Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - SIGNAL IDUNA Berlin
Betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Schutz vor Altersarmut
Wer sein Leben lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält derzeit eine Rente in Höhe von etwa 48 Prozent des durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens. Gesetzlich festgelegt wurde, dass bis zum Jahr 2030 der Mindestwert von 43 % nicht unterschritten werden darf. Danach gibt es kein Mindestniveau mehr. Der im Berufsleben erreichte Lebensstandard kann mit der gesetzlichen Rente nicht mehr beibehalten werden. Ohne zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge drohen schwerwiegende finanzielle Probleme und Altersarmut.
Von einer betrieblichen Altersversorgung für Selbstständige profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Als Arbeitgeber steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens bei der Suche nach qualifiziertem Personal, motivieren Ihre Mitarbeiter und binden diese langfristig an sich. Ihre Angestellten erhalten im Alter aus der betrieblichen Altersvorsorge der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin eine garantierte und stabile Zusatzversorgung.
Vorsorge ist für Selbstständige, die häufig nicht oder unzureichend über die gesetzliche Altersversorgung abgesichert sind, wichtig.
Das bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) der SIGNAL IDUNA
Möglichkeiten und Chancen der bAV
Für Bewerber eines Arbeitsplatzes ist heute nicht nur die Höhe des Gehalts wichtig. Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge, verspricht finanzielle Sicherheit im Alter. Damit ist sie ein wirksames Instrument der Personalpolitik bei der Arbeitnehmergewinnung und -bindung.
Formen der betrieblichen Altersvorsorge für Selbstständige sind:
- Entgeldumwandlung
- Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
- Beiträge werden von beiden gemeinsam finanziert
Häufigste Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist Entgeltumwandlung. Beispielsweise in Form der Direktversicherung. Darauf hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Ein Teil des Gehalts wird vom Arbeitgeber einbehalten und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Das angesparte Kapital wird später "verrentet" und als Betriebsrente ausgezahlt.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Für Arbeitgeber
- Ihre Zuschüsse zur Altersvorsorge können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden
- Geringere Lohnnebenkosten
- Positives Image dank der bAV, wodurch leichter qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden können
- Mitarbeiterbindung
- Die betriebliche Altersvorsorge ist in Form der Pensionszusage oder Unterstützungskasse für (Gesellschafter-) Geschäftsführer besonders interessant
Für Ihre Arbeitnehmer
- Beiträge werden vom Bruttogehalt abgeführt – geringere Sozialabgaben
- Die Altersvorsorge wird durch Steuervorteile staatlich gefördert
- Beim Ansparen Hartz-IV-sicher
- Auszahlung als monatliche lebenslange Rente oder Einmalbetrag
- Absicherung der Altersvorsorge
- Oftmals günstiger als der Abschluss einer privaten Rentenversicherung, Selbstständige können mit Versicherungsunternehmen Gruppentarife und andere Sonderkonditionen aushandeln
In welcher Form Sie als Selbstständiger Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, liegt in Ihren Händen.
Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit mit:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionszusage und
- Unterstützungskasse
für Ihre Mitarbeiter vorzusorgen. Welche Form für Ihren Betrieb geeignet ist, ermitteln wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen gemeinsam. Vorab möchten wir Ihnen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge für Selbstständige etwas genauer vorstellen. Sie können sich sowohl für ein Modell als auch die Kombination mehrerer Modelle entscheiden.
Die Betriebsrentenversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin unterstützt insbesondere Geringverdiener beim Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge. Geringverdiener sind Mitarbeiter mit einem Bruttomonatseinkommen von weniger als 2.200€ im Monat.
Vorteile der Betriebsrentenversicherung:
- Staatliche Förderung der bAV durch Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, bei Einzahlung von 300€ beträgt die Förderung beispielsweise 90€
- Der Förderbetrag kann mit der einzubehaltenden Lohnsteuer verrechnet werden. Für Sie als Selbstständiger ergibt sich eine Steuerersparnis von etwa 30 Prozent.
- Für die Beiträge, die Sie in die Betriebsrentenversicherung einzahlen, werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig
- Für die Mitarbeiter ist die Betriebsrentenversicherung Berlin eine kostenfreie, zusätzliche Altersvorsorge
- Fachkräfte können durch die Betriebsrente leichter angeworben werden
- Höhere Motivation der Mitarbeiter mit der betrieblichen Altersversorgung der SIGNAL IDUNA
Unsere Mitarbeiter der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin informieren Sie gern detailliert über die konkreten Möglichkeiten, die die Betriebsrente Selbstständigen bietet.
Bei der Direktversicherung schließen Sie für den Mitarbeiter eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Höhe der Beiträge legen Sie und Ihr Mitarbeiter fest. Die Beiträge des Mitarbeiters werden vom Lohn als sogenannte Entgeltumwandlung einbehalten.
Bei der Entgeltumwandlung verringert sich das Bruttoeinkommen. Das heißt, Sie und Ihr Arbeitnehmer sparen Steuern und Sozialabgaben. Ausgezahlt wird das angesparte Kapital als monatliche Rente oder Einmalbetrag. Welche Entscheidung letzten Endes sinnvoller ist, lässt sich nur anhand der konkreten Situation Ihres Mitarbeiters beurteilen. Die Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden. Die Beiträge gelten als Betriebsausgaben.
Die Pensionskasse für Selbstständige funktioniert ähnlich wie eine private Rentenversicherung. Sie schließen auf den Namen des Mitarbeiters bei der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin eine Vertrag ab. Das Kapital wird über vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung oder freiwillige Zahlungen Ihrerseits angespart. Die Auszahlung erfolgt nach Wunsch. Frühestens jedoch ab dem 62. Lebensjahr.
Die Pensionskasse bietet weitere Vorteile. Unter anderem:
- Berufsunfähigkeitsschutz kann eingeschlossen und versichert werden
- Auszahlung als monatliche Rente oder Einmalbetrag
- Steuervorteile für den Arbeitgeber bei Beitragszahlung in die Pensionskasse
- Steuervorteile für Arbeitnehmer bei der Auszahlung der Rente
- Die Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden
- Beiträge der Pensionskasse sind Betriebsausgaben
Die Pensionszusage ist die Garantie für Ihren Mitarbeiter auf eine Pension bei Berufsunfähigkeit oder Versetzung in den Ruhestand. Beziehungsweise für die Hinterbliebenen bei Tod des Begünstigten.
Die Form der betrieblichen Altersvorsorge ist besonders für Mitarbeiter mit hohem Einkommen geeignet. Durch die Möglichkeit hoher Einzahlungen können große Versorgungslücken geschlossen werden. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Für Sie als Selbstständiger entstehen keine zusätzlichen Kosten und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die versprochenen Leistungen zahlen Sie aus Ihren eigenen Mitteln. Die Pensionsrückstellungen wirken sich gewinnmindernd aus.
Da Sie die vertraglich festgelegten Leistungen in jedem Fall erbringen müssen, birgt diese Variante ein großes finanzielles Risiko. Dieses können Sie durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung minimieren.
Eine Unterstützungskasse kann nur von Handel, Handwerk und Gewerbe (HHG) genutzt werden. Sie ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Das heißt, Versorgungsrisiken können ausgelagert werden. Beitragszahlungen sind in unbegrenzter Höhe möglich sowie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei.
Ihr Mitarbeiter erhält ab dem Renteneintritt bis zum Tod eine monatliche Rente. Außerdem kann er sich für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Eine Hinterbliebenenversorgung kann eingeschlossen werden. Zuwendungen zur Unterstützungskasse sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Unterstützungskasse bietet Ihnen in bilanzieller und steuerlicher Hinsicht Vorteile.
Übrigens: Neben der betrieblichen Altersvorsorge für Selbstständige können Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) für Bewerber und Mitarbeiter zusätzliche Anreize schaffen. Die Beträge werden ergänzend zum Gehalt ausgezahlt und müssen zweckgebunden verwendet werden.
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