SIGNAL IDUNA Logo
Verschwommenes Bild von einem Büro
Verschwommenes Bild von einem Büro

PKV Studententarif schon ab 68,49 € im Monat

Die private Krankenversicherung im Studententarif gibt es schon ab 68,49€ im Monat

              PKV Studententarif


Krankenversicherung für Studierende: Was sind die Vorteile?

Für Studenten besteht die gesetzliche Versicherungspflicht. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass sie sich gesetzlich versichern müssen. Je nach Berufswunsch (z. B. Beamte, Selbstständige) und wenn nur bessere Gesundheitsleistungen in Frage kommen, kann es günstig sein, sich frühzeitig mit einer privaten studentischen Krankenversicherung für eine eigenständige Versicherung zu entscheiden.

Studierende und Azubis können bei einem Einstieg in die PKV besonders günstige Tarife nutzen. Moderne Versicherungen bieten Handlungsflexibilität, mit der jeder seine Versicherung in Bezug auf Leistungen und damit den Beitrag beeinflussen kann. Das kommt vielen jungen Menschen zugute: Beiträge können zurückerstattet werden, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden (Beitragsrückerstattung). Bedarf und Tarife werden individuell ermittelt. Das gibt Handlungsspielraum, wenn im Studium das Geld gerade nicht so üppig fließt. Wer bereits weiß, dass später nur eine private Krankenversicherung in Frage kommt, für den gilt sicherlich: Je früher desto besser eigenständig absichern mit einer privaten studentischen Krankenversicherung.

Tipp: SIGNAL IDUNA bietet einen Online-Service an, mit dem Studiennachweise einfach online eingereicht und hochgeladen werden können. Außerdem können online verbilligte Ausbildungstarife beantragt und verlängert werden.

Der Wechsel zu einer Privatversicherung lohnt sich insbesondere, wenn die Eltern Beamte sind. Günstige Tarife und individuelle Leistungen sind hier besonders interessant. Kinder von Beamten verfügen bereits über einen besonderen Versicherungsschutz durch den Beamtentarif. Solange also Anspruch auf Kindergeld besteht, müssen sie wegen des 80 %igen Beihilfeanspruchs ohnehin nur noch 20 % privat absichern (in Hessen und Bremen gilt ein abweichender Beihilfeanspruch).

Die Regel ist, dass Schüler, Fachhochschüler und Studenten über einen Elternteil kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Ab dem 25. Lebensjahr sind grundsätzlich die Möglichkeiten eines verlängerten Verbleibs in der Familienversicherung ausgeschöpft und man muss sich endgültig selbst versichern. Es besteht Wahlfreiheit zwischen gesetzlich und privat.

Ist keine beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern möglich, lohnt sich eine PKV aufgrund der niedrigeren Beiträge im Vergleich zur GKV von Anfang an.

Für Kinder, bei denen beide Elternteile privat versichert sind, ist die Sachlage etwas anders. Sie müssen sich mit Start von Studium oder Ausbildung selbst versichern. Dabei sind sie voll beitragspflichtig, starten aber natürlich mit vergünstigten Tarifen.

Sonderfall Medizinstudium: Nach dem Studium wird oft eine Festanstellung angenommen, bei der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist mit Erreichen der sogenannten Versicherungspflichtgrenze möglich. (Alle Arbeitnehmer können mit Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze 5.550 Euro brutto im Monat für 2023 von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln.)

Der Großteil der Studenten ist über einen GKV-versicherten Elternteil zu Beginn des Studiums familienversichert. Die Familienversicherung geht der Versicherungspflicht als Student vor und endet zum 25. Geburtstag. Sie kann um den Zeitraum eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes verlängert werden. Unmittelbar danach beginnt die Versicherungspflicht als Student. Dabei tritt der Studierende meistens in die GKV ein und zahlt einen ermäßigten Tarif in der studentischen Krankenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt kann sich der Student aber auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ein guter möglicher Start für die eigene private Vorsorge bei der Krankenversicherung. Hierfür hat der Student 3 Monate Zeit – gerechnet vom Beginn der Versicherungspflicht.

Wenn Eltern einen Beihilfeanspruch haben (Beamte und Anwärter, Soldaten), dann gilt der auch für ihre Kinder. Studierende Kinder sind berücksichtigungsfähig und können damit Beihilfe über einen beihilfeberechtigten Elternteil beziehen. Dieser sogenannte Beihilfeanspruch entfällt ab einem Alter von 25 Jahren.

Ab 30 müssen sich Studenten und Fachhochschüler endgültig selbst krankenversichern, wenn die Grenze von 30 Jahren nicht durch Vorliegen wichtiger Gründe verlängert werden kann, wie z. B. die Geburt eines eigenen Kindes. Dabei ist eine Verlängerung maximal bis zur Vollendung des 37. Lebensjahres möglich. Die alt bekannte Grenze 14. Fachsemester existiert nicht mehr.

Für die private Krankenversicherung gilt: Je früher der Einstieg, desto günstiger die Beiträge. Das kann gerade durch die günstigeren Studententarife bares Geld bei gleichzeitig besseren Leistungen bedeuten.

Prinzipiell ist es sinnvoll, die Verdienstgrenze als Student für einen Nebenjob von 520 Euro einzuhalten. Werksstudenten, die neben ihrem Studium regelmäßig arbeiten, bleiben in den günstigen PKV-Tarifen für Studenten versichert, wenn sie nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Es ist sinnvoll, die 520 Euro-Grenze für Minijobber einzuhalten bzw. auf sie zu achten. Werkstudenten, die über 520 Euro brutto monatlich verdienen, müssen Abgaben zur Sozialversicherung zahlen. Es gilt die sogenannte Gleitzonenregelung wie für alle anderen Arbeitnehmer. Dabei zählt, dass man im Jahresdurchschnitt unter den 520 Euro bleibt. Ausschlaggebend ist dann die jährliche Obergrenze von 6.240 Euro.

Bei Praktika kommt es darauf an, ob es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen von Ausbildung oder Studium handelt (Prüfungsordnung), oder ob das Praktikum freiwillig erfolgt. Vorgeschriebene Praktika im Sinne eines Praxissemesters sind für gesetzlich versicherte Studenten beitragsfrei. In der PKV ist aber der Beitrag auch während des Praktikums weiterzuzahlen. Freiwillige Praktika bleiben nur beitragsfrei, wenn sie kurzfristig sind (max. 3 Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr), in den Semesterferien stattfinden bzw. die Minijobber-Grenze von 520 Euro monatlich nicht überschreiten. Bei freiwilligen Praktika außerhalb des Studiums wird individuell geprüft, ob Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung zu entrichten sind. Es ist ratsam, schon bei der Planung eines freiwilligen Praktikums die Versicherungspflichten zu prüfen.

Es kommt darauf an, was nach dem Studium passiert und wie sich das Leben gestaltet.

Wird zum Beispiel direkt nach dem Studium eine Beamtenlaufbahn oder eine Anstellung als höherverdienender Arbeitnehmer oder als Selbstständiger aufgenommen, lohnt es sich die PKV weiterzuführen.

Sollte eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Es ist in dem Fall ratsam, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um später wieder problemlos zurück in die PKV zu kommen. Ebenfalls empfehlenswert sind Zusatzversicherungen, um Lücken im gesetzlichen Schutz zu schließen.

Studenten haben zwei gute Möglichkeiten ihren Krankenversicherungsschutz zu gestalten: Eine Krankenzusatzversicherung oder eine komplett private Kranken(voll)versicherung. So haben sie die Möglichkeit, sich weitaus besser zu versichern als bei der gesetzlichen Krankenversicherung – und das als Student zu besonders günstigen Konditionen in der PKV.