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Frau am Laptop - Abmahnschutz in Viersen
Frau am Laptop - Abmahnschutz in Viersen

Ab­­mahn­­schutz in Vier­sen

Mit dem Abmahnschutz sicher in der Onlinewelt unterwegs

In der modernen Onlinewelt gehören Abmahnungen wegen fehlerhaften Impressen oder kleinsten Verstößen gegen Datenschutz- oder Urheberrechtsvorschriften bereits zum Alltag. Wenn Sie als Händler in diesem Bereich tätig sind, müssen Sie sich früher oder später mit dem Problem von zunehmenden Abmahnungen auseinandersetzen. Mit dem Abmahnschutz Handel der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen geben Sie Verfahren in die Hände erfahrener Rechtsanwälte und fokussieren sich auf Ihr Kerngeschäft!

Hinter einer Abmahnung steckt die Aufforderung eines Unternehmers (Abmahner) an einen anderen Unternehmer (Abgemahnter), ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder eine Handlung vorzunehmen. In den meisten Fällen sind Abmahnungen auf die Vornahme einer Handlung (etwa dem Löschen bestimmter Inhalte) gerichtet und sollen teure Gerichtsverfahren und Schadenersatzklagen vermeiden.

Eine Abmahnung ersetzt ein gerichtliches Verfahren. Durch die Abmahnung erhält der Abgemahnte eine „letzte Chance“. Reagiert er nicht oder werden die Forderungen des Abmahners nur unzureichend erfüllt, steht der Rechtsweg weiterhin offen. Abmahnungen werden meist nicht durch die Unternehmen selbst, sondern durch darauf spezialisierte Abmahnkanzleien verschickt. Dabei handelt es sich um zugelassene Rechtsanwälte, die sich auf bestimmte Gebiete des Online-Geschäfts fokussieren.

Der Abmahnschutz der SIGNAL IDUNA schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den teuren Folgen ungerechtfertigter oder übertriebener Abmahnungen. Sie sind vor allem in den folgenden Rechtsgebieten anzutreffen:

  • Marken- und Patenrecht
  • Urheberrecht
  • Datenschutzrecht (Stichwort: DSGVO)
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht

Mit dem Abmahnschutz Handel der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen sind Ihre Internetpräsenz, der Online-Shop und gegebenenfalls weitere Seiten umfassend geschützt. In diesen Bereichen sind Unternehmer am häufigsten von Abmahnungen betroffen.

Abgemahnt werden kann bereits bei minimalen Fehlern im Impressum, der nicht korrekten Zitierung oder Lizensierung sowie ähnlich gelagerten Sachverhalten. Um einen Anlass für teure Abmahnungen zu finden, suchen die Anwälte von Mitbewerbern gezielt nach derartigen Verstößen auf den Webseiten ihrer Konkurrenten. Hier hilft der Abmahnschutz der SIGNAL IDUNA, der Ihnen die entstehenden Mehraufwendungen erstattet und gezielt gegen Abmahnschreiben vorgeht.

Grundsätzlich wird zwischen zwei (bekannten) Formen der Abmahnung unterschieden:

  • Strafbewährte Abmahnung, verbunden mit einer Unterlassungsverpflichtung: Hier schließen Sie mit dem Mitbewerber einen „Vertrag“ ab. Führen Sie die abgemahnte Handlung erneut aus, sind Sie zur Zahlung der meist hohen Vertragsstrafe verpflichtet. Hier ist aber Vorsicht geboten: Findet sich derselbe Fehler etwa auf der mobilen Webseite Ihres Unternehmens, sind Sie bereits zur Zahlung verpflichtet.
  • Klassische Abmahnung: Die klassische Abmahnung weist Sie lediglich auf ein bestimmtes Fehlverhalten hin und fordert Sie zur Handlung oder Unterlassung auf. Akzeptieren Sie die Abmahnung, müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen. Ein Gerichtsverfahren wird aber erst in die Wege geleitet, wenn Sie das entsprechend abgemahnte Verhalten nicht unterlassen.

Diese beschriebenen Formen sind die bekanntesten Varianten der Abmahnung in Deutschland. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, gegen ein Fehlverhalten vorzugehen. Grundsätzlich liegt eine Abmahnung aber immer dann vor, wenn Sie zur Unterlassung oder Handlung aufgefordert werden. Die Versicherung mit Abmahnschutz für Einzelhändler leistet bei jeder Variante der Abmahnung.

    

Die Leistungen der Versicherung SI-Abmahnschutz

Als Händler bestmöglich geschützt!

Mit dem Abmahnschutz Handel der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen sichern Sie den Internetauftritt Ihres Unternehmens umfassend gegen das Risiko von Abmahnungen ab. Dabei profitieren Sie von diesen Leistungen:

  • Zunächst wird jeder geltend gemachte Anspruch durch den Abmahnschutz auf seine rechtliche Durchsetzbarkeit geprüft.
  • Ist der Anspruch der Gegenseite berechtigt, übernehmen wir die gesamten Abmahnkosten. Kommt darüber hinaus eine Schadenersatzforderung auf Sie zu, kommen wir auch für diese Kosten auf.
  • Ist der Anspruch unberechtigt, wehren wir ihn ab und übernehmen alle damit zusammenhängenden Aufwendungen. Ist eine außergerichtliche Einigung nicht ersichtlich, tragen wir auch die Gerichtskosten.

Bereits vor dem Abschluss des Abmahnschutzes Handel überprüfen wir mit einem speziellen Tool kostenfrei Ihren Webauftritt. Dabei wird die Internetseite vor allem auf typische Rechtsfehler und fehlende Angaben hin überprüft, beispielsweise ein unvollständiges Impressum oder andere Schwachstellen. Unsere Partneranwälte Wilde Beuger und Solmecke (Kanzlei WBS) geben in unseren Tipps und Tricks außerdem einige weitere Hinweise zur Vermeidung häufiger Fehler.

Alternativ zum kostenfreien und weniger tiefgreifenden Check haben Sie die Möglichkeit, Ihren Online-Auftritt ausführlich und detailliert durch die Kanzlei WBS prüfen zu lassen. In der Prüfung sind folgende Dienstleistungen enthalten:

  • Überprüfung aller rechtlichen Pflichten und Angaben.
  • Anleitung zur Behebung gefundener Mängel und Vermeidung zukünftiger Fehler.
  • Leitfaden zur rechtlich einwandfreien Werbung.

Für die Prüfung fällt eine einmalige Gebühr von 399 Euro an, wobei Sie nach erfolgreicher Mängelkorrektur einen Nachlass in Höhe von 25 % auf die Prämie Ihres Abmahnschutzes Handel der SIGNAL IDUNA erhalten. Beim kleinen Paket sind sogar bis zu 50 % Ersparnis für bis zu drei Jahre möglich.

Tipps und Tricks für den Abmahnschutz

So vermeiden Sie Abmahnungen schon im Vorfeld

Der Abmahnschutz der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Peter Ring in Viersen leistet immer, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Damit es jedoch gar nicht erst soweit kommt, haben wir zusammen mit unserer Partnerkanzlei WBS Rechtsanwälte einige Tipps zusammengestellt:

Was in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden muss, schreibt der Gesetzgeber zumindest im Grundsatz vor:

  • Angaben zur Vertragssprache und zum Datenschutz.
  • Angaben zur Gewährleistung und Mängelhaftung nach dem BGB.
  • Klauseln zum Gerichtsstand und dem Erfüllungsort des Vertrages.
  • Sinnvoll ist eine salvatorische Klausel. Mit ihr verhindern Sie, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist, wenn eine Klausel rechtlich nicht haltbar ist.

Ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum führt schnell zu einer Abmahnung, vor deren Folgen Sie zwar der Abmahnschutz Handel bewahrt, die Sie aber mit der Beachtung der folgenden Pflichtangaben verhindern:

  • Kontaktdaten (Name, E-Mail oder Telefon)
  • USt-ID oder Steuernummer
  • Vertretungsberechtigter
  • Verantwortlicher für den Seiteninhalt

Die Widerrufsbelehrung muss – wie auch die AGBs und das Impressum – alle für den Kunden notwendigen Informationen enthalten. Diese sind gesetzlich geregelt und umfassen unter anderem:

  • Widerrufsfrist: Der Kunde muss wissen, dass er 14 Tage nach Erhalt der Ware Zeit hat, diese zurückzusenden.
  • Ausübung des Widerrufsrechts: Der Kunde muss erfahren, wie er sein Widerrufsrecht auszuüben hat.
  • Widerrufsformular: Es muss zur Verfügung gestellt werden, wenngleich der Kunde seinen Widerruf auch formlos erklären kann.

Sie haben gerade den Informationstext zum Abmahnschutz Handel gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Egal, in welcher Branche Sie tätig sind: Im Onlinehandel spielen Abmahnungen eine wichtige Rolle. Vor ihren oft teuren Folgen schützen Sie sich mit dem Abmahnschutz Handel der SIGNAL IDUNA Peter Ring in Viersen. Lassen Sie sich noch heute unverbindlich und kostenfrei bei uns beraten!

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Peter Ring

Portiunkulaweg 4
41747 Viersen

Tel.: 02162 8109970
E-Mail: peter.ring@signal-iduna.net

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Mo, Do, Fr: 08:30 - 13:30 Uhr
Di - Mi: 08:30 - 17:00 Uhr
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