SIGNAL IDUNA Logo
Gruppenbild
Gruppenbild

Rund um die Polizei

Egal, ob Polizeianwärter oder Beamter auf Lebzeit, für jeden die passende Lösung!

Alle GdP-Mitglieder erhalten über die SIGNAL IDUNA eine kostenlose Anwartschaft für die Zeit des Studiums - ohne Gesundheitsprüfung. Der Abschluss einer Anwartschaft bei einem anderen Unternehmen ist somit nicht nötig! 

Um diese Vereinbarung zu aktivieren und Ihnen die nötigen Unterlagen aushändigen zu können, vereinbaren Sie bitte möglichst direkt nach dem Eintritt in die GdP einen Termin mit uns!

 

Weitere Informationen finden Sie unten.

Heilfürsorge – Die Krankenversicherung der Polizeibeamten

 

Als aktiver Landespolizist in Niedersachsen erhalten Sie zur Abdeckung Ihrer Krankheitskosten die Heilfürsorge. Für Polizeianwärter ist diese sogar kostenlos.

Der Abschluss der privaten Pflegepflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zusätzlich vorgeschrieben und somit zwingend erforderlich.

Mit dem Eintritt in die Pension erhalten Sie keine Heilfürsorge mehr, sondern Beihilfe. Da die Beihilfe lediglich eine Teilabsicherung ist (70% Kostenübernahme), müssen Sie diese auf 100 % ergänzen. Der Abschluss dieser „fehlenden 30%“ ist im Alter ausschließlich möglich, wenn Sie im Sinne der Krankenversicherung gesund sind. Durch die Vereinbarung einer kleinen Anwartschaft haben Sie die Garantie, dass wir für Sie die fehlenden 30% absichern – und zwar unabhängig von Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand im Alter. Die kleine Anwartschaft „friert“ Ihren heutigen Gesundheitszustand ein und ermöglicht Ihnen im Alter die notwendigen Tarife ohne Gesundheitsprüfung.

Highlight – Annahmegarantie ohne Einschränkungen

Innerhalb der ersten 6 Monate des Studiums ist für Polizeianwärter, die der GdP beitreten, sowohl die kleine Anwartschaft als auch die Pflegepflichtversicherung ohne die obligatorische Gesundheitsprüfung abschließbar. Sie haben die absolute Garantie, dass Sie keinen Beitragszuschlag zahlen müssen. Der normale Beitrag gilt also auch, wenn Sie in der Vergangenheit zum Beispiel einen Knochenbruch erlitten haben sollten, Schuheinlagen tragen oder an einer Allergie leiden.

Die kleine Anwartschaft ist sogar für die Zeit des Studiums absolut kostenlos.

Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums empfehlen wir Ihnen die Umstellung der kleinen Anwartschaft in die große Anwartschaft. Hierdurch wird neben Ihrem Gesundheitszustand auch Ihr Alter „eingefroren“ und Ihre zu zahlenden Beiträge für die Krankenversicherung im Alter sind deutlich reduziert.

Um die Leistungseinschnitte der Heilfürsorge während Ihrer Dienstzeit aufzufangen, empfiehlt sich der Abschluss von Zusatztarifen, insbesondere für den Bereich „Zahnersatz, Auslandsversicherung, Sehhilfen, Chiropraktiker, Vorsorgeuntersuchungen und für stationäre Krankenhausaufenthalte“.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot & erklären Ihnen die Heilfürsorge bis ins kleinste Detail – sprechen Sie uns einfach an!

 

Polizeivollzugsdienstunfähig– Das unterschätzte Risiko


Ein Polizeivollzugsbeamter ist polizeidienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt - und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von 2 Jahren wiedererlangt.

Als Beamter auf Widerruf werden Sie dann entlassen und haben keinerlei Versorgungsansprüche.

 

Auch als Beamter auf Probe erhalten Sie noch kein Ruhegehalt: Gerade, wenn Sie durch eine der häufigsten Ursachen - Freizeitunfall oder Krankheit - dauerhaft dienstunfähig werden, werden Sie aus dem Dienst entlassen. Nur bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung werden Sie in den Ruhestand versetzt und bekommen ein Ruhegehalt.

 

Erst als Beamter auf Lebenszeit haben Sie bei dauerhafter Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Anspruches hängt jedoch entscheidend von der zurückgelegten Dienstzeit ab. Gerade für dienstjunge Polizeibeamte ergeben sich geringe Versorgungsansprüche.

 

 

Für Polizeibeamte ist die Absicherung der „Vollzugsdienstunfähigkeit“ zwingend erforderlich – eine Absicherung der „allgemeinen Dienstunfähigkeit“ ist nicht ausreichend.

Als einer von wenigen Versicherern garantieren wir Ihnen die umfassende Absicherung bei Vollzugsdienstunfähigkeit.

Sofern eine Polizeivollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung bei uns besteht, erhalten Sie als dienstjunger Polizist / Anwärter bei Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Vollzugsdienstunfähigkeit die vereinbarte Rente. Die Zahlung der Rente endet nach 72 Monaten. Sind Sie danach weiterhin im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer gezahlt.

Die Höhe der monatlichen Rente können Sie Ihren Bedürfnissen entsprechend festlegen. Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich mit bis zu 1.800€ Monatsrente abzusichern. Als Beamter auf Lebenszeit ist in der Regel eine Absicherung in Höhe von 900 – 1.000€ ausreichend.

Die umfangreiche, automatisch vereinbarte Ausbaugarantie ermöglicht Ihnen zu bestimmten Zeitpunkten und Anlässen die Erhöhung der vereinbarten Rente - und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Hierdurch können Sie während des Studiums eine geringere Rente zu einem günstigen Beitrag vereinbaren und nach dem Studium die Rente ausbauen.

 

Für Polizeianwärter innerhalb der ersten 6 Monate des Studiums haben wir sogar die Möglichkeit die Absicherung gegen Polizeivollzugsdienstunfähigkeit OHNE Gesundheitsprüfung anzubieten.

 

Sprechen Sie uns an – gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Vermögensbildung

Das Wichtigste in Kürze

Bereits mit dem Beginn des Studiums an der Polizeiakademie erhalten Sie vom Land Niedersachsen vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65€ monatlich.

Der monatliche Betrag steht Ihnen nur dann zu, wenn Sie diesen für den Abschluss eines „Sparvertrages“ nutzen. Hier bietet sich ein Bausparvertrag oder ein Fondssparplan an.

Selbstverständlich können Sie den Betrag von 6,65€ auf bis zu 40,00€ erhöhen.


Wenn Sie selbst sparen, gibt der Staat nach bestimmten Regeln noch was dazu.

Die beiden Fördertöpfe heißen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. 

Bei der Arbeitnehmersparzulage können Sie das Geld etwa in einen Bausparvertrag oder einem Aktienfonds anlegen, die Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur für einen Bausparvertrag.

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung.

Die Wohnungsbauprämie beantragt die Bausparkasse für Sie.

 

Sprechen Sie uns an – gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.