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Acht Mythen rund um die Risikolebensversicherung – und was wirklich dran ist

Eine Risikolebensversicherung? So etwas brauchen doch nur Menschen, die Fallschirm springen, Autorennen fahren oder nicht wissen, wohin mit ihrem Geld! Richtig oder falsch? Um die Risikolebensversicherung – auch „Hinterbliebenenschutz“ – ranken sich viele Mythen. Der folgende Beitrag räumt mit den gängigsten Irrtümern auf.   

Nils Lutterklas 28.10.2022 7 Min Lesezeit

Kurzer Überblick 

  • Wer Verantwortung für eine Familie oder ein Unternehmen trägt, sollte Vorsorge treffen für den Fall, dass ihm etwas zustößt. 
  • Die Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene vor finanzieller Not. Sie sichert auch Werte wie ein eigenes Unternehmen oder eine Immobilie
  • Rund um das Thema Risikolebensversicherung kursieren viele Mythen. Dabei lassen sich die Leistungen und Vorzüge klar umreißen. 
  • Wer jung einsteigt, profitiert von günstigen Beiträgen und Schutz nach Maß

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Acht Mythen – was ist dran?

Mal ehrlich: Können Sie erklären, was eine Risikolebensversicherung ist und wozu sie dient? Nein? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen. Es gibt kaum eine Versicherungsart, die so viele Fragezeichen ins Gesicht zaubert. Zugegeben – das Thema ist schwierig, denn hier geht es darum, den eigenen Tod abzusichern. Und genau deshalb ist es wichtig, genau hinzusehen: Ist der Hinterbliebenenschutz überflüssiger Luxus oder unverzichtbar? Was ist dran an den hartnäckigen Mythen rund um die Risikolebensversicherung?  

Mythos 1: „Mit einer Risikolebensversicherung sorge ich fürs Alter vor.“ 

Irrtum! Mit einer Risikolebensversicherung betreiben Sie keine Altersvorsorge. Denn diese Versicherung greift nur, falls Sie sterben. Dann erhalten die im Vertrag benannten „begünstigten Personen“ einen bestimmten Geldbetrag. Daher bezeichnet man diese Versicherung auch als „Hinterbliebenenschutz“, denn sie schützt Menschen, die Ihnen nahestehen, vor finanzieller Not: Das Geld aus Ihrer Risikolebensversicherung hilft zum Beispiel Ihren Angehörigen nach dem schmerzhaften persönlichen Verlust, die Ausbildungskosten der Kinder oder die Raten für den Hauskredit zu bezahlen und ganz allgemein ihren Lebensstandard zu sichern.  

Rentner-Paar sitzt auf Campingstühlen am Strand und schaut aufs Meer Mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung sorgen Sie für den Ruhestand vor. Nach Ende der Laufzeit bekommen Sie die Versicherungssumme als Einmalzahlung oder als monatliche Rente aufs Konto.

Eine Kapitallebensversicherung kommt im Todesfall ebenfalls den Hinterbliebenen zugute. Dennoch gibt es einen großen Unterschied: Wenn Sie das Ende der Vertragslaufzeit erleben (im Versicherungsdeutsch heißt das: „im Erlebensfall“), erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme selbst. Das Geld können Sie zum Beispiel für Ihre Altersvorsorge nutzen.  

Mythos 2: „Die Risikolebensversicherung ist nur was für Menschen mit riskanten Hobbys oder gefährlichen Jobs.“ 

Nein – auch wenn das Wort „Risiko“ das vermuten lässt. Wer in seiner Freizeit gerne Fallschirm springt oder Autorennen fährt, zahlt sogar einen höheren Beitrag. Denn die Risikolebensversicherung sichert das persönliche Risiko ab (daher auch der Name). 

Faktoren für Ihr persönliches Risiko 

  • Gesundheitszustand (Vorerkrankungen, chronische Krankheiten etc.) 
  • Alter 
  • Beruf 
  • Hobbys 

Wer gesund ist, nicht raucht und auch sonst risikoarm lebt, genießt sehr günstige Beiträge. Aus diesem Grunde ist die Risikolebensversicherung besonders empfehlenswert für junge Familien – insbesondere, wenn sie Wohneigentum besitzen oder planen.  

Ein Tipp: Bei der Entscheidung für oder gegen den Hinterbliebenenschutz sollten Sie sich fragen: Gibt es jemanden, der durch meinen Tod in finanzielle Not geraten könnte? Wer lebt ausschließlich oder weitgehend von meinem Einkommen? Wenn Sie Nahestehende über Ihr eigenes Leben hinaus vor existenziellen Sorgen bewahren möchten, sind Sie mit einer Risikolebensversicherung gut beraten.  

Tauchende Person im Wasser Tauchen gehört bei den meisten Versicherungen zu den Risikosportarten. Der Risikozuschlag macht sich im monatlichen Beitrag bemerkbar. Faustregel: Je risikoärmer Sie leben, desto günstiger ist Ihr persönlicher Tarif.

Mythos 3: „Die Risikolebensversicherung sichert mich ab, falls ich berufsunfähig oder invalide werde.“

Auch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Risikolebensversicherung sichert vorausschauend ab – allerdings nur für den Fall, dass Sie sterben. Dann erhalten Ihre Hinterbliebenen Geld aus der Versicherung. Sie selbst können von diesem Schutz ebenfalls profitieren: Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass Ihre Liebsten im Falle eines Falles finanziell abgesichert sind. 

Um sich gegen Berufsunfähigkeit oder Invalidität abzusichern, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen, falls Sie zum Beispiel durch eine Erkrankung Ihren Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben können. Die Beiträge sind allerdings in jedem Fall höher als bei einer Risikolebensversicherung.  

Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls: SIGNAL IDUNA bietet zum Beispiel auch dann Leistungen, wenn Sie nach einem Unfall nur geringfügig körperlich oder geistig eingeschränkt sind. Zudem enthält unsere Unfallversicherung eine monatliche Rente. Die Versicherung schließt also Einkommenslücken, die durch einen Unfall entstehen können. 

Frau im Rollstuhl und mit Hund schaut auf Sonnenuntergang über See Wer sich gegen Berufsunfähigkeit oder die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchte, ist mit einer Risikolebensversicherung schlecht beraten. Sie zahlt nur im Todesfall.

Mythos 4: „Eine Risikolebensversicherung ist teuer.“

Das ist nicht richtig. Zwar gibt es in der Risikolebensversicherung keinen einheitlichen Tarif, aber unterm Strich gilt: Diese Art der Versicherung ist günstiger als viele andere, zum Beispiel eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Das liegt daran, dass sie nur das Risiko „Todesfall“ absichert. Eine Risikolebensversicherung gibt es bereits für einen einstelligen Betrag pro Monat. Wie hoch der Beitrag im Einzelfall ist, richtet sich nach dem individuellen Risiko: Ältere Menschen bezahlen mehr als jüngere, auch wer raucht oder bestimmte Vorerkrankungen hat, einen gefährlichen Beruf ausübt oder eine riskante Sportart betreibt, wird höher eingestuft. Deshalb ist für den Abschluss dieser Versicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Versicherungssumme und die Laufzeit beeinflussen die Höhe des Beitrags ebenfalls.  

Mythos 5: „Mit einer Risikolebensversicherung kann ich nur meine Familie absichern.“

Richtig ist: Der Hinterbliebenenschutz eignet sich hervorragend, um seine Liebsten – sprich: in den meisten Fällen die Partnerin oder den Partner bzw. die Kinder – für den Ernstfall finanziell abzusichern. Doch das ist längst nicht alles. Wen Sie in Ihrer Versicherungspolice als „begünstigte Person“ eintragen, ist Ihre Entscheidung. Sie können eine beliebige Person wählen, zum Beispiel die beste Freundin oder den fürsorglichen Enkel. Sogar Ihr Unternehmen, in das viel Herzblut geflossen ist, oder ein Verein, zu dem Sie eine besondere Verbindung haben, kann von Ihrer Risikolebensversicherung profitieren. Eine Risikolebensversicherung ist also durchaus auch etwas für Singles.  

Achtung: Wenn Sie keine Begünstigten eintragen, gilt bei der Auszahlung der Versicherungssumme die gesetzliche Erbfolge

Drei Bäckereifachangestellte in Arbeitskleidung vor Schiebewagen mit Brötchen Wer sein Unternehmen mit Fleiß und Ausdauer aufgebaut hat, möchte es im Todesfall gut versorgt wissen. Eine Risikolebensversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

Mythos 6: „Nur Verheiratete können sich gegenseitig als Begünstigte bei der Risikolebensversicherung eintragen.“

Nein, das stimmt nicht. Ob verheiratet oder nicht, eingetragene Lebenspartnerschaft oder offene Beziehung: Sie können Ihre Partnerin oder Ihren Partner in jedem Fall als „begünstigte Person“ in die Versicherungspolice eintragen. Der Angehörigenstatus spielt für den Anspruch auf die Versicherungssumme keine Rolle – das Alter übrigens auch nicht: Sie können problemlos Ihre minderjährigen Kinder als Begünstigte benennen.  

Gut zu wissen: 

  • Für unverheiratete Paare und nicht eingetragene Lebenspartnerschaften ist eine Risikolebensversicherung besonders empfehlenswert: Im Todesfall würde die oder der Hinterbliebene laut Gesetz sonst leer ausgehen. Das fällt besonders schwer ins Gewicht, wenn gemeinsam ein hoher Kredit aufgenommen wurde. Manche Banken verlangen sogar, dass sich unverheiratete Paare im Fall einer Immobilienfinanzierung mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig absichern. 
  • Bei vielen Versicherungsanbietern lassen sich die Begünstigten auch nach Vertragsabschluss noch ändern. An diese Korrektur sollten Sie im Falle einer Trennung oder bei sonstigen Veränderungen Ihrer Lebenssituation denken. 

Halten wir fest: Wer nach Ihrem Tod in den Genuss der Leistung kommen soll, bestimmen Sie ganz allein. Mit dieser Person müssen Sie nicht einmal verwandt sein. In vielen Fällen ist es allerdings so, dass Eheleute sich bei Abschluss der Versicherung gegenseitig als Begünstigte benennen. Daraus ist vermutlich auch der oben genannte Mythos entstanden. 

Vorsorge treffen – über das eigene Leben hinaus 

Sie haben eine Familie gegründet, ein Haus gekauft oder ein eigenes Unternehmen aufgebaut? Schützen Sie, was Ihnen lieb und wert ist. Eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Hinterbliebenen finanziell ab, falls Ihnen etwas zustößt.

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Mythos 7: „Eine Risikolebensversicherung benötige ich nur, wenn ich einen Immobilienkredit abbezahle.“

In diesem Mythos steckt ein wahrer Kern: Eine Risikolebensversicherung eignet sich nämlich sehr gut, um einen Immobilienkredit abzusichern. Warum? Wer einen Kredit abbezahlt, muss regelmäßig eine bestimmte Summe aufbringen. Wenn in einer Partnerschaft ein Einkommen wegfällt, wird es finanziell meistens sehr eng. Das verbleibende Gehalt reicht oft nicht aus, um die Zahlungen zu leisten und darüber hinaus den kompletten Lebensunterhalt zu bestreiten. Häufig entstehen sogar zusätzliche Kosten: Weil die hinterbliebene Person aus finanziellen Gründen Vollzeit arbeiten muss, steigen etwa die Ausgaben für Kinderbetreuung oder Unterstützung im Haushalt

Dennoch ist die Aussage, wie sie oben formuliert ist, nicht ganz korrekt: Eine Risikolebensversicherung kann nicht nur einen Immobilienkredit absichern, sondern jegliche Art der Finanzierung. Außerdem dient sie dazu, Hinterbliebene vor finanziellen Engpässen zu schützen. Sie ist auch dann sinnvoll, wenn die Begünstigten zur Miete wohnen oder keinen Kredit mehr abbezahlen müssen: Der Hinterbliebenenschutz kann zum Beispiel die Ausbildung der Kinder sichern oder den Erholungsurlaub ermöglichen

Weibliches Pärchen mit Kleinkind vor Umzugskartons Der Hauskauf beziehungsweise die Aufnahme eines Immobilienkredits ist statistisch gesehen der häufigste Anlass, um eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

Mythos 8: „Eine Risikolebensversicherung bezahlt meine Beerdigung.“

Nein! Das ist eine Leistung der Sterbegeldversicherung. Falls Sie sterben, entlastet diese Versicherung Ihre Angehörigen von den Kosten für Ihre Beisetzung. Diese liegen oft im hohen vierstelligen Bereich. Auch einige Unfallversicherungen enthalten den Baustein „Sterbegeldversicherung“. 

Die Risikolebensversicherung ist nicht dazu gedacht, die Kosten für Ihre Bestattung zu begleichen. Natürlich können Ihre Hinterbliebenen Teile der Versicherungssumme nutzen, um die Beerdigungsfeier zu gestalten. Sie können den ausgezahlten Geldbetrag jedoch grundsätzlich frei verwenden, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.  

Gemein haben beide Versicherungen, dass sie erst im Falle Ihres Todes greifen und Ihre Hinterbliebenen dann finanziell entlasten

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie sich rund um den eigenen Tod ab. Sie treffen Vorsorge für jene Menschen, die Ihnen nahestehen. Die Versicherung schützt davor, dass sich aus dem Schicksalsschlag eine finanzielle Notsituation entwickelt. Das kann schnell passieren, wenn zum Beispiel eine Familie hauptsächlich vom Einkommen eines Elternteils lebt oder ein Kredit abzubezahlen ist. Wenn Sie sterben, wird die Versicherungssumme ausbezahlt, und zwar an jene Person(en), die Sie im Vertrag als Begünstigte benannt haben. 

Produktvarianten 

Je nach Lebenssituation und persönlichem Bedarf können Sie zwischen verschiedenen Varianten der Risikolebensversicherung wählen: 

Sie können Ihre Hinterbliebenen absichern, falls Sie sterben. Das können Familienangehörige sein, aber auch Ihre Geschäftspartnerin oder Ihr Geschäftspartner.  
Sie können mit dieser Versicherung einen Kredit absichern – zum Beispiel für die Finanzierung ihres Eigenheims: Die Versicherungssumme dient dann dazu, die Restschuld zu begleichen. Da der Kredit mit der Zeit immer kleiner wird, ist auch die Versicherungssumme fallend.  

Für wen eignet sich die Versicherung? 

Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung für  

  • Familien mit Kindern 
  • Paare – ob verheiratet oder nicht, spielt keine Rolle 
  • alle, die einen Kredit abbezahlen, zum Beispiel für ein Haus 
  • Selbstständige und Geschäftspartnerschaften 

Kosten und Laufzeit 

Die Beiträge richten sich nach dem persönlichen Risiko. Um dieses abzuschätzen, gehört zum Abschluss der Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung. Die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit des Vertrags sind variabel. Lassen Sie sich beraten! 

Fazit 

Was geschieht mit meiner Familie, wenn ich sterbe? Was passiert mit unserem Haus, was wird aus meinem Unternehmen? Fragen, die viele Menschen sich nicht gerne stellen. Doch im Unglücksfall sollten finanzielle Dinge geregelt sein. Die Risikolebensversicherung schützt bei einem Schicksalsschlag vor existenzieller Not. Gerade in jungen Jahren können Sie mit dieser Versicherung für wenig Geld umfassend Vorsorge treffen. Glauben Sie nicht alles, was Sie hören, sondern informieren Sie sich gründlich. 

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