SIGNAL IDUNA Logo
Tischkicker spielende Personen - Beihilfe - SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena
Tischkicker spielende Personen - Beihilfe - SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena

Bei­­hil­­fe für Be­am­te - SIGNAL IDUNA Jena

Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung - perfektes Duo in der Krankenversicherung

Der Dienstherr gewährt seinen Beamten eine gute soziale Absicherung. Sie haben beispielsweise Anspruch auf Beihilfe, eine anteilmäßige Erstattung Ihrer Kosten im Krankheitsfall. Auch für Beamte gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die restlichen Kosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Beihilfekonforme Tarife bieten ausschließlich private Versicherungsunternehmen, wie die SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena, an.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Grundsätzlich haben Beamte, Richter und Soldaten Anspruch auf Beihilfe des Dienstherrn. Da das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgelegt ist, besteht auch der Anspruch auf Beihilfe ein Leben lang.

Bei einigen Beamten, die im Dienst besonders hohen Gefahren ausgesetzt sind, wäre die Absicherung durch eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung eine unzumutbare finanzielle Belastung. Das hohe gesundheitliche Risiko könnte nur durch sehr hohe Versicherungsbeiträge abgesichert werden. Diese Beamten erhalten in der aktiven Dienstzeit Heilfürsorge. Spätestens bei der Versetzung in den Ruhestand, wenn das gesundheitliche Risiko durch Dienstausübung nicht mehr so hoch ist, wird der Heilfürsorgeanspruch durch den Beihilfeanspruch ersetzt. Mit einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich frühzeitig die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena sichern. 

Die Höhe der Beihilfe für Beamte

In welcher Höhe die Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz. Seit der Föderalismusreform liegt das Beamtenrecht und die Beamtenbesoldung in der Hand der einzelnen Bundesländer. Zwischen den einzelnen Ländern können durchaus Unterschiede bei Krankenfürsorge und Besoldung bestehen. Die Beihilfeverordnungen für Bundesbeamte werden vom Bund erlassen. Die meisten Bundesländer orientieren sich an diesen Bestimmungen. Ausnahmen bilden die Bundesländer Hessen, Bremen und Baden-Württemberg. In allen anderen Ländern gelten folgende Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit mehreren Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Lebenspartner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Beihilfeberechtigt sind Partner mit einem Einkommen unter der vom Bundesland individuell festgelegten Einkommensgrenze. Während bei einigen Bundesländern die Einkommensgrenze bei unter 10.000€ liegt, sind Ehe-

oder Lebenspartner in Thüringen mit einem Einkommen von weniger als 18.000€ beihilfeberechtigt. Grundlage ist das Einkommen im Jahr vor der Antragstellung. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange ein Kindergeldanspruch besteht.

Erstattungen durch die Beihilfe

Für alle medizinischen Leistungen, die Ärzte oder Krankenhäuser erbracht haben beziehungsweise für Medikamente aus der Apotheke, erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie privat bezahlen. Für die Kostenerstattung reichen sie diese mit einem Beihilfeerstattungsantrag bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung, der SIGNAL IDUNA, ein.

Für Landesbeamte ist die jeweilige Landesbehörde zuständig, Bundesbeamte wenden sich an das Bundesverwaltungsamt (BVA). Hier finden Sie Ansprechpartner bei Unklarheiten oder wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte

Sie müssen sich nicht zwangsläufig privat versichern, sondern können sich bei entsprechender Vorversicherung auch gesetzlich krankenversichern.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie einen festen prozentualen Teil Ihres Einkommens als Versicherungsbeitrag ein. Da der Dienstherr seine Fürsorgepflicht bereits mit der Gewährung der Beihilfe erfüllt, beteiligt er sich nicht mehr an den Versicherungsbeiträgen. Sie müssen für den vollen Beitragssatz selbst aufkommen. In der Privatwirtschaft übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Versicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer.

Nehmen Sie medizinische Leistungen in Anspruch, rechnet der Leistungserbringer die Kosten direkt mit der Versicherung ab. Eine Rechnung erhalten Sie nur für Leistungen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Gesetzliche Krankenversicherungen sind immer Vollversicherungen. Erstattungen durch die Beihilfestelle und den Dienstherrn sind nicht notwendig. Sie verzichten auf die Beihilfe und zahlen den kompletten Versicherungsbetrag aus eigener Tasche.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist daher für Beamte in der Regel teurer als eine private Krankenversicherung. Nur wenn Sie mehrere Kinder haben, die Sie kostenlos über die Familienversicherung mitversichern, könnte sich die gesetzliche Krankenversicherung als günstiger erweisen. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung. Hier muss für jeden ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Die umstrittene pauschale Beihilfe für Beamte

Alternativ zur individuellen Beihilfe können sich Beamte in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen auch für eine pauschale Beihilfe entscheiden. Anstelle der prozentualen Beihilfe erhalten Sie  eine pauschale Zahlung des Dienstherrn zur Deckung der hälftigen Kosten einer Krankenvollversicherung. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist bindend. Ein späterer Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe, beispielsweise wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen, welches keine pauschale Beihilfe anbietet, ist nicht möglich.

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe sollte daher gut überlegt erfolgen. Am besten Sie lassen sich von Ihrer SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena beraten. Wir sind gern für Sie und Ihre Fragen rund um die Versicherungen für Beamte da.

Die Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte

Die beihilfekonforme Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA ist eine spezielle Form der privaten Krankenversicherung. Mit dieser Teilkostenversicherung können Sie die Leistungen der Beihilfe zu einem 100%-igen Krankenversicherungsschutz ergänzen und das zu besonders günstigen Beiträgen.

Noch dazu genießen Sie als Mitglied der beihilfekonformen Krankenversicherung die üblichen Vorzüge von Privatpatienten. Vorteile der privaten Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA sind unter anderem:

  • Keine Einschränkungen bei der Wahl von Arzt oder Krankenhaus.
  • Kürzere Wartezeiten auf einen Behandlungstermin bei Fachärzten.
  • Inklusive Innovationsklausel: Übernahme der Kosten für die neuesten Behandlungsmethoden.
  • Offener Hilfsmittelkatalog: Unsere Leistungen sind nicht auf bestimmte Hilfsmittel beschränkt. Sie profitieren sofort vom medizinischen Fortschritt.
  • Kostenübernahmen bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Übernahme der Kosten für Logopädie, Heilpraktiker und alternative Behandlungsmethoden.
  • Ein- oder Zweitbettzimmer bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.
  • Erstattungen über der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Keine limitierten Budgets für die ärztliche Vergütung und die Arzneimittelversorgung.
  • Hohe erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen, wenn Sie innerhalb eines Jahres bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Beihilfe - Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung für Beamte

Reichen Sie in einem Versicherungsjahr keine Rechnungen bei Ihrer SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena ein, erhalten Sie einen Teil der für dieses Jahr gezahlten Beiträge zurück. Ausnahmen: Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen sowie professionelle Zahnreinigungen haben keinen Einfluss auf Ihre Rückerstattungen. Durch Beitragsrückerstattungen wird Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung im Endeffekt noch günstiger.

Sie haben gerade den Informationstext zur Beihilfe gelesen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sprechen Sie Ihren Berater der SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena im persönlichen Gespräch auf die Beitragsrückerstattung sowie Gesundheits- und Verhaltensbonus an. Wenden Sie sich an uns, um mehr über Ihren individuellen Schutz zu erfahren! Das Team der SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena freut sich auf Ihren Besuch.

Weitere Produkte

Schlafender Mann und spielendes Kind - Krankenversicherung - SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena

Private Kranken­versicherung

Die private Krankenversicherung hält viele Vorteile für Sie bereit. Lassen Sie sich deshalb umfassend über die private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA in Jena beraten.

Grinsender Polizist - Anwartschaftsversicherung - SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena

Anwartschafts­versicherung

Die SIGNAL IDUNA in Jena informiert Sie gern über eine Anwartschaftsversicherung. Diese ist besonders sinnvoll, wenn Sie später in die private Krankenversicherung wechseln wollen.

Sich zurücklehnender Mann - Dienstunfähigkeitsversicherung - SIGNAL IDUNA Generalagentur Lars Schimpf in Jena

Dienstunfähigkeits­versicherung

Sie unterliegen immer dem Risiko einer Dienstunfähigkeit. Daher sollten Sie sich rechtzeitig bei der SIGNAL IDUNA in Jena über die Dienstunfähigkeitsversicherung informieren.

Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Lars Schimpf

Grietgasse 22
07743 Jena

Tel.: 03641 420336
E-Mail: lars.schimpf@signal-iduna.net

Kontaktformular

Geschäftszeiten
Mo, Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Di, Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Das Büro ist nicht ständig besetzt - Termine gerne nach Vereinbarung

Routenplaner

Besuchen Sie uns auch auf

Wir können diesen Inhalt nur mit Ihrer Einwilligung laden.

Die Suche nach Versicherungsvermittlern in Ihrer Nähe basiert auf Google Maps.

Dieser externe Inhalt wird von Google LLC bereitgestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren und laden, wird unter Verwendung Ihrer IP-Adresse eine Verbindung zu den Servern des Anbieters in den USA hergestellt. Die USA haben kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau und der Anbieter kann von US-Behörden dazu verpflichtet werden, Ihre Daten herauszugeben, ohne dass Ihnen hiergegen effektiver Rechtsschutz zusteht. Mit Klick auf "Akzeptieren" willigen Sie dieser Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ein. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über "Cookie-Einstellungen" widerrufen.