Als Arbeitgeber entstehen durch die Gewährleistung einer betrieblichen Altersversorgung drei ganz klare Vorteile für Sie: Sie erfüllen die rechtlichen und tariflichen Vorgaben, begegnen einem möglichen Fachkräftemangel und meistern den demografischen Wandel in Ihrer Firma.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15
VersVermV
Eingetragen als gebundener Versicherungsvertreter gemäß § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 GewO unter der Registrierungsnummer D-DLL1-F3DDH-14 bei der DIHK Berlin.