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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Sven Großberndt in Schwäbisch Hall
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Sven Großberndt in Schwäbisch Hall

Berufs­­un­­fäh­­ig­­keits­­ver­­sich­­er­­ung für Selbstständige - SIGNAL IDUNA Schwäbisch Hall

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Komplettschutz für Selbstständige

Weltweite Reisen, Familie und Eigenheim: Ihr Einkommen erfüllt viele Wünsche. Brechen Ihre Einnahmen plötzlich rapide ein, lassen sich viele Träume ohne Absicherung nicht mehr verwirklichen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)/Grundfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Sven Großberndt in Schwäbisch Hall schützt Sie vor fatalen finanziellen Folgen, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit nicht mehr ausüben können.

Wie hcoh ist das Risiko der Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Besonders Menschen, die täglich im Büro arbeiten und körperlich wenig beansprucht werden, unterliegen oft dem Trugschluss eine Berufsunfähigkeit nicht befürchten zu müssen. Schließlich lauern keinerlei Gefahren am Arbeitsplatz. Da die Ursachen von Berufsunfähigkeit jedoch sehr vielseitig sind, kann es wirklich jeden treffen.

Der Großteil der Menschen wird nicht ausschließlich aufgrund von Arbeitsunfällen berufsunfähig, sondern wegen:

  • Psychischen Erkrankungen, die durch beruflichen oder privaten Stress ausgelöst werden.
  • Schweren körperlichen Erkrankungen
  • Unfälle beim Sport oder in der Freizeit

Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung/ Grundfähigkeitsversicherung nur für Schäden aufkommt, die durch den Beruf verursacht wurden, ist falsch. Im Gegenteil: Die Berufsunfähigkeitsversicherung/ Grundfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Sven Großberndt in Schwäbisch Hall sichert Sie finanziell ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer beruflichen Selbstständigkeit nicht mehr nachgehen können. Das gilt sowohl bei einer berufsbedingten Erkrankung als auch bei privaten Unfällen.

 

Die Berufsunfähigkeit im Detail

Im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung SIGNAL IDUNA SI Worklife EXKLUSIV-PLUS gelten Sie als berufsunfähig, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf…:

  • aus gesundheitlichen Gründen
  • voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
  • zu mindestens 50 Prozent

nicht mehr ausüben können.

Ihr zuletzt ausgeübter Beruf ist für diese Police entscheidend. Sofern Sie eine andere Tätigkeit aufnehmen können, ist das für die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Sven Großberndt in Schwäbisch Hall irrelevant. Sobald Sie jedoch einer Tätigkeit nachgehen, welche Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten entspricht, lässt sich nicht mehr von einer Berufsunfähigkeit sprechen.

Erhalten Sie jedoch eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente), weil Sie Ihren Beruf als Oberarzt nicht länger ausüben können und in Teilzeit für eine Apotheke Medikamente ausfahren, haben Sie weiterhin Anspruch auf Ihre BU-Rente. Der Grund: Diese Tätigkeit erfüllt nicht Ihren bisherigen Lebensstandard. Ausschließlich dann, wenn Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren oder einen anderen aufnehmen, welcher eine vergleichbare finanzielle und soziale Stellung aufweist, erlischt Ihr Anspruch auf die BU-Rente.

Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Eine attraktive Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Sobald eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nur noch mit Risikozuschlägen verbunden oder gar nicht mehr abschließbar ist, ist die Grundfähigkeitsversicherung die beste Alternative. Der Fragenkatalog zu Ihrem Gesundheitszustand ist nicht so ausführlich wie bei einer BU. Sofern Sie eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren, erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Höhe dieser Monatsrente sollte sich auf circa 70 Prozent Ihres aktuellen monatlichen Bruttoeinkommens belaufen.

Versicherbare Grundfähigkeiten sind:

  • Intellekt
  • Eigenverantwortliches Handeln
  • Sehen, Hören, Sprechen
  • Greifen
  • Arm- und Handgebrauch
  • Sitzen, Stehen, Gehen
  • Treppen steigen
  • Auto fahren
  • Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
  • Gleichgewichtssinn
  • Smartphone-Nutzung
  • Schreiben
  • Bücken und Erheben
  • Knien und Erheben
  • Bücken und Tragen

Der wesentlichste Unterschied zur BU liegt darin, dass die Grundfähigkeitsversicherung den Verlust von Fähigkeiten versichert. Verlieren Sie eine dieser Fähigkeiten aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie die vereinbarte Grundfähigkeitsrente - vollkommen unabhängig von Ihrem Beruf. Besonders für Selbstständige ist dieser Schutz eine umfassende Absicherung gegen etliche Risiken.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Sobald Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen haben und einen Antrag auf Versicherungsleistungen stellen, gehen wir wie folgt vor:

  1. Ihr Leistungsanspruch wird geprüft. Auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen werden medizinische Unterlagen (z.B. von behandelnden Ärzten oder Sozialversicherungsträgern) angefordert. Das ist vom Einzelfall abhängig. Sofern Ihr Vertrag mit einer Dienstunfähigkeitsklausel versehen ist, Sie Beamter oder Soldat sind, ist das amts- oder truppenärztliche Zeugnis über Ihre Dienstunfähigkeit grundsätzlich ausreichend.
  2. Stellen wir Ihre Berufsunfähigkeit fest, erhalten Sie unverzüglich Ihre BU-Rente. Prinzipiell können Sie mit der Zahlung Ihrer Rente bis zum Ende der Vertragslaufzeit rechnen. Sollten wir feststellen, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbesserte, Sie wieder zurück in Ihren Beruf oder in eine vergleichbare Tätigkeit einsteigen können, stellen wir unsere Zahlungen ein. Unter Umständen zahlen wir die Rente eine gewisse Zeit weiter, um Sie bei Ihrem beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen.

 

Wenn Sie eine Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Sven Großberndt in Schwäbisch Hall abschließen, profitieren Sie von weiteren Highlights unserer Berufsunfähigkeitsversicherung SI Worklife EXKLUSIV-PLUS:

  • Solange Sie Anspruch auf Versicherungsleistungen haben, erhalten Sie eine vertraglich vereinbarte Monatsrente. Die Höhe dieser Rente obliegt Ihnen. Unsere Empfehlung sind circa 70 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens.
  • Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie keine weiteren Beiträge zahlen.
  • Die “echte Dienstunfähigkeitsklausel” sichert immer die allgemeine Dienstunfähigkeit bei Beamten ab. Als berufsunfähig gelten Sie demzufolge, sobald Sie aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines amtsärztlichen Gutachtens im Rahmen der Bedingungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
  • Sobald Ihre Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate besteht, erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente.
  • Erhalten Sie von uns für mindestens 3 Jahre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und nehmen Ihren Beruf wieder auf, lassen wir Ihnen eine gewisse Zeit weitere Zahlungen zukommen. Wir unterstützen Sie mit einer Wiedereingliederungshilfe, indem wir für maximal 12 Monate weiterzahlen (insgesamt höchstens 12.000 Euro).
  • Optional können Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate beanspruchen. So erhalten Sie auch bei längeren Erkrankungen (Arbeitsunfähigkeit, “gelber Schein”) Ihre Rente für höchstens 24 Monate. Um diese zu erhalten, müssen Sie mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig geschrieben sein.
  • Sofern Sie selbstständig sind und es im Leistungsfall zu einer Umorganisation Ihres Unternehmens kommt, lassen wir Ihnen unterstützende sechs Monatsrenten zukommen. Beschäftigen Sie weniger als fünf Mitarbeiter, werden wir Ihre betriebliche Umorganisation keiner Prüfung unterziehen.
  • Infektionen, die eine Berufsunfähigkeit verursachen können und zu einem Tätigkeitsverbot führen, sind für alle Berufe eingeschlossen.

Sie haben soeben den Informationstext zur Berufsunfähigkeitsversicherung/ Grundfähigkeitsversicherung gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Ihre Arbeitskraft ist von großem Wert - das wird Ihnen spätestens dann bewusst, wenn Sie diese für eine längere Zeit einbüßen. Sobald Sie als Selbstständiger berufsunfähig werden, können Sie keine Leistungen erwarten. Es sei denn, Sie sind umfassend abgesichert. Besonders die Grundfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige sehr zu empfehlen, da sie menschliche Grundfähigkeiten versichert.

Wir von der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Sven Großberndt in Schwäbisch Hall klären Sie gerne detaillierter über die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sowie alle weiteren Versicherungsmöglichkeiten auf.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Sven Großberndt

Alfred-Leikam-Str. 20
74523 Schwäbisch Hall

Tel.: 0791 9468500
Mobil: 0174 2153197
E-Mail: sven.grossberndt@signal-iduna.net

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