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Sich zurücklehnender Mann - Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle
Sich zurücklehnender Mann - Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle

Dienstunfähig­keits­ver­si­che­rung in Halle

  • Absicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens
  • Monatliche Rente

Sie im öffentlichen Dienst tragen eine große Verantwortung und haben gewisse Pflichten gegenüber Ihrem Dienstherrn. Dieser stellt im Gegenzug Ihre Versorgung sicher. Was aber passiert, wenn Sie plötzlich aufgrund von Krankheit oder einem Unfall dienstunfähig werden? Sie werden in den Ruhestand versetzt und erhalten je nach Status und Einbehalt gewisser Voraussetzungen eine Mindestversorgungsleistung, mit der Sie kaum Ihren Lebensstandard halten können. Als Beamter auf Widerruf oder Probe im Öffentlichen Dienst gehen Sie gänzlich leer aus. Das Risiko einer Dienstunfähigkeit besteht immer. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) der Agentur Eisert & Team bleiben Sie finanziell auf der sicheren Seite.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle

  • Icon Häkchen: Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle

    Teildienstunfähigkeit: Zusätzlich absicherbar mit Leistungen bereits ab 20% Arbeitsreduzierung

  • Icon Schirm: Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle

    Automatische jährliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne Gesundheitsprüfung durch Einschluss einer Dynamik.

  • Icon Fingerschnips: Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle

    Optionale Vollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Polizei, Feuerwehr)

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Unabhängig davon auf welcher Stufe Sie als Beamter des Öffentlichen Dienstes stehen, die Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) ist für Sie eine der wichtigsten Absicherungen. Hätten Sie gedacht, dass es heute schon jeder fünfte Beamte nicht mehr bis zur offiziellen Pensionierung schafft? Stellt der Amtsarzt nach Ablauf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums, in dem Sie zunächst weiter Ihren Sold erhalten, eine Dienstunfähigkeit fest, entlässt Ihr Dienstherr Sie in den Ruhestand. Ob Sie überhaupt Versorgungsansprüche haben, orientiert sich an Ihrem Beamtenstatus.

Viele junge Beamte des Öffentlichen Dienstes unterschätzen die Gefahr, schon zu Beginn ihrer Laufbahn dienstunfähig zu werden. Dabei reicht schon ein Freizeitunfall aus. Leistungen erhalten Sie in Ihrer Ausbildung nicht, sondern werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Haben Sie die nächste Stufe Ihrer Beamtenkarriere im Öffentlichen Dienst erreicht, bestehen für Sie auch jetzt noch keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Eine Ausnahme gilt nur bei Dienstbeschädigung. Vor und kurz nach Ihrer Ausbildung ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) unerlässlich.

Als Beamter des Öffentliches Dienstes auf Lebenszeit erhalten Sie bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. Wichtig zu wissen: Sie müssen zunächst eine fünfjährige Wartezeit erfüllen. Danach haben Sie einen Anspruch auf die sogenannte Mindestversorgung, was als eine Art Basisabsicherung angesehen werden kann. Haben Sie mehr als 15 Dienstjahre hinter sich, beläuft sich das Ruhegehalt auf ca. 70 % der letzten Dienstbezüge. So oder so bedeutet eine Dienstunfähigkeit immer einen finanziellen Einschnitt, den Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) vermeiden.

Entscheiden Sie sich bereits zum Start Ihrer Laufbahnkarriere im Öffentlichen Dienst für die Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale). Sie erhalten damit zusätzlich zu Ihren möglichen Ansprüchen eine monatlich festgelegte Dienstunfähigkeitsrente. Sichern Sie sich zudem langfristig niedrige Beiträge in jungen Jahren. 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich zur Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) für Sie als Beamter des Öffentlichen Dienstes beraten zu lassen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei der SIGNAL IDUNA Eisert & Team in Halle. Wir freuen uns auf Sie!

Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung (DU)

Eine Berufsunfähigkeit ist nach aktueller Definition nicht mit einer Dienstunfähigkeit zu vergleichen. Bei einer Dienstunfähigkeit wird angenommen, dass keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Bei einer Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung können Sie weniger als sechs Stunden täglich Ihrer grundsätzlichen Arbeit nachgehen. Eine Dienstunfähigkeit bedeutet, Sie als Beamter des Öffentlichen Dienstes können bestimmte Aufgaben Ihres Dienstes nicht mehr erfüllen, wohl aber einen anderen Beruf ergreifen. Daher ist eine Dienstunfähigkeit nicht gleich einer Berufsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeitsversicherung würde nicht leisten – ganz im Gegensatz zur Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale).

Schon längst zeigt sich eine Dienstunfähigkeit nicht mehr nur bei bisherigen Risikogruppen. Immer häufiger sind es psychische Erkrankungen oder Problematiken mit dem Skelett- und Bewegungsapparat, die zu einer Dienstunfähigkeit führen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) wird für alle Beamte, die im Büro oder im Innendienst arbeiten, immer wichtiger.

Eine Dienstunfähigkeit zeigt sich im Durchschnitt bei Frauen mit 46 und bei Männern mit 48 Jahren. Das liegt rund 20 Jahre vor der eigentlichen Regelgrenze der Pensionierung. Behalten Sie zudem im Auge, dass Sie in den ersten Jahren Ihrer Ausbildung zum Beamten des Öffentlichen Dienstes keine staatliche Absicherung erhalten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden.

Sie als Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe erhalten weder Ruhegehalt noch haben Sie in der Regel Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Was Sie als Beamter des Öffentlichen Dienstes auf Lebenszeit an Ruhegehalt erhalten, hängt von Ihrem Dienstalter ab. Es entsteht jedoch immer eine finanzielle Lücke, die Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung in Halle (Saale) sinnvoll schließen.

Mit einer Dienstunfähigkeit können Sie einzig Ihren Dienstpflichten nicht mehr nachkommen, wohl aber eine andere Tätigkeit ausüben. Damit ist die Dienstunfähigkeit nicht gleich einer Berufsunfähigkeit. Damit Sie die Leistungen Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung auch sicher erhalten, setzt die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleich. Mit der „echten“ DU-Klausel wird das amtsärztliche Zeugnis oder amtsärztliche Gutachten anerkannt und die monatlich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente ohne ein zusätzliches Prüfungsverfahren ausbezahlt.

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Anfahrt und Kontakt

Marco Eisert & Team

Niemeyerstr. 14
06110 Halle (Saale)

Tel.: 0345 2906000
Mobil: 0170 2906000
E-Mail: agentur.eisert@signal-iduna.net

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