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Wohnmobilversicherung: Mit SIGNAL IDUNA reisen Sie sicher

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit voll gedeckt
  • Festes Fahrzeugzubehör unbegrenzt mitversichert
  • Bereits zwölf Mal „Fairster Kfz-Serviceversicherer“ laut FOCUS-MONEY

Mit dem Wohnmobil unabhängig zu reisen, ist eine der Lieblingsbeschäftigungen vieler Menschen. Aber auch unterwegs und im Urlaub können Unfälle, Pannen und andere Missgeschicke geschehen. Mit unserer Versicherung speziell für Wohnmobil, Wohnanhänger, Caravan und Co. sind Sie vor finanziellen Risiken individuell abgesichert – egal ob Sie selbst oder eine andere Person das Fahrzeug bewegt.

Vorteile der Wohnmobilversicherung

  • 100 Mio. Euro Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • SIGNAL IDUNA Schadenservice – im Schadenfall 24/7 erreichbar

  • Rundum-Service durch deutschlandweites Werkstattnetz – über 1.000 Fachbetriebe

Jetzt schnell und einfach Angebot anfordern und den Beitrag Ihrer Wohnmobilversicherung erhalten.

Was ist in der Wohnmobilversicherung versichert?

Mit unserer Wohnmobilversicherung profitieren Sie von verschiedenen Leistungen für einen umfangreichen Schutz unterwegs und auf dem Campingplatz.

  • Personen-, Sach- & Vermögensschäden Die hohe Deckungssumme von 100 Mio. Euro pauschal sichert Sie bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden (maximal 15 Mio. Euro pro geschädigter Person) optimal ab.
  • Camper & Inventar Mit der Wohnwagenversicherung sind Fahrzeug und Fahrzeugteile abgesichert. Loses oder verbautes Inventar Ihres Campers kann über die Hausratversicherung ebenfalls versichert werden. Auch eine Reisegepäckversicherung kann zusätzlich gewählt werden.
  • Internationales Reisen Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas sowie der EU. Bei Besitz einer internationalen Versicherungskarte (ehemals die grüne Versicherungskarte) gilt der Schutz der Kfz-Haftpflicht sogar für weitere nichteuropäische Länder, die in Ihrem Vertrag genannt sind. Zudem besteht Versicherungsschutz nicht nur an Land, sondern auch auf Fähren.
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Dritte geschädigt werden. Zusätzlich wehrt sie auch unberechtigte Forderungen ab.

Die Mallorca-Police bietet zusätzliche Sicherheit beim Führen eines gemieteten oder geliehenen Fahrzeuges. Dieser Schutz ist erforderlich, weil in vielen europäischen Ländern sehr niedrige Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten. Übersteigt ein Schaden diese Summen, muss der Verursacher den darüber hinausgehenden Teil aus eigener Tasche bezahlen. Mit der Mallorca-Police wird diese Lücke im Versicherungsschutz geschlossen. 

Die Kfz-Umweltschadensversicherung leistet bei berechtigten öffentlich- rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz.

Deckt je nach Umfang die Kosten, die zum Beispiel durch Panne, Unfall, Diebstahl, Erkrankung, Verletzung, Tod oder sonstige Notfälle während einer Reise in Europa sowie dem Geltungsbereich der EU entstehen. Schutzbrief erbringt auch (Dienst-)Leistungen, die in einem Schadenfall hilfreich sind. Wir beauftragen z. B. ein Abschleppunternehmen, organisieren die Beschaffung von Ersatzteilen im Ausland, besorgen einen Ersatzfahrer oder stehen mit Rat und Tat bei der Abwicklung von Formalitäten zur Seite.

Leistet die vereinbarten Geldbeträge für die Fahrzeuginsassen bei Invalidität oder Tod.

Teilkasko leistet dann, wenn das Fahrzeug beschädigt wurde – Vollkasko sogar bei Eigenverschulden und mutwilliger Beschädigung.

Leistet bei Personenschaden des Fahrers durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs.

Leistet bei Unfällen mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland, die durch ein anderes Fahrzeug schuldhaft verursacht werden.

Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko der Reisemobilversicherung

Eine Kfz-Haftpflicht leistet dann, wenn mit dem versicherten Wohnmobil Andere geschädigt wurden und nun Ansprüche erheben. Sollten die Forderungen jedoch unberechtigt sein, wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab.

Die Teilkasko gilt als Grunddeckung für gängige Schäden an Ihrem Reisemobil. Dazu gehören beispielsweise: Schäden durch Diebstahl, Einwirkung von Elementargewalten, Zusammenstöße mit Tieren oder auch Schmorschäden an der Verkabelung des Wohnwagens.

Eine Vollkasko leistet zusätzlich zur Teilkasko auch bei Schäden am eigenen Wohnmobil, die durch einen Unfall entstanden sind, welcher selbst verschuldet wurde. Auch mutwillige Beschädigungen durch Vandalismus sind abgesichert.

Wohnmobil vs. Wohnwagen: Gibt es Unterschiede bei der Versicherung?

Das Wohnmobil hat einen Motor und fährt, der Wohnanhänger wird von einem anderen Fahrzeug gezogen: Für Sie erfüllen die beiden Fahrzeugarten einen fast identischen Zweck. Für Versicherer liegt jedoch ein großer Unterschied vor.

Ein Wohnwagen bzw. Wohnanhänger hat keinen Fahrer, daher ist im Falle eines Unfalls die Schadensregulierung nicht immer eindeutig. In der Regel greift die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, wenn sich Zugfahrzeug und Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung befinden. Die Wohnwagen-Anhänger-Haftpflichtversicherung kommt zum Tragen, wenn der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekoppelt wurde und auf öffentlichem Boden einen Schaden verursacht. In einigen Fällen springt die Anhänger-Versicherung aber auch dann ein, wenn der Anhänger in Benutzung ist – etwa dann, wenn er durch widrige Witterungsbedingungen von der Spur abkommt und ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Das Wohnmobil hingegen gilt als eigenständiges Fahrzeug, da es direkt vom Fahrer bewegt wird. Das bedeutet, dass für Wohnmobile auch eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Ob Sie darüber hinaus eine Vollkasko- oder Teilkasko abschließen, bleibt Ihnen überlassen. Gerade bei Neuzulassungen ist eine Vollkasko zu empfehlen, um im Schadensfall vor hohen Kosten geschützt zu sein. Bei der SIGNAL IDUNA profitieren Sie bis zu 18 Monate nach Kauf bzw. Zulassung von einer Neuwertentschädigung für Neufahrzeuge und einer Kaufwertentschädigung für Gebrauchte.

Fragen zur Wohnmobilversicherung

Bei einem Wohnmobil benötigen Sie eine gesonderte Kfz-Haftpflicht, bei Wohnanhängern kann die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges im Schadensfall ausreichen. Grundsätzlich sind die Haftpflichtversicherungen für Wohnmobil und Pkw ähnlich, dennoch unterscheiden sie sich durch wenige Details wie beispielsweise die Schadensfreiheitsklassen. Für Pkw gibt es in der Regel bis zu 50 SF-Klassen, für Wohnmobile hingegen maximal 20.

Sobald Sie eine Wohnmobilversicherung beantragen, sind Angaben über die Fahrzeugnutzer bzw. den Nutzerkreis zu machen. Der Grund: Das Reisemobil darf grundsätzlich nicht von beliebigen Nutzern gefahren werden. Im Schadensfall greift die Versicherung also nur dann, wenn weitere Fahrer in der Police eingetragen sind. Bei Fahrern, die nicht namentlich genannt sind, entfällt der Versicherungsschutz.

Die Kosten für eine Wohnmobilversicherung können nicht pauschalisiert werden. Die individuelle Beitragshöhe ergibt sich aus verschiedenen Kriterien: Ihr Versicherungsbeitrag hängt unter anderem vom Nutzerkreis des Wohnmobils, dem Wiederbeschaffungswert, der Schadenfreiheitsklasse und der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Auch die allgemeinen Fahrzeugdaten wie beispielsweise kW-Leistung bzw. PS-Stärken haben Einfluss auf die Kosten. Gern beraten wir Sie online oder persönlich in Ihrer Nähe.

Der Wohnwagenversicherungsschutz der SIGNAL IDUNA gilt für angemeldete Wohnmobile, Wohnanhänger und Caravans. Ob Ihr Fahrzeug zu Hause oder auf einem Campingplatz steht, spielt keine Rolle. Wenn Sie eine Wohnwagenversicherung als Dauercamper abschließen möchten, kontaktieren Sie uns einfach. Da für Dauercamper der Abschluss anfragepflichtig ist, finden wir gemeinsam den passenden Schutz.

Wenn Sie Ihr Wohnmobil an andere Personen vermieten möchten, reicht Ihre reguläre Wohnmobilversicherung dafür nicht aus. Haftpflicht und Kasko-Versicherung sind in jedem Fall Pflicht. Darüber hinaus sind jedoch noch folgenden Versicherungen von Vorteil: 

  • ein Wohnmobilvermieter-Schutzbrief
  • eine Selbstfahrervermietversicherung
  • eine Veruntreuungsversicherung

Im Falle eines Schadens oder einer Panne durch die Mieter sind Sie so ebenfalls abgesichert. Die Veruntreuungsversicherung schützt Sie sogar dann, wenn Mieter das Wohnmobil entwenden oder verkaufen.

Für Wohnmobile und Wohnwagen mit Saisonkennzeichen gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums. Außerhalb dieser Saison besteht ein kostenfreier Ruheversicherungsschutz.

In Ausnahmefällen gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb der Saison. Aber nur, wenn Sie das Fahrzeug im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks bewegen.

Sind Sie beispielsweise über die Hausratversicherung der SIGNAL IDUNA versichert, ist der Hausrat im Wohnmobil gesichert – je nach Tarifvariante mit unterschiedlichen Deckungen. Anders als oft angenommen ist loses und bewegliches Inventar im Wohnmobil wie Kleidung, Küchengeschirr und andere Wertgegenstände grundsätzlich nicht über die Kfz-Versicherung gedeckt. 

Weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihr Inventar absichern können, ist eine Reisegepäckversicherung. Diese sichert das gesamte Reisegepäck während der Reisezeit gegen Diebstahl, Einbruch, Raub, Transportmittelunfälle und höheren Gewalten ab.

Wer einen Zweitwagen fährt, benötigt auch eine zweite Versicherung. Ob es sich dabei um ein Cabrio oder Caravan handelt, ist egal. Die Zweitwagenversicherung gilt somit auch für Wohnmobile. Beim Abschluss profitieren Sie meist von einer Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse, welche sich direkt auf Ihren Versicherungsbeitrag auswirkt.

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