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Berufs­­un­­fäh­­ig­­keits­­ver­­siche­­rung für Angestellte - SIGNAL IDUNA Berlin

Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz gegen die Folgen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft

Mit den Einnahmen aus Ihrer Berufstätigkeit bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt. Miete oder Kosten für das eigene Haus, Verpflegung, Kosten für das Auto oder den öffentlichen Nahverkehr, Urlaub, Versicherungen, Tilgung von Krediten oder die private Altersvorsorge – all das können Sie nur bezahlen, wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen erzielen. Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann es jederzeit passieren, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Mit dem Wegfall Ihrer monatlichen Einnahmen wird die Zahlung von Fixkosten zum Problem, von der Verwirklichung von Zukunftsträumen müssen Sie Abstand nehmen. Schlimmstenfalls sind Sie auf Hartz 4-Leistungen angewiesen. Finanzielle Sicherheit bietet Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin für Angestellte.

Eine plötzlich eingetretene Berufsunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert

Auch wenn Sie keine schwere körperliche Arbeit verrichten, besteht das Risiko, berufsunfähig zu werden. Die Arbeitswelt hat sich gewandelt. Unfälle oder körperliche Abnutzung aufgrund der Arbeitstätigkeit sind heute nicht mehr der Hauptgrund einer Berufsunfähigkeit. Schnellere Arbeitsabläufe, höhere Eigenverantwortung, langes Sitzen, Termindruck und das Verschwimmen der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben sind Stressfaktoren, die zu psychischen Erkrankungen führen - dem häufigsten Grund einer Berufsunfähigkeit, deswegen ist eine BU-Versicherung umso wichtiger. Weitere Ursachen sind:

  • schwere Erkrankungen
  • Unfälle im Haushalt, Straßenverkehr oder beim Sport.

Unabhängig davon, ob Sie aus beruflichen oder privaten Gründen Ihren Beruf aufgeben müssen, können Sie sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen dieses Risiko finanziell absichern.

Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Oftmals werden die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“ gleichgesetzt. Berufsunfähig oder erwerbsunfähig zu sein, sind jedoch zwei völlig verschiedene Zustände mit unterschiedlichen Folgen.

Sind Sie arbeitsunfähig, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber für sechs Wochen den vollen Lohn weiter. Danach erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse für maximal 78 Wochen 70 % Ihres Bruttogehaltes als Krankengeld. Dauert die Krankheit weiter an, können Angestellte bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ein Gutachter prüft daraufhin, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung:

  • Voll erwerbsunfähig sind Sie, wenn Sie maximal noch drei Stunden am Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, das gilt für alle Berufe, auch wenn diese nicht Ihrer Ausbildung entsprechen.
  • Können Sie nur noch bis zu sechs Stunden am Tag irgendeinen Beruf ausüben, spricht man von einer teilweisen Erwerbsminderung.

Für die Rentenversicherung ist es also völlig unerheblich, welche Tätigkeit Sie ausüben könnten. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie, wenn für Sie in den letzten fünf Jahren mindestens für 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Im Durchschnitt erhalten Angestellte bei voller Erwerbsminderung 34 % und bei teilweiser Erwerbsminderung 17 % des letzten Bruttogehaltes als monatlich Rente.

Können Sie aufgrund von:

  • körperlicher oder psychischer Erkrankung
  • Körperverletzung
  • mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall

Ihren Beruf für voraussichtlich mehr als sechs Monate zu weniger als 50 % wie gewohnt verrichten, gelten Sie als berufsunfähig und erhalten aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Augenmerk liegt nur auf dem zuletzt ausgeübten Beruf. Sind Sie noch in der Lage, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, ist das für die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihres Versicherers der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin ohne Bedeutung. Eine sogenannte abstrakte Verweisung, der Verweis auf eine andere Tätigkeit, wird von Signal Iduna ausgeschlossen.

Sollten Sie jedoch irgendwann wieder eine andere Tätigkeit ausüben, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und dem gewohnten Lohnniveau entspricht, liegt keine Berufsunfähigkeit mehr vor und die Rentenzahlungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung werden eingestellt.

Übernehmen Sie eine Tätigkeit, für die Sie überqualifiziert sind und auch nur einen geringen Lohn erhalten, haben Sie weiterhin Anspruch auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente.

   

Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin für Angestellte

Ablauf bei Antragstellung auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der SIGNAL IDUNA:

  1. Zunächst prüfen wir, ob Sie die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung erfüllen. Auf Grundlage der erhaltenen Informationen werden von uns die notwendigen medizinische Unterlagen, beispielsweise von Ihren behandelnden Ärzten oder Sozialversicherungsträgern, angefordert.
  2. Wird die Berufsunfähigkeit von uns anerkannt, erhalten Sie ab der Feststellung bis zum Ende der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Rente, falls sich an Ihrer Situation nichts ändert.
  3. Genesen Sie zwischenzeitlich so weit, dass Sie Ihren alten Beruf wieder aufnehmen können, stellen wir die Leistungen ein. Dies gilt auch, wenn Sie von sich aus eine andere vergleichbare Tätigkeit aufgenommen haben. Je nachdem, wie lange Sie die Berufsunfähigkeitsrente bezogen haben, können Sie zur Unterstützung Ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben für maximal zwölf Monate weiterhin Rente als Wiedereingliederungshilfe beziehen. Danach läuft Ihr Vertrag bei der SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin wie vor der Berufsunfähigkeit weiter.
  • Solange Leistungsansprüche bestehen, erhalten Sie monatlich die vertraglich vereinbarte Rente.
  • Werden Sie berufsunfähig, sind Sie von den Beitragszahlungen befreit.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung von Beamten enthält automatisch eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Werden Sie aus gesundheitlichen Gründen für dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand versetzt oder entlassen, gelten Sie als berufsunfähig.
  • Ansprüche auf Leistungen aus SI WorkLife Exklusiv haben Sie, wenn Sie voraussichtlich für mindestens zwei Jahre berufsunfähig sein werden.
  • Eine Rente aus dem Tarif Exklusiv Plus erhalten Sie bereits, wenn eine Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate prognostiziert wird.
  • Wiedereingliederungshilfe für bis zu zwölf Monate ist möglich.
  • Bei Abschluss des Tarifes Exklusiv Plus kann optional bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate eine Rentenzahlung vereinbart werden. Bedingung ist, dass Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind.

Im Tarif Exklusiv Plus sind bei allen Berufen jegliche berufsunfähigkeitsverursachende Infektionen, die zu einem Tätigkeitsverbot führen, eingeschlossen. Der Tarif Exklusiv bietet diesen Schutz für medizinisches und pflegerisches Personal.

Die Gefahr, berufsunfähig zu werden, besteht für jeden von uns, unabhängig vom Alter oder dem ausgeübten Beruf. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft und die Chancen, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind gering. Im Ernstfall droht Ihnen schnell der finanzielle und soziale Abstieg.

Ohne ausreichende Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind finanzielle Schwierigkeiten bei Angestellten fast unvermeidlich.

Mit den Leistungen aus einer monatlichen Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsrente können Sie Ihren Lebensstandard beibehalten, Ihre private Altersvorsorge fortführen und sich somit auch vor Altersarmut schützen.

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Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei Ihrer SIGNAL IDUNA Generalagentur Karl Weiß in Berlin, um sich individuell und unverbindlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung beraten zu lassen!

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Anfahrt und Kontakt

Generalagentur Karl Weiß

Kurfürstendamm 194
10707 Berlin

Tel.: 030 700159689
E-Mail: karl.weiss@signal-iduna.net

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Mo - Fr: 08:00 - 18:00 Uhr

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