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Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung
Zahnärztliche Zusatzversicherung
Versichert sind, unter Anrechnung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. der (Heil-)Fürsorgeleistungen bis zum Höchstsatz der jeweils gültigen Gebührenordnung:
- 100 % der Kosten für Zahnersatz-Regelversorgung der GKV
- 90 % der Kosten für höherwertige Zahnersatz-Versorgung sowie implantologische Leistungen
- 90 % der Kosten für Zahnbehandlung
- 90 % der Kosten für Zahnprophylaxe (inkl. professionelle Zahnreinigung) bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 Euro je Kalenderjahr (ab Vollendung des 21. Lebensjahres)
- 90 % der Kosten für Kieferorthopädie (wenn Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt).
Interesse? Kontaktieren Sie mich gerne unter torsten.schroeder@signal-iduna.net