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PKV für Beamte und Anwärter
PKV für Beamte und Anwärter

SIGNAL IDUNA Beihilfetarife

Die Beihilfeversicherung schützt vor hohen Restkosten. Greift auch bei Brillen und Zahnbehandlungen. Alle Tarife auch als beitragsgünstige Ausbildungsvariante für Anwärter

  • Die Restkostenversicherung ist für alle aktiven Beamten oder Beamte im Ruhestand sowie Beamtenanwärter und -referendare sinnvoll. 
  • Dazu zählen auch Soldaten, Richter, Personen in öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen und sonstige gleich gestellte Personen. 
  • Auch Kinder und Ehepartner zählen dazu, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. 
  • In manchen Bundesländern wird bestimmten Beamtengruppen, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen (freie) Heilfürsorge gewährt – beispielsweise Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei oder Soldaten der Bundeswehr. 
  • Wenn Sie als Beamtin oder Beamter krank werden, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. 
  • Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Wie hoch diese ist, hängt unter anderem davon ab, in welchem Bundesland Sie arbeiten. 
  • Mindestens liegt der Beihilfesatz jedoch in der Regel bei 50 Prozent. 
  • Die verbleibenden noch offenen Restkosten müssen Sie als Teil der oben genannten Personengruppe über eine private Krankenversicherung passgenau absichern.
  • Für Beamte trägt die Beihilfstelle einen Teil der Krankheitskosten – je nach Bundesland maximal zwischen 50 und 70 Prozent. 
  • Für den Rest benötigen Sie eine private Krankenversicherung. 
  • Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über eine entsprechende Beihilfe- bzw. Restkostenversicherung. 
  • Ausgehend von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen finden wir den bestmöglichen Tarif für Sie. 
  • Damit Sie vorsorgen und sich lückenlos absichern können.

  • Der Eintritt in die Berufswelt ist ein aufregender Abschnitt im Leben und zugleich mit Ungewissheit verbunden. Ein großer Schritt, der vor allem gut geplant sein will. Gerade wenn es um Ihre Gesundheit geht, sollten Sie frühzeitig vorsorgen. Speziell für Beamtenanwärter bieten wir besonders günstige Tarife.

  • Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Der jeweilige Dienstherr trägt für Beamte und deren Familien eine gewisse soziale Verantwortung, die sich in der Praxis als Beihilfe, also als Zuschuss für die Kosten der Krankenversicherung äußert.
  • Die Beihilfe ergänzt jedoch lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und Ähnliches selbst aufkommen. Deshalb ist eine entsprechende private Krankenversicherung notwendig.

  • Um Beihilfe für Ihre Aufwendungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei einer Festsetzungsstelle stellen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem jeweiligen Dienstherrn ab.
  • In den Beihilfestellen von Bund und Ländern erhalten Sie die notwendigen Formulare, die mittlerweile auch online bereitgestellt werden. Hier tragen Sie einfach alle benötigten Angaben ein und reichen den Antrag im Anschluss bei der entsprechenden Behörde ein. Sollten Sie den Antrag für Beihilfe zum ersten Mal ausfüllen, werden von der Beihilfestelle besonders viele Informationen verlangt. Da noch keine Stammdaten von Ihnen verzeichnet sind, müssen Sie beispielsweise Angaben über Ihren Status, Ihre Dienststelle und beihilfeberechtigte Familienmitglieder machen. So kann die Festsetzungsstelle Ihren individuellen Bemessungssatz berechnen.

  • Grundsätzlich übernimmt die Beihilfe alle wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen für notwendige Behandlungen. Sie kommt also immer dann ins Spiel, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die bundes- und landesrechtlich geregelte Fürsorgepflicht hat jedoch Grenzen, sodass unterschiedlichste Leistungseinschränkungen je nach Beihilfeverordnung bestehen können. Bestimmte Leistungen sind je nach Bundesland in den Beihilfevorschriften ausgeschlossen. Dazu können gehören:

  • Medizinische Maßnahmen, die nicht aufgrund einer Erkrankung durchgeführt werden
  • Bestimmte Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt, etwa Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer
  • Ein höherwertiger Zahnersatz als normal nötig, in Form von Kronen oder Implantaten aus Keramik.
  • Zusätzliche Lücken entstehen für Beamte dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel sind so von der Erstattung voll oder teilweise ausgeschlossen. Das heißt, ein Teil der Kosten muss selbst getragen werden. Diese Lücken schließen Sie mit unseren speziellen Beihilfeergänzungstarifen.

  • Da es sich bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte stets um einen individuellen Versicherungsschutz handelt, können die Kosten hierfür nicht pauschal beziffert werden. Durch aufeinander abgestimmte Tarifvarianten passen wir Ihre Versicherung direkt an die jeweiligen Anforderungen Ihres Beihilfeanspruchs an. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre aktuelle Lebenssituation sowie Ihre persönlichen Wünsche.
  • Vom Einsteiger- bis zum Hochleistungsschutz können Sie selbst entscheiden, was Ihnen wichtig ist. Je nach dem, für welchen Tarif und welche Zusatzleistungen Sie sich schlussendlich entscheiden, errechnen sich daraus Ihre Kosten für Ihren Krankenversicherungsschutz. Lassen Sie sich gerne dazu beraten und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.

Die (freie) Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen von Beamten. Die (freie) Heilfürsorge wird in der Regel dann gewährt, wenn die Person in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis beschäftigt ist und die Tätigkeit besonders gefahrengeneigt ist. Die (freie) Heilfürsorge übernimmt im Gegensatz zur Beihilfe 100 Prozent der Kosten von erstattungsfähigen Aufwendungen.


  • (Freie) Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei sowie Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten spezifische Regelungen. Die freie Heilfürsorge wird jedoch nur den vorgenannten Personengruppen selbst gewährt - für etwaige berücksichtigungsfähige Angehörige wird weiterhin Beihilfe entsprechend der jeweiligen Vorschrift gezahlt.

  • Sobald die (freie) Heilfürsorge endet, wird automatisch wieder Beihilfe gewährt. Aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur so ist schon jetzt sichergestellt, dass nach Ende der (freien) Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zustande kommt. Ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für Beihilfeberechtigte. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge.