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Mutter mit Tochter schauen aus Wohnmobil heraus
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Reiserücktritts-
versicherung

  • Corona-Schutz
  • Erstattung der Storno- und Umbuchungskosten
  • Bis zu 100% Kostenerstattung bei Reiseabbruch

Wenn es für Sie mal anders kommt als geplant und Sie Ihre Reise z. B. wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitsplatzwechsel stornieren oder abbrechen müssen, dann übernehmen wir die Kosten. Außerdem erstatten wir die Mehrkosten, wenn Sie z. B. aufgrund von Naturkatastrophen oder schwerer Erkrankung länger am Urlaubsort bleiben müssen.

Gut zu wissen: Unser Schutz gilt sowohl für Singles, als auch für Paare und Familien.

Corona: Wir lassen Sie auch in Ländern mit Reisewarnung nicht im Stich

Unsere Reise-Abbruchversicherung leistet auch, wenn in Ihrem Reiseland zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung besteht. Voraussetzung ist, dass Ihre Erkrankung in keinem Zusammenhang mit der benannten Gefahrenlage steht. Beispiel: Das Auswärtige Amt hat aufgrund von Covid-19 eine Reisewarnung für Italien ausgesprochen. Im Italien-Urlaub erkranken Sie am ersten Tag unglücklicherweise an einer Blinddarmentzündung. Unsere Versicherung greift trotzdem, weil Ihre Erkrankung nicht durch das Coronavirus verursacht wurde.

Vorteile der Reiserücktrittsversicherung

  • Icon: Familie

    Profitieren sie von unseren Familienrabatten und versichern Sie bis zu sechs Kinder in nur einem Vertrag.

  • Icon: Flexibel

    Wir organisieren Ihre Weiter- oder Rückreise, wenn Sie die Reise frühzeitig beenden oder unterbrechen müssen.

  • Icon: Uhr

    Wir lassen Sie nicht im Stich: Unser 24-Stunden-Notfall-Telefon ist immer für Sie da!

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Storno- oder Umbuchungskosten, wenn Sie aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses eine Reise nicht antreten können. Sie sind in folgenden Fällen versichert:

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankungen / Verletzungen
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Schäden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Scheidung
  • Gerichtliche Ladung

Eine Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen die Kosten für noch nicht in Anspruch genommene Leistungen, wenn sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen. Sie sind in denselben Fällen versichert wie bei der Reiserücktrittsversicherung.

Die Reiseabbruchversicherung ist in unserer Reiserücktrittsversicherung inklusive. Wir empfehlen unseren doppelten Schutz jedem Reisenden: So sind Sie vor und während der Reise abgesichert.

Leistungen

Auch wenn Sie noch so gut vorbereitet sind, kann einiges schiefgehen. Vor allem bei der Anreise sind ungeplante Hindernisse besonders ärgerlich und können schnell die Urlaubskasse belasten. Dann ist oft schon am ersten Reisetag die Urlaubslaune dahin. 
In unserem Einmaltarif, also wenn Sie eine bestimmte Reise absichern möchten, haben wir daher ein ganz besonderes Highlight für Sie: Den Verspätungsschutz!
Wir leisten für die Mehrkosten, wenn Ihre An- oder Weiterreise nicht so läuft, wie geplant – beispielsweise, wenn Sie…

  • … bei der Hin-/Rückreise zum Urlaubsort oder zum Flughafen einen Unfall oder eine Panne mit Ihrem eigenen Kfz haben.
  • ... Ihr versichertes Anschlussverkehrsmittel wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als zwei Stunden verpassen.
  • … einen Anschlussflug bei der Weiterreise verpassen, weil der Zubringerflug mehr als zwei Stunden verspätet landet.

Preisbeispiele

Wir passen den Einmalbeitrag für Ihre Versicherung genau an Ihre Reise an, sodass Sie genau den Beitrag zahlen, der zu Ihnen und Ihrer individuellen Reise passt.

Schauen Sie sich folgende Beispiele an:

21,60 €pro Reise

Für ein langes Wochenende in einer Ferienwohnung an der Ostsee für zwei Personen. Der Mietpreis beträgt 250 Euro.

45,90 €pro Reise

Für einen zweiwöchigen Sommerurlaub für eine Person auf Mallorca. Der Reisepreis beträgt 1.000 Euro.

99,84 €pro Reise

Für eine zweiwöchige Pauschalreise für eine vierköpfige Familie in Griechenland. Der Reisepreis beträgt 2.000 Euro.

Neben dem oben genannten Einmaltarif für einmalige Reisen können Sie auch den Jahrestarif abschließen.
Damit sind alle Ihre Reisen bis zu einem bestimmten Reisepreis versichert.

69,00 €im Jahr

Für alle Reisen einer Person innerhalb eines Jahres bis zu einem Reisepreis von 1.500 Euro.

Ihr Beitrag ist von vielen Faktoren abhängig, wie beispielsweise dem Reisepreis, dem Reiseland oder Ihrem Verkehrsmittel.

Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Prämie!

Günstige Reiserücktrittsversicherung mit bis zu 100% Kostenerstattung bei Reiseabbruch

Fragen zur Reiseabbruch- & Reiserücktrittsversicherung

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland verhängt regelmäßig Reisewarnungen für Länder und Regionen. Die Gründe für Warnungen werden genau benannt, zum Beispiel Terrorismus oder Kriminalität, aber auch gesundheitliche Risiken wie Malaria oder Cholera. Sollten Sie bei Ihrer Reise in oder durch Staaten, für die eine Reisewarnung gilt, erkranken und aus diesem Grund Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, leistet unsere Reise-Abbruchversicherung nur, wenn die Erkrankung in keinem Zusammenhang mit der benannten Gefahrenlage steht. Es gilt der Zeitpunkt der Einreise.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Reisewarnung ausgesprochen wird, haben Sie noch 14 Tage Versicherungsschutz. Das gilt auch für Erkrankungen an Covid-19. 14 Tage nach Inkrafttreten der Reisewarnung erlischt Ihr Versicherungsschutz. Bitte behalten Sie deshalb insbesondere bei längeren Aufenthalten im Ausland die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes im Blick.  
 

Nein, eine Reisewarnung ist kein Rücktrittsgrund.

In der aktuellen Pandemie hat das Auswärtige Amt Covid-19-bedingte Reisewarnungen und Teilreisewarnungen für eine Vielzahl an Ländern ausgesprochen. Erkranken Sie in diesem Fall im Reiseland am Coronavirus, greift unsere Reise-Abbruchversicherung nicht.  Für eine andere Erkrankung, zum Beispiel Herzinfarkt oder Beinbruch, gilt der Versicherungsschutz auch trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, falls Sie in Folge der Erkrankung Ihre Reise abbrechen müssen.

Sie sind abgesichert, wenn Sie am Coronavirus erkranken und wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigung die Reise nicht antreten können. Sollten Sie lediglich einen positiven Corona-Test ohne Symptome vorweisen, sind Sie nicht versichert.

Für alle Tarife gilt allgemein, dass die Angst vor dem Verreisen, vor Ansteckung sowie Eingriffe von hoher Hand vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu den Eingriffen von hoher Hand gehören Quarantäne-Maßnahmen, Ein-/Ausreise- und Kontaktverbote sowie Ausgangssperren.

Wir leisten auch, wenn eine Person, mit der Sie gemeinsam die Reise gebucht und die Sie in Ihrem Vertrag mitversichert haben, an Corona erkrankt. Es müssen allerdings gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. Sollte Ihre mitreisende Person lediglich einen positiven Corona-Test ohne Symptome vorweisen, greift die Versicherung nicht.

Elternteile gehören zu den sogenannten Risikopersonen – auch wenn sie nicht mitreisen. Erkrankt eine Risikoperson und wird eine Betreuung durch Sie notwendig, leistet die Reiserücktrittversicherung.

Reiserücktritt bedeutet, entweder

  • dass Sie eine Reise nicht antreten
  • dass Sie ein gemietetes Ferienobjekt (wie z. B. eine Ferienwohnung) nicht nutzen
  • dass Sie eine Reise umbuchen oder
  • dass Sie eine Reise verspätet antreten


Die folgenden, unvorhersehbaren Ereignisse sind in unserem Reiserücktrittschutz versichert:

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankungen / Verletzungen
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Schäden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel oder -verlust
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung
  • Scheidung
  • Gerichtliche Ladung

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Reiserücktrittsversicherung:

  1. Wichtig ist, dass die oben aufgeführten Ereignisse nach dem Abschluss der Versicherung eintreten.
  2. Die Ereignisse müssen die sogenannten Risikopersonen betreffen. Risikopersonen sind die Reisenden selbst und deren Angehörige. Außerdem auch  Betreuungspersonen der Reisenden bzw. deren Angehörigen (z.B. im Pflegefall). Beispiel: Die Eltern buchen eine Reise. Ihr 15jähirger Sohn wird zu Hause bleiben. Kurz vor Reisebeginn hat der Sohn einen Blinddarmdurchbruch. Die Eltern nehmen die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch, um sich zu Hause ihrem Sohn zu widmen.


Wichtig zu wissen:

Sie können die Versicherung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei kurzfristigen Reisen (ab dem 29. Tag vor Reisebeginn) muss die Versicherung spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung abgeschlossen werden und auf jeden Fall vor dem Antritt der Reise.

Reiseabbruch bedeutet, dass entweder

  • die Reise außerplanmäßig beendet wird
  • der Aufenthalt verlängert werden muss (z. B. aufgrund von Naturkatastrophen, schwerer Erkrankung oder Unfallfolgen)
  • die Reise unterbrochen werden muss (z. B. bei Rundreisen)

Die unvorhersehbaren Ereignisse sind bei Reiseabbruch dieselben wie bei Reiserücktritt

Kostenübernahme der Reiseabbruchversicherung:

Sollten Sie Ihre Reise aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses wie beispielsweise Krankheit oder Tod. Schäden am Eigentum daheim abbrechen müssen, dann übernehmen wir folgende Kosten: in der ersten Urlaubshälfte, maximal in den ersten acht Tagen, den vollen, danach den anteiligen Reisepreis für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

Die versicherten Personen bzw. die sogenannten Risikopersonen sind hier aufgeführt.

Gut zu wissen:

In der Reiserücktrittsversicherung der SIGNAL IDUNA ist die Reiseabbruchversicherung inklusive.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung kann erst nach der Reisebuchung erfolgen, da sie für Ihren Abschluss den Reisepreis benötigen.

Unsere Reiserücktrittsversicherung kann bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Wenn sie Ihre Reise kurzfristig buchen, d. h. maximal 29 Tage vor Reisebeginn, müssen Sie die Versicherung innerhalb von 3 Werktagen nach der Reisebuchung abschließen.

Unser Tipp:

Der Abschluss sollte möglichst zügig nach ihrer Reisebuchung geschehen, da sonst unvorhergesehene Ereignisse zwischen Buchung und Abschluss der Versicherung nicht abgesichert sind.

Schwangerschaft ist ein Grund für einen Reiserücktritt.

Voraussetzung dafür, dass Sie die Versicherung aufgrund einer Schwangerschaft in Anspruch nehmen können, sind Komplikationen in einer bestehenden Schwangerschaft oder bei einer neu festgestellten Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn.

Unsere Reiserücktrittsversicherung tritt beispielsweise dann ein, wenn

  • das Reiseland erhebliche gesundheitliche Risiken für die Schwangere mit sich bringt
  • der Geburtstermin im Zeitraum der Reise liegt und bei der Buchung noch nicht bekannt war.
  • eine Frühgeburt droht und / oder es zu vorzeitigen Wehen kommt

Tipps für Flugreisen:

Ein Langstreckenflug ist für Schwangere nicht zu empfehlen. Bitte klären Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arzt, ob Sie eine solche Reise antreten können.

Wenn Sie am Ende Ihrer Schwangerschaft fliegen möchten, dann müssen Sie beachten, dass Fluggesellschaften Ihnen das in der Regel nach der 37. Schwangerschaftswoche nicht mehr erlauben. Bei Mehrlingsschwangerschaften gilt das sogar früher.

Der Beitrag für Ihre Reiserücktrittsversicherung - inklusive Reiseabbruchversicherung - hängt von folgenden Faktoren ab:

Ausschlaggebend für die Berechnung sind

  1. der Reisepreis bzw. die Mietkosten für Ihr Reiseobjekt (z. B. Mietwohnung).
  2. die Anzahl der mitversicherten Personen
  3. ob sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbehalt wählen (wir empfehlen Ihnen einen Abschluss ohne Selbstbeteiligung)
  4. ob sie einen Einmal- oder Jahrestarif wählen

Tipp: der Jahrestarif ist oft günstiger und bequemer, da Sie nicht für jede Reise einzeln einen Abschluss machen müssen.

Beiträge für Singles bei Einmalabschluss:

Minimaler Beitrag: Bei einem Reisepreis von 100 € kostet der Schutz 14 € ohne Selbstbehalt und 9 € mit Selbstbehalt.

Maximaler Beitrag: Bei einem Reisepreis ab 3.000 € bis 10.000 € kostet der Schutz 4,6 % des Reisepreises ohne Selbstbeteiligung und 3,6 % mit Selbstbeteiligung.

Beiträge für Singles bei Jahresabschluss:

Minimaler Beitrag: Bei einer Absicherung bis 1.500 € zahlen Reisende bis 64 Jahre 69 € Beitrag und Reisende ab dem 65 Lebensjahr 140 €.

Maximaler Beitrag: Bei einer Absicherung bis 10.000 € zahlen Reisende bis 64 Jahre 290 € Beitrag und Reisende ab dem 65 Lebensjahr 330 €.

Beiträge für Familien, Paare oder Mietobjekte (z. B. Ferienhaus) bei Einmalabschluss:

Minimaler Beitrag: Bei einem Reisepreis von 250 € kostet der Schutz 24 € ohne Selbstbehalt und 15 € mit Selbstbehalt.

Maximaler Beitrag: Bei einem Reisepreis ab 5.000 € bis 10.000 € kostet der Schutz 5 % des Reisepreises ohne Selbstbeteiligung und 4 % mit Selbstbeteiligung.

Beiträge für Familien bei Jahresabschluss:

Minimaler Beitrag: Bei einer Absicherung bis 3.000 € zahlen Reisende bis 64 Jahre 140 € Beitrag und Reisende ab dem 65 Lebensjahr 250 €.

Maximaler Beitrag: Bei einem Reisepreis bis 12.000 € zahlen Reisende bis 64 Jahre 380 € Beitrag und Reisende ab dem 65 Lebensjahr 490 €.

Wenn Sie einen Flug stornieren müssen, dann sind die versicherten, unvorhersehbaren Ereignisse wie beispielsweise Krankheit, Tod oder Arbeitsplatzwechsel Voraussetzungen dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung leistet. Details dazu, wann der Reiserücktrittschutz leistet finden Sie hier

Wenn der Flug von der Fluggesellschaft storniert wird, muss die Fluggesellschaft Sie entschädigen und es liegt kein Grund für eine Erstattung aus der Reiserücktrittsversicherung vor.

Gut zu wissen:

Informationen zu Ihren Rechten können Sie in der Fluggastrechteverordnung 261/200/EG nachlesen, dort sind die Rechte von Reisenden innerhalb der Europäischen Union genau geregelt. Damit die Fluggesellschaft leistet, müssen Sie Ihre Forderungen direkt an die Gesellschaft leisten und sollten dies möglichst zügig nach der Stornierung tun.

Mit unserer Reiserücktrittsversicherung profitieren Sie von besonderen Rabatten für Familien: Denn Sie können in nur einem Vertrag bis zu sechs Kinder beitragsfrei mitversichern und das bis zum 21. Lebensjahr.

Wir versichern folgende Ereignisse, die exakt auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sind:

  • Wir leisten, wenn Schüler oder Studenten eine nicht bestandene Schul- oder Universitätsprüfung wiederholen müssen.
  • Wir leisten bei Reiserücktritt von Klassenfahrten, wenn der Schüler nicht versetzt wurde oder die Schule wechselt.
  • Wir leisten bei Schwangerschaft. Details zum Versicherungsschutz bei Schwangerschaft lesen Sie hier
  • Wir leisten bei Adoption oder Aufnahme eines Pfleghekindes, wenn dieses Ereignis zeitlich nicht vorhersehbar ist.
  • Wir leisten bei Scheidung

Gut zu wissen:

Wenn zwei Familien eine gemeinsame Reise buchen und versichern, sind sie auch untereinander versichert. Beispiel: Familie Müller und Familie Clausen buchen eine gemeinsame Reise. Lisa, das Kind von Familie Clausen wird krank, sodass die Clausens die Reise nicht antreten können. Familie Müller hat in diesem Fall die Möglichkeit, von der Reise zurückzutreten.

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