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Turmstapelnder Mann – betriebliche Unfallversicherung in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung
Turmstapelnder Mann – betriebliche Unfallversicherung in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung

Be­­trieb­­lich­­e Unfall­­ver­­si­­che­­rung in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung

Sie können nicht auf alles aufpassen. Aber auf die Absicherung Ihrer Mitarbeiter.

 

Ihre Mitarbeiter sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nur während der Arbeitszeit bei einem Arbeitsunfall abgesichert. Mit der betrieblichen Unfallversicherung (bUV) für Handwerker der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung erweitern Sie den Schutz auf eine 24-Stunden-Deckung und somit auch auf das private Umfeld. Damit machen Sie Ihren Angestellten angesichts der umfassenden Absicherung eine große Freude und steigern die Motivation. Eine Win-win-Situation für alle, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen wollen.

Vorteile der betrieblichen Unfallversicherung

  • Icon Menschen: bUV in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung

    Je mehr Mitarbeiter versichert werden, desto günstiger wird der Beitrag.

  • Icon Geld: bUV in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung

    Beitrag lässt sich steuerlich geltend machen.

  • Icon Uhr: bUV in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung

    Rund um die Uhr und weltweit abgesichert.

Betriebliche Unfallversicherung: Der Unfall und seine Folgen

Wenn es zu einem Unfall eines Mitarbeiters kommt, sind nicht nur für diesen die Folgen oft dramatisch. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann der Ausfall eines Mitarbeiters erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus schwingt immer die Sorge um einen erneuten Ausfall mit.

Sie übernehmen mit der betrieblichen Unfallversicherung (bUV) als Versicherung für Handwerker soziale Verantwortung und sichern Ihre Mitarbeiter bestens ab. So ist im Fall der Fälle eine schnelle Wiedereingliederung ins Berufsleben möglich. Sollte der Angestellte jedoch nicht zurückkehren, bezieht er eine Unfallrente von der Versicherung, mit der er seinen Lebensstandard halten kann. Mit der betrieblichen Unfallversicherung haben alle ein gutes Gefühl und mehr Sicherheit im Berufsleben.

Nach dem Sozialgesetzbuch gilt die gesetzliche Versicherung nur bei bestimmte Fallgruppen. Arbeitnehmer haben alleine mit dieser keine Ansprüche bei Unfällen im privaten Bereich. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallkasse besteht nur dann, wenn:

  • der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause stattfindet.
  • der Unfall auf der Arbeit selbst und beim Ausführung einer betrieblichen Tätigkeiten passiert.
  • der Unfall während einer Vorbereitungshandlung geschieht.

In den letzten Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass durch den gesetzlichen Arbeitsschutz und betriebsinterne Vereinbarungen das Risiko eines betrieblichen Unfalls deutlich gesunken ist. Ferner sind auch Unfälle im Straßenverkehr rückläufig. Sollte es hier zu einem Unfall kommen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung.

Trifft es Ihren Mitarbeiter jedoch in der Freizeit, in der er überwiegend seine Zeit des Tages verbringt, sind Arbeitnehmer ohne eine betriebliche Unfallversicherung nicht gegen die finanziellen Folgen abgesichert. Doch gerade körperliche Schäden, Ausfallzeiten oder anhaltende Behinderungen sind mit hohen Kosten verbunden.

Die betriebliche Unfallversicherung (bUV) im Überblick

Dabei unterscheiden sich die Leistungen der privaten und betrieblichen Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung) nur minimal. Der Unterschied besteht darin, dass der Versicherungsbeitrag bei der privaten Versicherung von der versicherten Person selbst getragen werden muss. Wenn Sie diese für Ihre Mitarbeiter abschließen, übernehmen Sie die Prämie. Ihr Mitarbeiter bleibt davon unberührt.

Weil die bUV als Gruppenunfallversicherung funktioniert, müssen mindestens drei Mitarbeiter inkl. Ihnen versichert werden. Auf Basis der Tätigkeiten und den Risiken werden Gruppen gebildet, für die ein fester Gesamtbeitrag fällig wird. Das bedeutet für Sie, je mehr Personen Sie in dieser Gruppe versichern, desto niedriger wird der Beitrag. Die Beiträge können Sie in vollem Umfang als Betriebsausgaben (Personalkosten) absetzen und so Ihre steuerliche Belastung mindern.

Die Arbeitgeber-Vorteile mit der betrieblichen Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung sind unverkennbar:

  • Sie binden Mitarbeiter mit den Zusatzleistungen an Ihren Betrieb.
  • Sie schaffen Anreiz für qualifiziertes Personal.
  • Sie profitieren von motivierten und glücklichen Mitarbeitern.
  • Sie sorgen für ein verbessertes Betriebsklima.

Sie als Kunde der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung profitieren von den Möglichkeiten der betrieblichen Zusatzleistungen in vollem Maße. Zusätzlich haben Sie den Vorteil, dass Sie die Beiträge Ihrer Arbeitnehmer zur Gruppenunfallversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen können. Dabei zeigt sich eine Drei-Personen-Grenze, Ihre Person inklusive, sodass Sie nur noch zwei weitere Mitarbeiter versichern müssen. Bedenken Sie jedoch: Je größer, desto niedriger der Beitrag für den einzelnen.

Sie möchten mehr über den Versicherungsschutz der betrieblichen Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung erfahren, haben spezielle Fragen oder wünschen ein individuelles Angebot? Setzen Sie sich gleich mit einem Berater vor Ort in Verbindung, um einen unverbindlichen Termin zu vereinbaren.

Wenn Sie sich für eine bUV entscheiden, zeigen Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber soziale Verantwortung, die auch als solche wahrgenommen wird. Dabei kommt es dennoch für die umfassende Absicherung auf die Konditionen der Versicherung an:

  • Es gibt bei der bUV keinen Unterschied zwischen beruflichen und privaten Unfällen.
  • Während einfache und grobe Fahrlässigkeit versichert sind, ist es Vorsatz nicht.
  • Die Tarife lassen sich mit Zusatzbausteinen individuell anpassen und erweitern.

Der Versicherungsschutz der betrieblichen Gruppenunfallversicherung leistet immer bei Unfällen. Ein Unfall liegt vor, wenn die „versicherte Person unfreiwillig und durch ein von außen auf sie einwirkendes Ereignis eine unfreiwillige Schädigung ihrer Gesundheit erleidet“ (Gesamtverband deutscher Versicherer). Folgende Bereiche der bUV sind dabei geschützt:

  • Unfälle in Freizeit sowie beim Sport
  • Unfälle beim Tauchen
  • Nahrungsmittelvergiftungen
  • Verletzungen durch Überanstrengung
  • Unfälle durch Medikamenteneinnahme
  • Impfschäden, Blutvergiftung und Infektionen
  • Krankenhaustagegeld bei ambulanten und stationären Eingriffen

Die Leistungen für Ihre Mitarbeiter können Sie je nach Tarif – Basis oder Premium – sowie mit den verschiedenen Zusatzbausteinen nach Belieben erweitern. Zum Beispiel könne Sie das Krankenhaustagegeld im Ausland verdoppeln oder die Gliedertaxe für Sie in Handwerksberufen erhöhen.

Die betriebliche Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA

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Wie gestalten sich die Versicherungssummen, Gliedertaxe, Progression und Co. bei der betrieblichen Unfallversicherung?

Bei der Unfallversicherung ist die Versicherungssumme die Grundlage. Oft werden Sie im Zusammenhang mit der Versicherung für Handwerker über Fachbegriffe stoßen, die wir Ihnen an dieser Stelle kurz erläutern möchten:

  • Versicherungssumme: Sie gibt an, was der Versicherungsnehmer bei einer 100-prozentigen, unfallbedingten Invalidität erhält. Als Beispiel: Wird Ihr Arbeitnehmer etwa zu 50 % invalide und hat 200.000 € versichert, erhält er eine Einmalzahlung in Höhe von 100.000 €.
  • Gliedertaxe: Sie gibt in Prozent den Grad der Invalidität bzw. den Verlust oder Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils an. Beispiel: Der Verlust eines Auges bzw. der Sehkraft bedeutet etwa 50 %, beide Augen demzufolge 100 %.
  • Progression: Die Versicherungssumme wird bei voller Invalidität um „Faktor x“ vervielfacht. Beispiel: Eine Progression von 500 % heißt bei einer Versicherungssumme von 100.000 €, dass die versicherte Person 500.000 Euro erhält, wenn sie zu 100 % invalide wird.
  • Tagegeld: Ihr Mitarbeiter erhält einen Ausgleich von unfallbedingten Einkommensverlusten als tägliche Ersatzzahlung.
  • Krankenhaustagegeld: Sollte ein stationärer Aufenthalt notwendig sein, bekommt die versicherte Person einen täglichen Betrag, um die zusätzlichen Kosten dort zu decken.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur betrieblichen Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Babutzka & Team in Neu-Ulm, Ulm und Umgebung oder wünschen eine Beratung? Gern sind wir für Sie da.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Babutzka & Team

Geroldstr. 12
89233 Neu-Ulm

Tel.: 07307 34264
Mobil: 0157 86805344
E-Mail: uwe.babutzka@signal-iduna.net

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