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Ganzheitliche Beratung - Ihre Versicherungsanalyse

Gesetzliche Absicherung von Max Mustermann
Bei Ihrer Versicherungsanalyse erstelle ich eine individuelle Übersicht für Ihren Versicherungsbedarf. Sie erhalten ein Diagramm mit Ihrer aktuellen gesetzlichen und privaten Vorsorge, Ihren Versicherungslücken im Bedarfsfall und Vorschläge für die Abdeckung dieser Lücken.

Wie sieht die Versicherungsanalyse aus?
Aus den erforderlichen Eingangsdaten generiere ich für Sie eine Grafik und erstelle eine ausführliche Versicherungsübersicht Ihrer Verträge, mit meiner Expertise und nützlichen Hinweisen. In meiner Beratungsstrecke zeige ich Ihnen mögliche Varianten der Abdeckung  auf. Diese sind auf Sie, Ihre Lebenssituation und Ihre Bedarfslücken angepasst. Am Ende entscheiden Sie, welche der Varianten Sie für sich nutzen möchten und welche nicht!

Was ist der Bedarf und was ist eine Bedarfslücke?
Der Bedarf ist das aktuelle Nettoeinkommen, damit der aktuelle Lebensstandard und die Grundversorgung gehalten werden können. Die Bedarfslücke beschreibt die Differenz zwischen Nettoeinkommen und der aktuell bestehenden Absicherung, für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit (A), Erwerbs-/ Berufsunfähigkeit (B) sowie die Altersrente (C). 

Was ist ein Krankengeld?
Jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhält bei einer länger als 6 Wochen anhaltenden Arbeitsunfähigkeit eine Krankengeldzahlung in Höhe von ca. 70% des Bruttoeinkommens oder ca. 90 % des Nettoeinkommens, da der Arbeitgeber nur bis zu 6 Wochen das Gehalt weiter zahlt.

Was ist eine teilweise bzw. volle Erwerbsminderung?
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer täglich zwischen 3 - 6 Std. auf dem allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt (unabhängig vom Beruf) arbeiten kann. Voll erwerbsgemindert ist, wer keine 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt arbeiten kann.

An dem Erläuterungsbeispiel von Herrn Mustermann sehen Sie wie dieser Service aussehen kann:

  • Herr Mustermann verfügt über ein Nettoeinkommen von 2.077,- €. Im Krankheitsfall erhält er sechs Wochen lang eine volle Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. Danach bekommt er nur noch ein Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 1.620,- €. Somit entsteht eine Bedarfslücke von monatlich 457,- € zu seinem aktuellen Nettoeinkommen. 
  • Bei einer vollen Erwerbsunfähigkeit erhält er eine gesetzliche Rente von 1.000,- € und glücklicherweise eine Berufsunfähigkeitsrente (privat vorgesorgt) von 400,- €. Somit ergibt sich eine Lücke von monatlich 677,- €
  • Bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit bekommt Herr Mustermann allerdings nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 500,- € gezahlt. Mit der Berufsunfähigkeit (privat vorgesorgt) sind es insgesamt 900,- € und Herr Mustermann hat eine Bedarfslücke von monatlich 1,177,- €.
  • Der letzte Balken zeigt die gesetzliche Altersvorsorge und die Bedarfslücke auf. Herr Mustermann hat von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente von monatlich 1.200,- € zu erwarten und hat zusätzlich eine kleine private Altersvorsorge mit einer Rentenzahlung von monatlich 96,- € abgeschlossen. Für die spätere Rente ergibt sich somit eine Bedarfslücke von monatlich 781,- €.

Herr Mustermann hat sich für eine Unfallversicherung und eine weitere private Altersvorsorge entschieden. Ihnen stehen noch viele weitere Möglichkeiten zur Abdeckung Ihrer Lücken zur Verfügung. Kennen Sie Ihre Bedarfslücken? Möchten Sie wissen, welche Abdeckungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen? Gerne erkläre ich Ihnen Ihre Versicherungssituation in einem persönlichen Gespräch!