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Menschenrechte

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und bestimmten umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie in den Lieferketten vor.

Die Wahrung der Menschenrechte sowie ein respektvoller Umgang mit Natur und Umwelt sind schon seit jeher Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Daher verpflichtet sich die SIGNAL IDUNA, die im LkSG genannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Lesen Sie mehr in unserer Grundsatzerklärung.

SIGNAL IDUNA Grundsatzerklärung

Unsere unternehmerische Verantwortung

Verantwortungsvolles Handeln verstehen wir als SIGNAL IDUNA als unabdingbaren Bestandteil unseres Konzerns. Auch aufgrund unserer Historie als Handwerksversicherer, entstanden aus einem starken Mittelstand, berücksichtigen wir die Auswirkungen auf unsere Umwelt und die Gesellschaft bei unseren unternehmerischen Entscheidungen. Das Miteinander und Füreinander steht bei uns durch die Rechtsform unserer Obergesellschaften als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Zentrum unserer Tätigkeit. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Geschäftstätigkeit nur dann nachhaltig und langlebig ausgerichtet ist, wenn das Bewusstsein unserer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung, die Wahrung und den Schutz der Menschenrechte und die diese beeinflussenden Umweltaspekte in all unseren Unternehmensprozessen fest verankert ist. Dazu gehört für uns in allen Geschäftsbereichen ein konsequentes Handeln in dem Bewusstsein unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

Wir betreiben eine konsistente Prävention von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte und wirken auf die konsequente Beendigung von festgestellten Rechtsverletzungen in unserem Geschäftsbereich und unseren Lieferketten hin. Betroffenen ermöglichen wir den Zugang zu Abhilfe. Wir verpflichten uns mit den Elementen dieser Menschenrechtsstrategie in unserem eigenen Geschäftsbereich wie auch in Bezug auf unsere Lieferketten, nach bestem Wissen und Gewissen nachteilige Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Menschen- und Umweltrechte zu verhindern. Mit dieser durch den Konzernvorstand der SIGNAL IDUNA verabschiedeten Grundsatzerklärung legen wir die Menschenrechtsstrategie der nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichteten Gesellschaften SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. und SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. und der mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen dar. Verbundene Unternehmen sind solche, deren Anteile mehrheitlich von den beiden genannten Gesellschaften gehalten werden und die zudem eigene Beschäftigte, eigene Beschaffungsprozesse oder einen eigenen operativen Bereich sonstiger Art aufweisen.

Verpflichtung zu internationalen Standards

Wir bekennen uns zur Achtung, zum Schutz und zur Wahrung der Menschenrechte, wie sie in internationalen Standards festgelegt wurden. Die Menschenrechte genießen universelle Geltung, sind unteilbar und unveräußerlich. Ebenso bekennen wir uns zur Einhaltung umweltbezogener Sorgfaltspflichten, deren Verletzung unmittelbare oder mittelbare nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte haben können. Unser Verständnis dieser Rechte entspringt folgenden internationalen Standards:

  • Internationale Menschenrechtscharta mit ihren Bestandteilen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit den Grundprinzipien der Vereinigungsfreiheit, dem Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
  • Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
  • Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
  • Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

Darüber hinaus unterstützen wir versicherungsspezifische Initiativen, die von den Vereinten Nationen initiiert wurden. So haben wir uns im Jahr 2021 den Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (UN PRI) und im Folgejahr den Prinzipien für nachhaltige Versicherungen (UN PSI) angeschlossen.

Vermeidung von LkSG-Risiken

Das LkSG definiert menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken (LkSG-Risiken). Wir erfüllen die auf diese Risiken bezogenen Sorgfaltspflichten nach Art und Umfang unserer Geschäftstätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen.

Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit

Die SIGNAL IDUNA missbilligt jede Form der Kinderarbeit, des Menschenhandels, der Zwangsarbeit, der Sklaverei und alle weiteren Praktiken ausbeuterischer und erniedrigender Arten der Arbeit, die mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen oder ein menschenrechtsbezogenes Risiko darstellen.

Missachtung geltenden Arbeitsrechts

Geltendes Arbeitsrecht ist für die SIGNAL IDUNA die Grundlage aller Zusammenarbeit. Wir setzen uns für die Einhaltung, Durchsetzung und Stärkung dieser Rechte ein. Dazu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit durch die Einhaltung universell gültiger Standards, wie dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie allen dazu ergangenen Verordnungen und technischen Regeln.

Diskriminierung

Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung ab und setzen uns für Gerechtigkeit, Gleichstellung und Vielfalt ein. Dazu haben wir Stellen zur Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie zur Diversitätsförderung geschaffen.

Mitarbeitende werden ausschließlich anhand ihrer Eignung ausgewählt. Wir setzen uns dafür ein, dass gleichwertige Arbeit auch gleichwertig vergütet wird.

Missachtung der Koalitionsfreiheit

Die SIGNAL IDUNA erkennt die Koalitionsfreiheit in all ihren Ausprägungen an. Mitarbeitende haben das Streikrecht und können in Koalition von ihrem Recht der Kollektivverhandlungen Gebrauch machen. Die Gründung oder der Beitritt zu einer Gewerkschaft steht allen Mitarbeitenden frei.

Verstoß gegen Umwelt- und Landrechte

Wir verurteilen jede Form der menschenrechtsgefährdenden Umweltveränderung sowie Landrechtsverstöße. Praktiken, die mit dem widerrechtlichen Entzug der Lebensgrundlage von Menschen einhergehen, widersprechen unseren Grundwerten. Wir handeln im Bewusstsein der besonderen Relevanz des Umweltschutzes für die Menschenrechte.

Missbräuchlicher Einsatz von Sicherheitskräften

Wir lehnen jegliche Nutzung von Sicherheitskräften mit widerrechtlichen, menschenrechtsverachtenden Praktiken ab. Die SIGNAL IDUNA wirkt bei eigenem Einsatz von privaten Sicherheitskräften darauf hin, dass diese die Menschenrechte achten und es insbesondere zu keinen Verstößen gegen das Folterverbot, das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben und die Koalitions- und Vereinigungsfreiheit kommt.

Erwartungen

Unsere Bekenntnisse und unsere Selbstverpflichtungen gehen mit der Erwartung an unsere Mitarbeitenden und Lieferanten einher, im Bewusstsein unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte zu handeln. Wir verlangen die Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen und die Kommunikation dieser entlang der Lieferketten. Die Anforderungen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten sind in verschiedenen internen Leitlinien, Richtlinien und Kodizes für die SIGNAL IDUNA konkretisiert und umgesetzt. Zu diesen gehören zum Beispiel der Compliance-Kodex der SIGNAL IDUNA sowie die Kapitalanlageleitlinie.

Risikoanalyse und identifizierte Risiken

Mit unserer Risikoanalyse prüfen wir in potenziell betroffenen Geschäftsbereichen (wie u. a. Einkauf, Personal, Vertrieb, Facility Management, relevante Konzerngesellschaften) die aktuelle Risikolage und bewerten, ob Risiken für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in der eigenen Organisation oder bei den Lieferanten bestehen.

Risiken im eigenen Geschäftsbereich

Im eigenen Geschäftsbereich sehen wir insbesondere Risiken, die einen Verstoß gegen die Einhaltung der Menschenrechte, der Arbeitsschutzgesetze und der Ungleichbehandlung zur Folge haben könnten. Daher werden diese Risiken mittels interner Kontrollmaßnahmen mitigiert. Prozessgestützte Abläufe und unser Richtlinienmanagement sind dabei wesentliche Instrumente für die grundsätzliche Risikominimierung.

Wir führen mindestens einmal jährlich und anlassbezogen Überprüfungen durch. Anlässe dafür können zum Beispiel neue Aktivitäten, Projekte, Geschäftsfelder, neugegründete Unternehmen oder Eingaben im Beschwerdeverfahren sein.

Neuen oder veränderten Risiken begegnen wir mit Präventiv- und Abhilfemaßnahmen. Erkenntnisse fließen in die folgende Risikoanalyse ein. Unser systematisches Vorgehen ermöglicht eine stetige Verbesserung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Prozesse.

Risiken bei Lieferanten

Unser ESG-Kodex (aus dem Engl. für Umwelt, Soziales, gute Unternehmensführung) beschreibt unsere Prinzipien zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Der ESG-Kodex ist Teil jedes Bestellvorgangs.

Unsere unmittelbaren Lieferanten erbringen ihre Leistungen fast ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Europäischen Union. Wir bewegen uns damit in einem von hoher Rechtsstaatlichkeit geprägten Raum.

Alle Warengruppen haben wir hinsichtlich der generellen Risikolage bewertet und einzelne Lieferanten, unabhängig von der Einschätzung der Warengruppe, individuell betrachtet und/oder eine Selbstauskunft eingeholt.

Im Bedarfsfall und anlassbezogen ergreifen wir Abhilfemaßnahmen oder beenden die Geschäftsbeziehung.

Wesentliche Elemente unserer Menschenrechtsstrategie sind die Verhinderung und Beseitigung von Menschenrechtsverstößen sowie die Ermöglichung des Zugangs zu Abhilfe für Betroffene. Dazu haben wir die Zuständigkeiten für die jeweiligen Maßnahmen klar verortet. In die Gestaltung unserer Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden wir fortlaufend die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie etwaige Beschwerden einbeziehen. Die Wirksamkeit unserer Präventions- und Abhilfemaßnahmen überprüfen wir jährlich und passen diese Grundsatzerklärung daraufhin nach Bedarf an. Auch die anlassbezogene, unverzügliche Anpassung unserer Maßnahmen stellen wir sicher.

Unsere Präventionsmaßnahmen

Die Konkretisierung und Berücksichtigung der Menschenrechte in unseren internen Richtlinien und Kodizes führt zur Verankerung dieser Rechte in unseren Geschäftsabläufen und ist somit elementarer Bestandteil unserer Präventionsmaßnahmen. Ein Beispiel für eine solche unternehmensinterne Umsetzung der Menschenrechte ist unsere Kapitalanlageleitlinie, die klare Ausschlusskriterien für Investitionen in Unternehmen oder Staaten formuliert, in denen es zu systematischen Verletzungen von Menschenrechten kommt.

Ebenso ist hier unsere Einkaufsrichtlinie zu nennen. Durch klar geregelte Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken werden LkSG-Risiken verhindert oder zumindest minimiert.  Besonderes Augenmerk legen wir auf die Berücksichtigung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl eines unmittelbaren Lieferanten. Diese werden dazu in einem Scoring-Prozess auf ihre Performance im Bereich Nachhaltigkeit überprüft.

Eine weitere Präventionsmaßnahme ist die Durchführung von Schulungen in den relevanten Geschäftsbereichen. Abseits der jährlichen Überprüfung unserer Maßnahmen erfolgt die Durchführung risikobasierter

Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der durch das LkSG auferlegten Pflichten.

Bei substantiierter Kenntnis von Verstößen von mittelbaren Lieferanten weiten wir unsere Präventions- und Abhilfemaßnahmen auch auf den betroffenen Lieferanten aus.

Unsere Abhilfemaßnahmen

Die SIGNAL IDUNA duldet keine Verstöße gegen die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und wirkt bei Feststellung von Verstößen unverzüglich auf angemessene Abhilfemaßnahmen hin.

Die Entscheidung über die angemessene Abhilfemaßnahme erfolgt einzelfallbezogen.

Zudem setzen wir uns im Rahmen unserer Verbandstätigkeiten und Engagements für die Achtung und Einhaltung von Menschenrechten und die Beseitigung von Verstößen gegen diese ein.

Die SIGNAL IDUNA hat ein angemessenes Beschwerdeverfahren eingerichtet, um es allen Personen und Interessengruppen zu ermöglichen, auf etwaige menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unserer Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Lieferanten entstanden sind.

Beschwerdeverfahren

Das Beschwerdeverfahren ist öffentlich über die Homepage der SIGNAL IDUNA Gruppe erreichbar. Hinweise können sowohl anonym als auch unter Angabe der Person gegeben werden. Sie werden in jedem Fall untersucht und bearbeitet. Sofern die hinweisgebende Person ihre Kontaktdaten angegeben hat, bestätigt die Beschwerdestelle der SIGNAL IDUNA den Eingang der Beschwerde und erörtert den Sachverhalt.

Die eingegangene Beschwerde wird durch die Beschwerdestelle der SIGNAL IDUNA ausgewertet und in transparenten Prozessen bearbeitet. Der systematische Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht der SIGNAL IDUNA eine stetige Verbesserung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Dazu gehört auch eine jährliche und ggf. anlassbezogene Überprüfung des Beschwerdeverfahrens sowie die Verarbeitung von eingegangenen Beschwerden in der Risikoanalyse sowie bei Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Eine detaillierte Beschreibung des Beschwerdeverfahrens findet sich auch in der Verfahrensordnung.

Schutz von hinweisgebenden Personen

Es ist gewährleistet, dass der hinweisgebenden Person keinerlei Vergeltungsmaßnahmen und Repressalien drohen. Die Beschwerdestelle der SIGNAL IDUNA ist zur Vertraulichkeit hinsichtlich der hinweisgebenden Person oder Interessengruppe verpflichtet und bei der Beschwerdebearbeitung explizit weisungsfrei gestellt. Vergeltungsmaßnahmen werden weder für die hinweisgebenden Personen noch für die Beschwerdebearbeitenden toleriert.

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend unternehmensintern. Der Report aus der jährlichen Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird jährlich auf unserer Homepage veröffentlicht und mindestens während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zur Verfügung stehen. Darin berichten wir unter anderem über die identifizierten Risiken, die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, die Auswirkungen und Wirksamkeit der Maßnahmen und deren Bedeutung für unser zukünftiges Vorgehen.

Die Wahrung und der Schutz der Menschenrechte in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie hinsichtlich unserer Lieferanten hat für uns höchste Priorität. Daher befindet sich unsere Menschenrechtsstrategie in einem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess, der sich insbesondere an den Ergebnissen der jährlichen Überprüfung der Elemente unserer Menschenrechtsstrategie orientiert. Daneben suchen wir den aktiven Austausch zur menschenrechtlichen Sorgfalt in Verbänden und mit unseren Stakeholdern. Wir erkennen zudem wesentliche Schnittpunkte der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG zu Handlungsfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie der SIGNAL IDUNA. Wir verfolgen somit einen ganzheitlichen Ansatz, um unserer unternehmerischen Verantwortung gerecht zu werden.

Der Vorstand

Beschwerdemöglichkeit

Wir stellen unseren Mitarbeitenden, aber auch potenziell Betroffenen ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung (gemäß § 8 LkSG). Dort können jederzeit Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich der SIGNAL IDUNA sowie in der gesamten Lieferkette gemeldet werden.

Sollte es zu einem Verstoß kommen, nutzen Sie gerne unser Beschwerdeformular.

Wir garantieren einen vertrauensvollen Umgang mit allen gemeldeten Beschwerden und Hinweisen.

Unser Beschwerdeverfahren ist über dieses Webformular erreichbar

Wir werden Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine erste Rückmeldung geben, dass Ihre Beschwerde eingegangen ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der nachfolgenden Verfahrensordnung.

Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Stand: 01.01.2023

Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Wahrung der Menschenrechte sowie ein respektvoller Umgang mit Natur und Umwelt sind schon seit jeher Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Daher verpflichtet sich die SIGNAL IDUNA, die im LkSG genannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Dementsprechend haben wir ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG für unsere Mitarbeitenden sowie potenziell Betroffene eingerichtet. Dort können jederzeit Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich der SIGNAL IDUNA* sowie in der gesamten Lieferkette gemeldet werden.

*Zum eigenen Geschäftsbereich der SIGNAL IDUNA gehören auch die beherrschten Unternehmen im Sinne des LkSG.

  • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • externe Personen und Organisationen

Hinweise in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die sowohl den eigenen Geschäftsbereich der SIGNAL IDUNA als auch mittelbare sowie unmittelbare Zulieferer der SIGNAL IDUNA betreffen.

Um unser Beschwerdeverfahren für jeden zugänglich zu machen, gibt es die Möglichkeit, eine Beschwerde über unsere Website einzureichen: signal-iduna.de/menschenrechte

  • Ihre Ansprechpartner in der Beschwerdestelle sind die Mitarbeitenden im Stab Nachhaltigkeit, im Finanzressort.
  • Die beschwerdeführende Person erhält innerhalb von 7 Werktagen eine Eingangsbestätigung, sofern die Kontaktdaten vorliegen.
  • Unsere Beschwerdestelle prüft, ob der Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens nach dem LkSG fällt.
  • Die Prüfung des Hinweises erfolgt umgehend (wenn möglich unter Einbeziehung der beschwerdeführenden Person). Auch anonyme Hinweise werden gleichermaßen verfolgt.
  • Bei Bedarf erfolgt eine anonymisierte Weiterleitung an den zuständigen Fachbereich innerhalb der SIGNAL IDUNA.
  • Die Einwertung erfolgt zunächst durch den zuständigen Fachbereich
  • Die Bewertung des Sachverhalts erfolgt - unter Berücksichtigung der Rückmeldung aus dem zuständigen Fachbereich - abschließend durch die Beschwerdestelle und bei Bedarf unter Einbindung der internen Compliance-Funktion.
  • Bestätigt sich der Verdacht nicht, wird der Fall geschlossen.
  • Sollte sich der Verdacht nach Prüfung der Beschwerdestelle (und ggf. Einbeziehung des zuständigen Fachbereichs) bestätigen, werden zeitnah Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen.
  • Sofern eine Kontaktmöglichkeit besteht, wird die beschwerdeführende Person über das Ergebnis informiert.
  • Eine Beschwerde kann unter Angabe des Namens oder anonym erfolgen.
  • Die mit dem Beschwerdeverfahren betrauten Mitarbeitenden sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet.
  • Personen, die eine Beschwerde einreichen, werden dafür nicht bestraft oder anderweitig sanktioniert.
  • Vergeltungsmaßnahmen werden nicht toleriert und von SIGNAL IDUNA sanktioniert.
  • Die beschwerdeführende Person soll sich an die Beschwerdestelle wenden, wenn der Eindruck besteht, dass wegen der Beschwerde Vergeltungsmaßnahmen drohen.
  • Auch die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle sind im Rahmen der LkSG-Beschwerdebearbeitung explizit weisungsfrei gestellt und dürfen keinen Nachteil erleiden.

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüft und bei Bedarf unverzüglich aktualisiert.