer mitversichert, auch wenn sich die Betriebsgröße in der Zwischenzeit erhöht. Mit der richtigen Police ist Ihr gesamtes Unternehmen bestmöglich geschützt.

Zusatzabsicherung mit der Betriebshaftpflicht

Neben den klassischen Sach-, Personen- und Vermögensschäden leistet die Betriebshaftpflicht Handwerk der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen in weniger typischen Fällen. Dazu gehören unter anderem:

  • Eine von Ihnen durchgeführte Arbeit stellt sich erst Jahre später als mangelhaft heraus. Dennoch übernehmen wir den Anspruch der Gegenseite.
  • Einer Ihrer Mitarbeiter wird während der Arbeit ausfällig, wodurch der Kunde Schadenersatz fordert. Wir leisten.
  • Die allgemeine Mängelhaftung nach dem BGB ist immer mitversichert.

Mit der Betriebshaftpflicht fürs Handwerk bei der SIGNAL IDUNA entscheiden Sie sich für eine allumfassende Police, die sowohl den eigentlichen Betrieb als auch alles, was dazugehört, absichert. Darüber hinaus sind Sie als Unternehmer auch in der Freizeit geschützt. Für den Versicherungsnehmer ist eine kostenfreie Privathaftpflicht direkt mit dabei. Sie bietet alle Vorzüge und Leistungen einer klassischen, einzeln abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung.

Zu den Grundleistungen der Betriebshaftpflicht der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen gehören dabei:

  • Versicherungssumme von bis zu 15 Millionen Euro, in der Privathaftpflicht maximal 75 Millionen Euro.
  • Mitversicherung von durch Mitarbeiter verursachte Schäden.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst den gesamten Betrieb. Zwischenzeitliche Veränderungen sind für uns ohne Bedeutung.

Fehler sind menschlich und damit nie vollständig vermeidbar. Das gilt umso mehr, je größer Ihr Unternehmen ist und je mehr Mitarbeiter beschäftigt sind.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Um teure Haftungsfolgen, die im schlimmsten Fall zum Ruin Ihres Betriebs führen können, zu vermeiden, ist eine Betriebshaftpflicht unverzichtbar. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute eine erste Beratung bei Ihrer SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen, um mehr über die Police zu erfahren!

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Peter Ring

Portiunkulaweg 4
41747 Viersen

Tel.: 02162 8109970
E-Mail: bd.ring@signal-iduna.net

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