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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Pascal Lünding in Lingen (Ems)
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Pascal Lünding in Lingen (Ems)

Berufs­­un­­fä­­hig­­keits­­ver­­sich­­e­­rung für Selbst­stän­di­ge - SIGNAL IDUNA Lin­gen

Schützen Sie Ihre berufliche Existenz mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der eigenen Familie im Eigenheim leben und viele Reisen unternehmen: Das kostet viel Geld. Ihr monatliches Einkommen lässt diese Wünsche Wirklichkeit werden. Fallen Ihre Einnahmen plötzlich weg, sind viele Träume nicht mehr realisierbar. Es sei denn Sie verfügen über eine solide Absicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Pascal Lünding in Lingen (Ems) für Selbstständige sichert Sie gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.

Risiken mit der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern

Menschen, die einem Bürojob oder einer anderen körperlich wenig anspruchsvollen Tätigkeit nachgehen, unterliegen oft dem Trugschluss, nichts befürchten zu müssen. Dennoch gibt es zahlreiche Ursachen, die eine Berufsunfähigkeit begünstigen.

Die wenigsten Menschen werden aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähig. Wir von der SIGNAL IDUNA Generalagentur Pascal Lünding in Lingen (Ems) stellen Ihnen die häufigsten Ursachen vor:

  • Psychische Erkrankungen, die oft durch Stress im privaten oder beruflichen Umfeld auftreten.
  • Schwere körperliche Erkrankungen
  • Unfälle, die beim Sport oder in der Freizeit geschehen.

Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nur für Schäden aufkommt, die durch den Beruf verursacht werden, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch Arbeitsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Pascal Lünding in Lingen (Ems) sind Sie finanziell abgesichert, sobald Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Das ist auch nach einem privaten Unfall der Fall oder wenn sich eine berufsbedingte Erkrankung entwickelt.

Begriffsklärung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Es werden oft die Begrifflichkeiten “Berufsunfähigkeit” und “Erwerbsunfähigkeit” verwechselt. Beide beschreiben vollkommen unterschiedliche Situationen und weisen verschiedene Rechtsfolgen auf. Im Folgenden gehen wir näher auf diese Unterschiede ein.

Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitsrente sind Begriffe aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung unterschieden. In beiden Fällen würden Sie als Selbstständiger eine Rente vom jeweiligen Regionalträger erhalten.

  • Volle Erwerbsminderung: Sie sind nicht in der Verfassung, einen Beruf für mindestens drei Stunden am Tag auszuüben. Ihre Tätigkeit ist hierfür nicht von Bedeutung.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können keinen Beruf für 3 bis 6 Stunden täglich ausüben. Auch hier ist Ihre vorherige Tätigkeit irrelevant.

Die Rentenversicherung legt demzufolge keinen Wert darauf, welche Tätigkeiten Sie ausüben könnten.

Sind Sie jedoch erwerbsgemindert, erhalten Sie eine durchschnittliche Rentenzahlung von 711 Euro. Diese Summe deckt beim Großteil der Menschen nicht einmal die fixen Kosten.

Im Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung SIGNAL IDUNA SI Worklife EXKLUSIVE-PLUS gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf…:

  • aus gesundheitlichen Gründen
  • voraussichtlich für mindestens sechs Monate
  • zu mindestens 50 %

nicht mehr ausüben können.

Abgestellt wird auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Sollten Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen können, ist das für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutungslos. Wenn Sie hingegen einer anderen beruflichen Tätigkeit nachkommen können, welche Ihrer Ausbildung und Ihren Fähigkeiten entspricht, liegt nicht länger eine Berufsunfähigkeit vor.

Sobald Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) beziehen und beispielsweise in Teilzeit an der Supermarktkasse arbeiten, erhalten Sie weiterhin Ihre BU-Rente. Begründet wird das damit, dass Ihre neue Tätigkeit nicht Ihren alten Lebensumständen entspricht. Erst wenn Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren oder eine andere, finanziell und sozial vergleichbare Tätigkeit aufnehmen, erlischt Ihr Anspruch auf die BU-Rente.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Pascal Lünding in Lingen (Ems)

Sobald Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen haben und einen Antrag auf Leistungen stellen, leiten wir folgende Schritte ein:

  1. Wir prüfen Ihren individuellen Leistungsanspruch, indem wir auf der Grundlage der erhaltenen Informationen medizinische Unterlagen anfordern (beispielsweise von behandelnden Ärzten oder Sozialversicherungsträgern). Ist eine Dienstunfähigkeitsklausel Teil Ihres Vertrags oder sind Sie Beamter oder Soldat, reicht uns grundsätzlich das amts- oder truppenärztliche Zeugnis aus, welches Ihre Dienstunfähigkeit bescheinigt.
  2. Stellen wir Ihre Berufsunfähigkeit fest, erhalten Sie unmittelbar Ihre Rente.
  3. Die BU-Rente steht Ihnen nun bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu. Sollten wir in der Zwischenzeit feststellen, dass sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verbessert, Sie Ihren alten Beruf wieder aufnehmen können oder bereits eine vergleichbare Tätigkeit aufgenommen haben, stellen wir unsere Zahlungen ein. Häufig erhalten Sie zur Unterstützung Ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben eine Wiedereingliederungshilfe. Weitere Rentenzahlungen kommen Ihnen folglich zugute. Anschließend wird der Vertrag wie vor Ihrer Berufsunfähigkeit fortgesetzt.

Sofern Sie sich für eine Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA entscheiden, warten weitere Vorteile auf Sie.

 

Attraktive Highlights der Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS

  • Solange der Leistungsfall besteht, erhalten Sie weiterhin die vertraglich fixierte monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der BU-Rente entscheiden Sie. Wir empfehlen aber circa 70 % Ihres aktuellen Bruttoeinkommens.
  • Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden Sie von der Beitragszahlung befreit.
  • Die “echte Dienstunfähigkeitsklausel” sichert Beamte und auch manche Angestellte (des öffentlichen Dienstes) immer ab. Damit gelten Sie als berufsunfähig, sobald Sie aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines amtsärztlichen Gutachtens im Rahmen der Bedingungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
  • Sie erhalten Ihre BU-Rente, sobald die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate besteht.
  • Erhielten Sie von uns mindestens 3 Jahre Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und steigen wieder in Ihren Beruf ein, setzen sich unsere Leistungen nicht fort. Sie erhalten dann eine unterstützende Wiedereingliederungshilfe, indem wir Ihre Rente bis zu 12 Monate weiterzahlen (insgesamt höchstens 12.000 Euro).
  • Eine weitere Option ist der Einschluss von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate. Sollten Sie eine längere Erkrankung erleiden (Arbeitsunfähigkeit, “gelber Schein”) und mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig/ krankgeschrieben sein, erhalten Sie die Rente für maximal 24 Monate.
  • Sind Sie selbstständig und es wird durch Ihre Berufsunfähigkeit eine Umorganisation Ihres Betriebes notwendig, unterstützen wir Sie mit sechs Monatsrenten. Sobald Ihr Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt, verzichten wir auf die Prüfung Ihrer Umorganisation.
  • Infektionen, die eine Berufsunfähigkeit verursachen oder ein Tätigkeitsverbot nach sich ziehen, sind für alle Berufsgruppen Versicherungsbestandteil.

Sie haben soeben den Informationstext zur Berufsunfähigkeitsversicherung gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Ihre Arbeitskraft ist ein hohes Gut, das abgesichert werden sollte. Wenn Sie selbstständig sind und keinerlei Absicherungen haben, erhalten Sie in der Regel gar keine Leistungen. Aber auch andere Berufsgruppen haben schwere finanzielle Folgen zu erwarten. Wir von der SIGNAL IDUNA Generalagentur Pascal Lünding in Lingen (Ems) beraten Sie gerne ausführlich über unsere Versicherungen für Selbstständige.

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Anfahrt und Kontakt

Generalagentur Pascal Lünding

Beckstr. 21, (Haus des Handwerks)
49809 Lingen (Ems)

Tel.: 0591 72733
Mobil: 0173 4284199
E-Mail: pascal.luending@signal-iduna.net

Kontaktformular

Öffnungszeiten
Mo - Do: 09:00 - 13:00, 14:00 - 17:30 Uhr
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