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Die hogarenteplus

  • Lebenslange Altersrente
  • Arbeitgeberzuschuss
  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen zukünftig nicht mehr aus. Der bisher gewonnene Lebensstandard ist im Alter damit allein nicht zu halten.
Mit dem „Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ haben die Tarifvertragsparteien DEHOGA und NGG eine attraktive Vorsorgelösung für die Beschäftigten der Branche eingerichtet. Gemeinsam mit der SIGNAL IDUNA wurde so die individuell gestaltbare Branchenlösung „hogarenteplus“ entwickelt.

 

  • Betriebliche Altersversorgung

    Eine lebenslange Rente verringert Ihre Rentenlücke

  • Arbeitgeberbeteiligung

    Ihr Unternehmen zahlt 240 Euro pro Jahr in Ihre Versorgung ein

  • Individuelle Entgeltumwandlung

    Individuelle Entgeltumwandlung

    Mit freiwilligen Beiträgen aufstocken und zusätzlich 16 % von Ihrem Betrieb dazu erhalten

Sicher, flexibel, staatlich gefördert – die hogarenteplus exklusiv für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Mit der hogarenteplus wurde eine Lösung speziell für Ihre Branche entwickelt, um für das Alter vorzusorgen. Sie setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 


  • Ein Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 240 Euro jährlich für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte erhalten den Beitrag anteilig)

  • Einer von Ihnen zusätzlichen, freiwilligen Entgeltumwandlung

  • Einem Arbeitgeberzuschuss von 16 % auf Ihre freiwillig eingezahlten Beiträge

Nutzen Sie Ihre Chance jetzt und wandeln Sie freiwillig zusätzlich einen Teil von Ihrem Bruttogehalt in Ihre hogarenteplus um. Je früher Sie anfangen, umso mehr kann Ihre hogarenteplus für Sie leisten. Dabei profitieren Sie von vielen attraktiven Vorteilen. 

Ihre Vorteile mit der betrieblichen Altersversorgung hogarenteplus

Den Beitrag für Ihre hogarenteplus können Sie nach Ihren Wünschen gestalten. Sie können neben dem Arbeitgeberbeitrag zusätzlich einen eigenen Betrag wie z. B. laufendes Entgelt, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen in die hogarenteplus einbringen (gilt auch für Auszubildende): 

  • Der Entgeltumwandlungsbetrag muss mindestens 120 Euro im Jahr betragen. 
  • Die Beiträge zur hogarenteplus sind bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (in 2024: 604 Euro/Monat) steuerfrei. Bis zu 4% (in 2024: 302 Euro/Monat) sind sie zudem sozialabgabenfrei. Sie können somit mit der zusätzlichen Entgeltumwandlung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. 
  • Werden Sozialversicherungsbeiträge eingespart, erhalten Sie zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 16% der umgewandelten Beträge. 

Beiträge können je nach Lebenslage (Elternzeit, Krankheit) angepasst werden. Und bei einem Arbeitgeberwechsel kann die hogarenteplus einfach mitgenommen werden. 

Die hogarenteplus ist eine attraktive Anlageform, die viele Chancen bietet und trotzdem mindestens 90% der Beiträge garantiert. Außerdem beinhaltet sie eine lebenslange Altersrente und Leistungen für den Todesfall. 

Im Falle Ihres Ablebens sind Ihre Hinterbliebenen versorgt. Sie erhalten eine Leistung aus der hogarenteplus.

Erfahrungen zur hogarenteplus

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Ihr Weg zur hogarenteplus

  • 1. Schritt Für eine professionelle Beratung füllen Sie einfach das Kontaktformular aus.
  • 2. Schritt Sie können sich entspannt zurücklehnen. Die hogarenteplus wird für Sie eingerichtet.
  • 3. Schritt Zusätzlich noch eine freiwillige Entgeltumwandlung? Sie können die Einzahlungshöhe nach Ihren Wünschen gestalten.

Das Arbeitnehmer-Infoportal

In dem digitalen Arbeitnehmer-Infoportal erhalten Sie einen schnellen Überblick über Ihre persönliche Versorgungssituation. Mit wenigen Eingaben berechnen Sie ganz einfach Ihre gesetzliche Rente. Zusätzlich zeigt der Rechner auf, welche weiteren Leistungen die hogarenteplus für Sie bieten kann. Ganz individuell, so wie Sie es wünschen. 

Sie haben Fragen zur Registrierung im Arbeitnehmer-Infoportal oder benötigen Unterstützung bei der Berechnung Ihrer hogarenteplus? Hier finden Sie passende Video-Tutorials dazu.

Tarifvertragsparteien

Selbstverständlich können sich Mitglieder der Tarifvertragsparteien auch an DEHOGA oder NGG wenden: 

  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesverband) Am Weidendamm 1 A
    10117 Berlin
    Telefon: 030/72 62 52-56
    Fax: 030/72 62 52-42
    E-Mail: info@dehoga.de
    Internet: www.dehoga.de
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten Hauptverwaltung Haubachstr. 76
    22765 Hamburg
    Telefon: 040/380 13-138
    Fax: 040 / 389 26 37
    E-Mail: gastgewerbe@ngg.net
    Internet: www.ngg.net

Informationspaket zum Download

Fragen & Antworten

Ja, es gibt eine passgenaue betriebliche Altersvorsorgelösung für Mitarbeitende in der Hotellerie und Gastronomie – die hogarenteplus. DEHOGA und NGG haben hierfür im Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für das Hotel- und Gaststättengewerbe den Rahmen festgelegt. Exklusiver Umsetzungspartner ist SIGNAL IDUNA.

Weitere Informationen finden Sie unter der nächsten Frage „Was ist die hogarenteplus“?

Die hogarenteplus wurde tarifvertraglich vereinbart und ist eine betriebliche Altersversorgung speziell entwickelt für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Sie setzt sich zusammen aus einem festen, jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 240 Euro für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte anteilig) und einer möglichen freiwilligen Entgeltumwandlung. Ihr Arbeitgebender zahlt zusätzlich einen Zuschuss von 16% auf den persönlichen Entgeltumwandlungsbetrag ein. Tipp: Hier können Sie Ihre Versorgungslöcke ausrechnen: https://bavinfo.net/hogarenteplus

Einen Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag bekommen Sie nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit. Dafür müssen Sie 24 Monate ununterbrochen beim gleichen Unternehmen beschäftigt sein. Alternativ können Sie freiwillig einen Teil Ihres Gehaltes umwandeln. Dadurch entsteht der Anspruch mit der Entgeltumwandlung welcher frühestens nach 6 Monaten möglich ist.

Die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung reicht nicht mehr aus. Für viele Menschen entsteht dadurch eine Versorgungslücke im Rentenalter. Diese finanzielle Lücke gilt es zu schließen, um auch im Alter den bisherigen Lebensstandard zu halten. Mit einer betrieblichen Altersversorgung sichern Sie sich finanziell mit wenig Aufwand ab, da sich Ihr Arbeitgebender um Verträge und Beitragszahlungen kümmert. Je eher Sie anfangen, desto besser lässt sich die Versorgungslücke schließen.

Das entscheiden Sie selbst: Sie können die Beitragszahlung pausieren, anpassen oder in unveränderter Form mit privaten Beiträgen weiterführen. Das bisher angesparte Kapital bleibt natürlich erhalten und verzinst sich weiter. Nach Ihrer Rückkehr ins Berufsleben kann die Beitragszahlung über das Unternehmen wieder aufgenommen werden.

Ihre betriebliche Altersversorgung hogarenteplus und das bis dahin angesammelte Vertragsguthaben bleibt erhalten. Wechseln Sie das Unternehmen innerhalb oder außerhalb der Branche, können Sie den Vertrag auch im neuen Unternehmen fortführen. Voraussetzung ist, dass der neue Arbeitgebende zustimmt. Durch einen so genannten „Versicherungsnehmerwechsel“ wird der Vertrag dann auf das neue Unternehmen übertragen. Sollte eine Übertragung nicht möglich sein, können Sie Ihre hogarenteplus auch privat fortführen. Hierfür stellen wir Ihnen vorgefertigte Formulare bereit.

Die Altersrente aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung hogarenteplus wird ab dem 67. Lebensjahr gezahlt. Die Rentenzahlung erfolgt lebenslang. Sollten Sie früher Ihre Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, können Sie vor dem eigentlichen Rentenbeginn (z.B. das 67. Lebensjahr) die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte hogarenteplus abrufen.

Die Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung hogarenteplus sind abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge. Einmal im Jahr erhalten Sie eine Vertragsübersicht, wo Sie das bisher erreichte Vertragsguthaben und die voraussichtliche Leistungsentwicklung Ihrer Zusatzrente entnehmen können. Zusammen mit Ihrer gesetzlichen Renteninformation haben Sie somit einen guten Überblick zu Ihrer Gesamtversorgung im Alter.