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Pflege in Zeiten von Covid-19

Vorerkrankungen, ein geschwächtes Immunsystem, hohes Alter: Für pflegebedürftige Menschen ist das Coronavirus eine besonders große Gefahr. Welche Schutzmaßnahmen werden jetzt getroffen? Und was hat sich in den letzten Monaten für Patienten und Besucher in Pflegeheimen geändert? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Markus Wiechmann 13.10.2020 4 Min Lesezeit

Kurzer Überblick

  • Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege gelten gegenwärtig verschärfte Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Persönliche Begutachtungen und verpflichtende Beratungsbesuche sind zurzeit ausgesetzt.
  • Besucher sind in Pflegeeinrichtungen in der Regel weiterhin zugelassen, müssen sich jedoch oftmals an feste Besuchszeiten und strikte Hygieneregeln halten.
  • Trotz der Corona-Krise nehmen die meisten Pflegeheime auch weiterhin neue Patienten auf, wenn dabei ausreichende Hygiene- und Isolationsmaßnahmen getroffen werden.

Was hat sich durch Corona in der ambulanten Pflege geändert?

Ähnlich wie im öffentlichen Leben, wo sich zuletzt die AHA-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) durchgesetzt hat, gelten während der Corona-Krise auch in der ambulanten Pflege verstärkte Schutzmaßnahmen. Da sich Mindestabstände bei der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen jedoch nur selten einhalten lassen, wird dabei insbesondere auf verschärfte Hygieneregeln und medizinische Schutzausrüstung gesetzt. Statt herkömmlichen Alltagsmasken kommen in der ambulanten Pflege deshalb für gewöhnlich FFP2-Masken zum Einsatz, die Partikel und Aerosole aus der Luft filtern und sowohl den Träger als auch das Umfeld schützen sollen. Zudem sind Pflegerinnen und Pfleger dazu angehalten, schnellstmöglich auf eigene Erkältungssymptome hinzuweisen und ihren Arbeitgeber über Aufenthalte in Risikogebieten zu informieren.

Was ist, wenn die Versorgung nicht mehr sichergestellt ist?

Kann eine ambulante oder stationäre Pflege aufgrund der Corona-Pandemie nicht gewährleistet werden, gibt es voraussichtlich bis zum 31.12.2020 eine Reihe von Alternativen. So kann die Pflege beispielsweise von Betreuungsdiensten oder anderen medizinischen Dienstleistern übernommen werden. Grundvoraussetzung dafür ist, dass diese Anbieter Preise aufrufen, welche die Kosten vergleichbarer Dienstleistungen nicht überschreiten.

Stehen auch solche Angebote nicht zur Verfügung, können unter bestimmten Voraussetzungen sogar ehrenamtliche Helfer oder Nachbarn und Bekannte einspringen. Die Kosten für körperbezogene Pflege- und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung können dann entweder über den sogenannten Entlastungsbetrag erstattet werden (bei Pflegegrad 1) oder über die häusliche Pflegehilfe (bei Pflegegrad 2-5).

Gibt es die Tagespflege auch in Zeiten von Corona?

Die Situation in der Tagespflege verändert sich derzeit stetig und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden viele Einrichtungen in Deutschland kurzfristig geschlossen – entweder von den Behörden oder freiwillig. Andere Tagespflegedienste konnten zumindest eine Notfallbetreuung aufrechterhalten. Seit Mai dieses Jahres läuft die bundesweite Wiedereröffnung der Tagespflegen wieder an. Bisher sind aber noch nicht alle Einrichtungen wieder voll in Betrieb.

Werden weiterhin Hausbesuche des medizinischen Dienstes durchgeführt?

Zum Schutz aller Beteiligten sind die persönlichen Begutachtungen durch die medizinischen Dienste MEDICPROOF und MDK bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Gutachterinnen und Gutachter kommen also nicht mehr persönlich vorbei. Stattdessen werden derzeit die für die Pflegeversicherung relevanten Informationen in der Regel telefonisch abgefragt.

Vom 01.10.2020 bis voraussichtlich 31.12.2021 wird die Möglichkeit der „digitalen Begutachtung“ unter bestimmten Voraussetzungen (etwa einer Covid-19-Erkrankung) fortgeführt. In den meisten Fällen wird aber eine Begutachtung mit Hausbesuch möglich sein – natürlich unter entsprechenden Hygienemaßnahmen.

Bis voraussichtlich 31.03.2021 werden weiterhin keine Wiederholungsbegutachten durchgeführt. Auch dann nicht, wenn diese vom medizinischen Dienst empfohlen wurden.

Sind Beratungsbesuche während der Corona-Pandemie weiterhin Pflicht?

Nein. Auch die bisher verpflichtenden Beratungsbesuche sind momentan ausgesetzt. Diese Regelung gilt bis zum 30.09.2020. Das Pflegegeld erhalten Sie in der Zwischenzeit natürlich weiter. Um dringende Fragen zu klären, können Sie sich vom Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle (zum Beispiel compass private pflegeberatung) auch telefonisch beraten lassen.

Wie kann verhindert werden, dass pflegebedürftige Angehörige zu Hause infiziert werden?

Auch in der häuslichen Pflege ist die AHA-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) das sicherste Rezept, um Ansteckungen zu vermeiden. Dort, wo sich der direkte Kontakt nicht vermeiden lässt, sollte insbesondere auf sorgsame Handhygiene geachtet werden. Außerdem kann bessere Ausrüstung, etwa die Ausstattung mit FFP2-Masken, zum Schutz der pflegebedürftigen Person beitragen. Selbstverständlich sollten Angehörige, die unter Erkältungssymptomen leiden oder vor kurzem in einem Risikogebiet unterwegs waren, unter keinen Umständen häusliche Pflege leisten.

Checkliste für die sichere Pflege

  • Abstand halten: Die Distanz zur pflegebedürftigen Person lässt sich meist nicht herstellen. Dafür sollten Sie jedoch nach Möglichkeit den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zu anderen Pflegern oder Besuchern einhalten.
  • Schutzkleidung verwenden: Tragen Sie Einmalhandschuhe und eine geeignete Maske.
  • Händewaschen: In der Pflege hat Handhygiene oberste Priorität, insbesondere in Zeiten von Corona. Waschen Sie Ihre Hände mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Wasser und Seife und desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach dem Kontakt mit der pflegebedürftigen Person.
  • Hust- und Niesetikette: Vermeiden Sie es, sich bei der Arbeit direkt ins Gesicht zu fassen, und husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge. Waschen Sie sich zudem erneut die Hände. Taschentücher sollten nach Gebrauch sicher entsorgt werden.

Was hat sich in der stationären Pflege aufgrund von Corona geändert?

In der stationären Pflege gelten gegenwärtig strenge Abstands- und Hygieneregeln. Zudem haben sich vielerorts auch die Besuchsregeln für Angehörige (siehe unten) und die Ausgangsregeln für Patienten geändert. Welche Einschränkungen konkret gelten, ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann sich aufgrund von behördlichen Anordnungen sogar von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden.

Darf ich aktuell als Besucher ins Pflegeheim?

Im Regelfall, ja. Da in Deutschland jedoch jedes Pflegeheim über sein eigenes Besuchskonzept verfügt, können die Rahmenbedingungen für Ihren Besuch je nach Einrichtung unterschiedlich sein. Im Allgemeinen gilt, dass sich Besucher an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten, symptomfrei sein und sich schriftlich registrieren müssen. Zudem sind vielerorts eigene Besuchskorridore eingerichtet und verkürzte Besuchszeiten festgelegt worden, um den Kontakt zwischen Bewohnern und Besuchern sowie den Kontakt unter Besuchern und dem Personal auf ein Minimum zu reduzieren.

Nehmen Pflegeheime momentan neue Pflegebedürftige auf?

Ja, grundsätzlich werden von den Pflegeheimen auch weiterhin neue Pflegebedürftige aufgenommen. In Zeiten der Corona-Pandemie unterliegen Neuaufnahmen und Rückverlegungen aus Kliniken jedoch strengeren Regeln. Pflegeeinrichtungen orientieren sich dabei derzeit an den Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts  (RKI). Diese geben unter anderem vor, dass Neupatienten in Pflegeheimen auf Corona getestet werden und für bis zu 14 Tage einzeln untergebracht werden sollten. Auch die Aufnahme von Menschen mit Covid-19-Symptomen ist nicht ausgeschlossen, insofern von dem Pflegeheim zusätzliche Hygiene- und Isolationsmaßnahmen getroffen werden können.

Kostenschutz im Fall der Fälle

Pflege ist teuer, ob stationär oder ambulant. Die private Pflegeversicherung schützt Sie vor den enormen Kosten, falls Sie irgendwann auf Hilfe angewiesen sind.

Jetzt informieren

Darf ich mich von sterbenden Angehörigen in Pflegeheimen verabschieden?

Auch hier gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. In den meisten Fällen ist der Besuch von Schwerstkranken und Sterbenden jedoch ausdrücklich erlaubt. Und selbst wenn die entsprechende Rechtsverordnung einen Besuch nicht explizit genehmigt, ist es der Einrichtungsleitung meist freigestellt, für Angehörige von sterbenden Patienten Ausnahmeregelungen zu treffen.

Um mehr über das komplexe Thema Pflege zu erfahren, besuchen Sie unseren Pflege-Ratgeber, der Ihnen viele Fragen beantwortet. Weitere Informationen für gesetzlich und privat Versicherte bietet darüber hinaus auch die compass private pflegeberatung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 101 88 00 an.

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