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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung in Rostock
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung in Rostock

Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in Rostock

  • Sofortige Absicherung bei Berufs- und Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens
  • Volle Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit

Sicherlich arbeiten die meisten von uns, um sich mit Ihrem monatlichen Einkommen persönliche Wünsche und Träume, wie bspw. Urlaub, Familie, Kinder oder ein Eigenheim, zu erfüllen. Sollten diese monatlichen Einkünfte ohne adäquate Absicherung plötzlich wegbrechen, kann man die meisten Zukunftspläne über Bord werfen. Um sich optimal vor finanziellen Folgen zu schützen, falls Ihnen eines Tages die Ausübung Ihres Berufes nicht mehr möglich ist, empfehlen die Experten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Stefan Eichelmann in Rostock den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige.

Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Rostock

  • Icon Geld: Berufsunfähigkeitsversicherung in Rostock

    Beitragsfrei versichert bleiben:
    Bei Berufsunfähigkeit bleiben Sie in der Versicherung – und das beitragsfrei!

  • Icon Ordner: Berufsunfähigkeitsversicherung in Rostock

    Mit Arbeitsunfähigkeitsschutz kombinierbar:
    Um Ihr Einkommen zu jeder Zeit abzusichern, ergänzen Sie die BU-Versicherung in Berlin optional mit einem Arbeitsunfähigkeitsschutz

  • Icon Flexibel: Berufsunfähigkeitsversicherung in Rostock

    Flexible Leistungen:
    Die Rentenleitung lässt sich im Laufe Ihres Arbeitslebens den veränderten Gegebenheiten anpassen

Berufsunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern

Vielleicht ist der ein oder andere der Meinung, dass ihm nichts passieren kann, da er den ganzen Tag im Büro sitzt. Viele Menschen, die im Büro oder einer körperlich wenig anspruchsvollen Branche arbeiten, lassen sich so etwas gerne einreden. Lassen Sie sich davon nicht täuschen, da eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlicher ist, als Sie ahnen. Die SIGNAL IDUNA Generalagentur Stefan Eichelmann in Rostock erläutert nachfolgend, wie unterschiedlich Ursachen einer Berufsunfähigkeit sein können.

Eine Berufsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalles ist bei den allerwenigsten Personen der Auslöser. Viele Menschen wissen nicht, dass für eine Berufsunfähigkeit die häufigsten Ursachen folgende sind:

  • Meist durch Stress im privaten oder beruflichen Umfeld entstandene psychische Erkrankungen
  • Schwere körperliche Erkrankungen
  • Während der Freizeit oder beim Sport erlittene Unfälle

An dieser Stelle soll ebenfalls mit der weitverbreiteten irrigen Meinung aufgeräumt werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich aufgrund durch den Beruf verursachter Schäden Zahlungen leistet. Genau das Gegenteil ist zutreffend: Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen eine gewisse Zeit an der Ausübung Ihres Berufes verhindert sein, sind Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Stefan Eichelmann in Rostock adäquat finanziell abgesichert. Selbstverständlich trifft dies auch zu, sollte ein privater Unfall oder eine anderweitige berufsunabhängige Erkrankung als Ursache vorliegen.

Kleines Begriffslexikon zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Leider verwechseln immer noch viele Menschen im Hinblick auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Begriffe „Berufsunfähigkeit“ sowie „Erwerbsfähigkeit“. Diese beiden Begriffe definieren vollkommen verschiedene Zustände, mit völlig anderen Rechtsfolgen. Daher möchten wir nachfolgend erst einmal den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeit erläutern.

Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeitsrente stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei gibt es eine Unterscheidung zwischen einer vollen sowie teilweisen Erwerbsminderung. Allerdings wird in beiden Fällen durch den DRV Bund oder jeweiligen Regionalträger eine Rente gezahlt.

  • Volle Erwerbsminderung: Ihnen ist keinerlei Berufsausübung für zumindest 3 Stunden täglich möglich. Unerheblich hierbei ist die vor Erwerbsminderung ausgeübte Tätigkeit.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Ihnen ist keinerlei Berufsausübung für 3 bis 6 Stunden täglich möglich. Unerheblich ist auch hierbei die vor Erwerbsminderung ausgeübte Tätigkeit.

Welche Tätigkeit Sie ausüben könnten, ist somit für die Rentenversicherung vollkommen unrelevant. Allerdings können Sie von der Erwerbsminderungsrente, die im bundesweiten Durchschnitt lediglich 711€ beträgt, nicht wirklich gut leben.

Sollte Ihnen die Ausübung Ihres zuletzt ausgeübten Berufes:

  • aus gesundheitlichen Gründen
  • wahrscheinlich mehr als ½ Jahr
  • zu zumindest 50%

nicht mehr möglich sein, gelten Sie im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung SIGNAL IDUNA SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS als berufsunfähig.

Hierbei wird allein auf den von Ihnen zuletzt ausgeübten Beruf abgestellt. Sollte Ihnen die Ausübung eines anderen Berufes möglich sein, ist das für die Berufsunfähigkeitsversicherung völlig unrelevant, da wir auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichten. Allerdings liegt eine Berufsunfähigkeit dann nicht mehr vor, wenn Sie eine anderweitige Tätigkeit ausüben, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Sollten Sie bspw. eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente), erhalten, weil Ihnen die Ausübung Ihres Berufes als Chefarzt nicht mehr möglich ist, und Sie fahren nun in Teilzeit für eine Pizzeria Essen aus, entspricht dies nicht Ihrer bisherigen Lebensstellung, weshalb Sie weiterhin Rente erhalten. Sollte Ihnen allerdings die Rückkehr in Ihren alten Beruf als Chefarzt möglich sein, oder Sie eine Ihrer finanziellen sowie sozialen Stellung vergleichbare Tätigkeit aufnehmen können, geht Ihr Anspruch auf BU-Rente verloren.

Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Stefan Eichelmann in Rostock und deren Leistungen

Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen haben und stellen nunmehr Antrag auf Leistungen, wird von uns vorgegangen wie folgt:

1. Es erfolgt zunächst eine Prüfung, ob Leistungsanspruch besteht. Abhängig vom Einzelfall sowie auf Grundlage erhaltener Informationen, fordern wir medizinische Unterlagen, wie bspw. vom behandelnden Arzt oder Sozialversicherungsträger an. Sollten Sie Beamter oder Soldat sein und eine Dienstunfähigkeitsklausel besitzen, ist normalerweise ein amts- oder truppenärztliches Zeugnis der Dienstunfähigkeit ausreichend.

2. Sollten wir Berufsunfähigkeit feststellen, wird direkt nach Feststehen des Leistungsanspruchs Rente an Sie gezahlt.

3. Generell wird Ihnen nun die BU-Rente bis zum Ende der Vertragslaufzeit gezahlt. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand allerdings zwischenzeitlich derart verbessert haben, dass Ihnen die Ausübung Ihres alten Berufes oder einer vergleichbaren Tätigkeit möglich ist, werden Leistungen durch uns eingestellt. In den meisten Fällen erhalten Sie bei Wiedereinstieg ins Berufsleben zur Unterstützung eine Wiedereingliederungshilfe derart, dass die Rente noch einige Zeit durch uns weitergezahlt wird. Ihr Vertrag läuft sodann weiter, wie vor Berufsunfähigkeit.

Sie können bei Abschluss einer Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA u.a. von nachfolgend aufgeführten Glanzstücken unserer Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS profitieren:

  • Rentenzahlungen Die vertraglich vereinbarte Rente erhalten Sie monatlich, solange der Leistungsfall besteht. Ihnen allein obliegt die Wahl der Rentenhöhe in der BU, wobei eine Abdeckung von ca. 70% des aktuellen Bruttoeinkommens ratsam ist.
  • Beitragszahlungen Im Falle einer Berufsunfähigkeit entfallen die Beitragszahlungen durch Sie.
  • Dienstunfähigkeitsklausel Bei Beamten ist die allgemeine Dienstunfähigkeit über eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ stets abgesichert. Sollte aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens im Rahmen der Bedingungen aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit eine Dienstentlassung oder Versetzung in den Ruhestand erfolgen, gelten Sie als berufsunfähig.
  • Wiedereingliederungshilfe Wurden durch uns zumindest für 3 Jahre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung an Sie gezahlt und Sie können nun wieder in Ihren Beruf einsteigen, werden die Leistungen nicht sofort durch uns eingestellt. Sie werden dann durch uns mittels einer Wiedereingliederungshilfe, mit der wir für maximal ein Jahr, jedoch höchstens 12.000€, Rente an Sie weiterzahlen, unterstützt.
  • Arbeitsunfähigkeit Es besteht die Möglichkeit, optional den Einschluss einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit für höchstens zwei Jahre zu wählen. Dadurch können Sie sich auch bei einer länger andauernden Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit oder sog. „gelber Schein“) für maximal 2 Jahre die Rente sichern, sollten Sie zumindest ½ Jahr ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben sein.
  • Weiterführende Zahlungen Die vereinbarte Rente wird gezahlt, sollte die Berufsunfähigkeit zumindest ½ Jahr andauern
  • Umorganisation Ihres Betriebes Sollten Sie selbstständig sein und eine Umorganisation Ihres Betriebes im Leistungsfalle nötig werden, werden Sie durch uns mit 6 Monatsraten unterstützt. Wir verzichten komplett auf eine Prüfung der Umorganisation, sofern Ihr Betrieb maximal vier Mitarbeiter hat.
  • Infektionen Generell sind bei sämtlichen Berufen auch berufsunfähigkeitsverursachende Infektionen, welche zu einem Tätigkeitsverbot führen können, eingeschlossen.

Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung in Rostock

 
SI WorkLife EXKLUSIV
SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
Monatliche Rentenzahlung und beitragsfreie Fortführung des Vertrages im Leistungsfall
Absicherung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Demenz
Bei voraussichtlich mindestens 2 Jahre anhaltender Berufsunfähigkeit
Bei voraussichtlich mindestens 6 Monate anhaltender Berufsunfähigkeit
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Optional: Auszahlung der Rente bis maximal 24 Monate
Infektionsklausel
Für medizinisches und pflegerisches Personal eingeschlossen
Für alle Berufe eingeschlossen
Umorganisationshilfe von 6 Monatsrenten möglich
Maximal 6 Monate Auszahlung der versicherten Leistungen (bis 12.000 €)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leicht erklärt

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Spätestens dann, wenn Ihre Arbeitskraft wegfällt, wissen Sie, wie wertvoll diese eigentlich ist. Wenn Sie als Selbstständiger ohne adäquate Versicherung berufsunfähig werden, erhalten Sie im Normalfall keinerlei Leistungen mehr. Bei einer Versetzung in den Ruhestand vor der Regelaltersgrenze haben auch Angestellte sowie Beamte mit hohen finanziellen Einbußen zu kämpfen. Diese finanzielle Lücke können Sie optimal mit der monatlichen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente schließen.

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeit haben, wenden Sie sich an die Experten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Stefan Eichelmann in Rostock.

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Anfahrt und Kontakt

Generalagentur Stefan Eichelmann

Rosa-Luxemburg-Str. 26
18055 Rostock

Tel.: 0381 25500390
Mobil: 0172 3228540
E-Mail: Stefan.Eichelmann@signal-iduna.net

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Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
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