Rund um die Polizei
Alle GdP-Mitglieder erhalten über die SIGNAL IDUNA eine kostenlose Anwartschaft für die Zeit des Studiums - ohne Gesundheitsprüfung. Der Abschluss einer Anwartschaft bei einem anderen Unternehmen ist somit nicht nötig!
Um diese Vereinbarung zu aktivieren und Ihnen die nötigen Unterlagen aushändigen zu können, vereinbaren Sie bitte möglichst direkt nach dem Eintritt in die GdP einen Termin mit uns!
Weitere Informationen finden Sie unten.
Heilfürsorge – Die Krankenversicherung der Polizeibeamten
Als aktiver Landespolizist in Niedersachsen erhalten Sie zur Abdeckung
Ihrer Krankheitskosten die Heilfürsorge. Für Polizeianwärter ist diese sogar
kostenlos.
Der Abschluss der privaten Pflegepflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zusätzlich
vorgeschrieben und somit zwingend erforderlich.
Mit dem Eintritt in die Pension erhalten Sie keine Heilfürsorge mehr,
sondern Beihilfe. Da die Beihilfe lediglich eine Teilabsicherung ist (70%
Kostenübernahme), müssen Sie diese auf 100 % ergänzen. Der Abschluss dieser „fehlenden
30%“ ist im Alter ausschließlich möglich, wenn Sie im Sinne der
Krankenversicherung gesund sind. Durch die Vereinbarung einer kleinen
Anwartschaft haben Sie die Garantie, dass wir für Sie die fehlenden 30%
absichern – und zwar unabhängig von Ihrem tatsächlichen Gesundheitszustand im
Alter. Die kleine Anwartschaft „friert“ Ihren heutigen Gesundheitszustand ein
und ermöglicht Ihnen im Alter die notwendigen Tarife ohne Gesundheitsprüfung.
Highlight – Annahmegarantie ohne Einschränkungen
Innerhalb der ersten 6 Monate des Studiums ist für Polizeianwärter, die der
GdP beitreten, sowohl die kleine Anwartschaft als auch die Pflegepflichtversicherung
ohne die obligatorische Gesundheitsprüfung abschließbar. Sie haben die absolute
Garantie, dass Sie keinen Beitragszuschlag zahlen müssen. Der normale Beitrag
gilt also auch, wenn Sie in der Vergangenheit zum Beispiel einen Knochenbruch
erlitten haben sollten, Schuheinlagen tragen oder an einer Allergie leiden.
Die kleine Anwartschaft ist sogar
für die Zeit des Studiums absolut kostenlos.
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums empfehlen wir Ihnen die
Umstellung der kleinen Anwartschaft in die große Anwartschaft. Hierdurch wird
neben Ihrem Gesundheitszustand auch Ihr Alter „eingefroren“ und Ihre zu
zahlenden Beiträge für die Krankenversicherung im Alter sind deutlich
reduziert.
Um die Leistungseinschnitte der Heilfürsorge während Ihrer Dienstzeit
aufzufangen, empfiehlt sich der Abschluss von Zusatztarifen, insbesondere für
den Bereich „Zahnersatz, Auslandsversicherung, Sehhilfen, Chiropraktiker,
Vorsorgeuntersuchungen und für stationäre Krankenhausaufenthalte“.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot & erklären Ihnen die
Heilfürsorge bis ins kleinste Detail – sprechen Sie uns einfach an!
Polizeivollzugsdienstunfähig– Das unterschätzte
Risiko
Ein Polizeivollzugsbeamter ist polizeidienstunfähig,
wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den
Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt - und nicht zu erwarten ist, dass er
seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von 2 Jahren wiedererlangt.
Als Beamter auf Widerruf werden Sie dann entlassen und haben keinerlei
Versorgungsansprüche.
Auch als Beamter auf Probe erhalten Sie noch kein Ruhegehalt: Gerade, wenn
Sie durch eine der häufigsten Ursachen - Freizeitunfall oder Krankheit -
dauerhaft dienstunfähig werden, werden Sie aus dem Dienst entlassen. Nur bei
Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung
werden Sie in den Ruhestand versetzt und bekommen ein Ruhegehalt.
Erst als Beamter auf Lebenszeit haben Sie bei dauerhafter Dienstunfähigkeit
einen Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe des Anspruches hängt jedoch
entscheidend von der zurückgelegten Dienstzeit ab. Gerade für dienstjunge
Polizeibeamte ergeben sich geringe Versorgungsansprüche.
Für Polizeibeamte ist die Absicherung der
„Vollzugsdienstunfähigkeit“ zwingend erforderlich – eine Absicherung der
„allgemeinen Dienstunfähigkeit“ ist nicht ausreichend.
Als einer von wenigen Versicherern garantieren wir
Ihnen die umfassende Absicherung bei Vollzugsdienstunfähigkeit.
Sofern eine
Polizeivollzugsdienstunfähigkeitsabsicherung bei uns besteht, erhalten Sie als
dienstjunger Polizist / Anwärter bei Entlassung bzw. Versetzung in den
Ruhestand wegen Vollzugsdienstunfähigkeit die vereinbarte Rente. Die Zahlung
der Rente endet nach 72 Monaten. Sind Sie danach weiterhin im Sinne der Versicherungsbedingungen
berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird die Rente bis zum Ablauf der
vereinbarten Leistungsdauer gezahlt.
Die Höhe der monatlichen Rente können Sie Ihren
Bedürfnissen entsprechend festlegen. Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe
bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich mit bis zu 1.800€ Monatsrente abzusichern.
Als Beamter auf Lebenszeit ist in der Regel eine Absicherung in Höhe von 900 –
1.000€ ausreichend.
Die umfangreiche, automatisch vereinbarte
Ausbaugarantie ermöglicht Ihnen zu bestimmten Zeitpunkten und Anlässen die
Erhöhung der vereinbarten Rente - und zwar ohne erneute
Gesundheitsprüfung. Hierdurch können Sie während des Studiums eine
geringere Rente zu einem günstigen Beitrag vereinbaren und nach dem Studium die
Rente ausbauen.
Für Polizeianwärter innerhalb der ersten 6 Monate des
Studiums haben wir sogar die Möglichkeit die Absicherung gegen
Polizeivollzugsdienstunfähigkeit OHNE Gesundheitsprüfung anzubieten.
Sprechen Sie uns an – gerne erstellen wir Ihnen ein
Angebot.
Vermögensbildung
Das Wichtigste in Kürze
Bereits mit dem Beginn des Studiums an der
Polizeiakademie erhalten Sie vom Land Niedersachsen vermögenswirksame
Leistungen in Höhe von 6,65€ monatlich.
Der monatliche Betrag steht Ihnen nur dann zu, wenn
Sie diesen für den Abschluss eines „Sparvertrages“ nutzen. Hier bietet sich ein
Bausparvertrag oder ein Fondssparplan an.
Selbstverständlich können Sie den Betrag von 6,65€ auf bis zu 40,00€ erhöhen.
Wenn Sie selbst sparen, gibt der Staat nach bestimmten Regeln noch was dazu.
Die beiden Fördertöpfe heißen Arbeitnehmersparzulage
und Wohnungsbauprämie.
Bei der Arbeitnehmersparzulage können Sie das Geld etwa in einen Bausparvertrag oder einem Aktienfonds anlegen, die Wohnungsbauprämie erhalten Sie nur für einen Bausparvertrag.
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in der
Einkommensteuererklärung.
Die Wohnungsbauprämie beantragt die Bausparkasse für
Sie.