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Kautions­versicherung

Für Unternehmen jeder Größe -

vom kleinen Ein-Mann-Betrieb bis zum Umsatzmillionär

Geschäftspartner wollen gerne wissen, dass sie sich aufeinander verlassen können, damit der Geschäftsabwicklung nichts im Wege steht.

Ein oft eingesetztes Mittel ist, Sicherheiten in Form von Bürgschaften zu stellen, um damit die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen abzusichern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen brauchen deshalb starke Partner an ihrer Seite, um solche Sicherheiten bieten zu können.


Die Highlights unserer Kautionsversicherung:

  • Über 20 verschiedene Bürgschaftsarten
  • Für Unternehmen jeder Größe, vom Kleinstunternehmen bis zum Konzern
  • Bereits ab einem Mindestbeitrag von 300 € jährlich abschließbar
  • Keine Maximalbürgschaft

Warum die Kautionsversicherung eine interessante Alternative zu den üblichen Bankbürgschaften oder Sicherheitseinbehalten ist, erfahren Sie unter Details.

Sprechen Sie uns an

Unsere Kunden stellen viele Fragen zur Kautionsversicherung. Einige davon haben wir im Bereich „Fragen & Antworten“ für Sie beantwortet.

Viel wichtiger ist aber noch etwas anderes: Auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt wurde. Und das erreichen Sie am besten, wenn Sie sich von uns ausgiebig beraten lassen.

Wenn der gute Ruf allein nicht reicht

Um ein Geschäft abschließen zu können, wird nicht selten die Stellung von Bürgschaften verlangt. Das trifft insbesondere auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu. Auch Existenzgründer insbesondere im Baugewerbe und im Maschinen- und Anlagenbau können oft nur mit Hilfe von Bürgschaften ihre ersten Aufträge erhalten.

Bei Bürgschaften denken viele zunächst an ihre Bank. Doch Avalkredite oder Sicherheitseinbehalte Ihrer Auftraggeber belasten Ihre Kreditlinie bzw. Ihre Liquidität. Das muss nicht sein: Die Kautionsversicherung stellt eine wirkungsvolle Alternative dar.

Wir bürgen für Sie

Im Rahmen der Kautionsversicherung erhalten Sie Bürgschaften, mit deren Hilfe Sie die geforderten Sicherheiten erfüllen. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Kreditlinie bei der Bank und Sie müssen keine Sicherheitseinbehalte des Auftraggebers hinnehmen, die Ihre Liquidität schmälern.

Gemeinsam mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, die für dieses Produkt als Risikoträger fungiert, stehen wir Ihnen als Unternehmer oder Existenzgründer aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe oder Maschinen- und Anlagenbau, aber auch aus anderen Branchen, zur Seite.

Dabei können Sie jederzeit auf die SIGNAL IDUNA zurückgreifen, um gemeinsam Ihren Bedarf an Bürgschaften feststellen zu können.

Machen Sie Ihre Geschäfte – die Sicherheit stellen wir

Sie haben lange um Ihren Großauftrag gekämpft und dafür verhandelt. Nun ist alles perfekt – bis auf eine Kleinigkeit. Der Auftraggeber verlangt, dass Sie den Auftrag vollständig und mangelfrei erfüllen. Hierfür benötigt er eine Bürgschaft.

Die Verhandlung darüber mit der Hausbank ist nicht immer einfach. Aber es gibt eine Alternative: die Kautionsversicherung, die die SIGNAL IDUNA in Kooperation mit der R+V Allgemeine Versicherung AG als Risikoträger anbietet.

Ein Beispiel:

Ein Malerbetrieb hat die Chance, einen Großauftrag mit einem Volumen von fast 100.000 Euro zu erhalten. Die Hausbank ist nur unter Einschränkung der bestehenden Kreditlinie bereit, die vom Auftraggeber des Malerbetriebes geforderte Bürgschaft zu gewähren. Die Kautionsversicherung stellt deshalb eine willkommene Alternative dar.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Geschäfte mit einer Kautionsversicherung möglich machen, sprechen Sie am besten mit uns.

Fragen & Antworten

Unsere Kautionsversicherung kann verschiedene Arten von Bürgschaften für ein Unternehmen abdecken – von A wie Anzahlungsbürgschaft bis Z wie Zollbürgschaft. Deshalb ist unsere Kautionsversicherung ein Allrounder unter den Bürgschaften und für alle Gewerbekunden mit ihren individuellen Anforderungen geeignet.

Unser Versicherungspartner zeichnet folgende Bürgschaftsarten für Sie:

  • Mängelanspruchsbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 631 ff. BGB
  • Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 632a BGB (Verbraucherbürgschaft, Forderungssicherungsgesetz)
  • An-/Vorauszahlungsbürgschaft
  • Bürgschaft für Altersteilzeit
  • Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten
  • Bietungsbürgschaft
  • Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe
  • Bürgschaft für Warenlieferungen
  • Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Bürgschaft nach § 648a BGB
  • Bürgschaft nach § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz, § 28e Sozialgesetzbuch IV
  • Bürgschaft zur Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen
  • Bürgschaft zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen
  • Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen
  • IATA-Bürgschaft
  • Mietbürgerschaft für Gewerbeobjekte
  • Mineralölbürgschaft
  • Prozessbürgschaft
  • Rekultivierungsbürgschaft
  • Zollbürgschaft

Abhängig von der Höhe der gewünschten Kreditlinie, der benötigten Bürgschaftart(en) und der Bonität kann eine Sicherheitenstellung erforderlich sein.

Ja, die im Rahmen der Kautionsversicherung gestellte Bürgschaft wird in der Regel ohne weiteres wie eine Bankbürgschaft akzeptiert. Sie bietet Ihrem Auftraggeber die gleiche Sicherheit.

Es werden Bürgschaften ausschließlich in deutscher Sprache, nach deutschem Recht und mit deutscher Gerichtsstandsvereinbarung übernommen. Akzeptiert Ihr ausländischer Auftraggeber diese Modalitäten, werden auch diese Bürgschaften gezeichnet.

Ja, Sicherheitseinbehalte aus den vergangenen Jahren können heute problemlos durch Bürgschaften abgelöst werden. Sie verbessern damit Ihre Liquidität.

Ja, Bankbürgschaften können Sie ohne weiteres durch Bürgschaften über die Kautionsversicherung ersetzen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie ihre Bankkreditlinie entlasten.