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Berufsunfähigkeits-
versicherung

  • Sofortige Absicherung bei Berufs- und Dienstunfähigkeit
  • Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens
  • Volle Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit

Wohnung, Urlaub, Freizeit oder persönliche Träume: All das steht und fällt mit Ihrem regelmäßigen Einkommen. Doch was passiert, wenn das durch Unfall oder Erkrankung plötzlich wegbricht? Schützen Sie sich vor diesem Risiko und sichern Sie sich mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung ab - und das zu einem fairen Beitrag.

Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorteile der Berufsunfähigkeits-versicherung
  • Beitragsdynamik

    Optional wählbare Beitragsdynamik: 
    So passen Sie die Rentenleistung Ihrem steigenden Lebensstandard an

  • Arbeitsunfähigkeitsschutz

    Zusätzlicher Arbeitsunfähigkeitsschutz möglich: 
    Auf Wunsch erhalten Sie Leistungen für bis zu 24 Monate

  • Verschiedene Wege

    Flexibel dank individueller Ausbaugarantie: 
    Bei Anlässen wie z. B. Volljährigkeit oder Heirat können Sie Ihren Schutz anpassen

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Für wen ist eine Berufsunfähigkeits-versicherung sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden wichtig – denn tatsächlich wird jeder vierte im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig1. Zwar gibt es dann zunächst Krankengeld. Doch auch das fällt nach 78 Wochen weg. Was bleibt, ist die Erwerbsminderungsrente, also lediglich etwa die Hälfte des bisherigen Nettogehaltes. Der finanzielle Einschnitt ist drastisch – umso wichtiger, sich gut abzusichern: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Fall der Fälle entscheidend dazu beiträgt, Ihr Einkommen zu schützen und Ihre Lebensqualität zu erhalten.

Dabei gilt: je früher, desto besser. Gerade Schüler, Studenten und Azubis können sich besonders preiswert absichern und langfristig von günstigen Beiträgen profitieren. Unser Leistungsversprechen gilt dabei für alle: Sie erhalten ab 50 % Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Rente – und bleiben in dieser Zeit beitragsfrei weiter versichert!

1 Quelle: Fachartikel  Aktuar Aktuell 44, Dez. 2018

Die Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA bietet ausgezeichnete Leistungen zu vorteilhaften Konditionen an und bietet für jeden Bedarf den passenden Tarif.

Entscheiden Sie sich für die BU-Versicherung der SIGNAL IDUNA und wählen Sie zwischen den Tarifen SI WorkLive EXKLUSIV oder SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS.

 
SI WorkLife EXKLUSIV
SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
Monatliche Rentenzahlung und beitragsfreie Fortführung des Vertrages im Leistungsfall
Absicherung bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Demenz
Bei voraussichtlich mindestens 2 Jahre anhaltender Berufsunfähigkeit
Bei voraussichtlich mindestens 6 Monate anhaltender Berufsunfähigkeit
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Optional: Auszahlung der Rente bis maximal 24 Monate
Infektionsklausel
Für medizinisches und pflegerisches Personal eingeschlossen
Für alle Berufe eingeschlossen
Umorganisationshilfe von 6 Monatsrenten möglich
Maximal 6 Monate Auszahlung der versicherten Leistungen (bis 12.000 €)

Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung leicht erklärt

Unsere Berufsunfähigkeits-versicherung leicht erklärt

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Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Fragen zur Berufsunfähigkeits-versicherung (BU)

Um Ihre Lebensqualität und das gewohnte Lebensumfeld auch im Fall einer Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit weiter genießen zu können, sollten Sie den möglichen Verlust Ihrer Arbeitskraft unbedingt in angemessener Höhe absichern. Das folgende Rechenbeispiel zeigt Ihnen, wie Sie die entsprechende Versorgungslücke anhand Ihrer aktuellen Gehaltsunterlagen und der Ihnen vorliegenden Renteninformationen selbst bestimmen können.

Ihre Versorgung bei Erwerbsminderung

Beispiel:

Ihr monatliches Bruttoeinkommen                          3.000,00 €

Ihr monatliches Nettoeinkommen                            2.100,00 €

abzüglich der Gesetzlichen                                     - 1.080,00 €
Erwerbsminderungsrente

(Faustformel: 36 % vom Bruttoeinkommen)

abzüglich vorhandener betrieblicher                       -      0,00 €
und privater Ansprüche

Ihre Versorgungslücke bei
Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung.              =  1.020,00 € 

Die sich aus dieser Berechnung ergebende Versorgungslücke sollten Sie mindestens absichern. Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit muss beispielsweise nicht zwingend eine Erwerbsminderung nach sich ziehen. In diesem Fall würde keine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung fließen, wodurch die Versorgungslücke noch größer wird.

Hinweis zur Erwerbsminderungsrente

Da derzeit fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird2, empfiehlt es sich, mehr als nur die berechnete Versorgungslücke abzuschließen. Beachten Sie dabei, dass wir Ihnen eine Rentenhöhe von maximal 70 % Ihres Bruttogehaltes anbieten können.

2 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2018

Dank unserer individuellen Ausbaugarantie bleiben Sie flexibel und können Ihren Berufsunfähigkeitsschutz zu bestimmten Anlässen ganz unkompliziert ausbauen. Innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ist das – sobald Ihr Vertrag mindestens sechs Monate besteht – sogar ganz ohne konkreten Anlass möglich. Das Beste daran: Für die Anpassungen Ihrer Versicherungsleistung ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Wenn es keinen konkreten Anlass gibt, müssen Sie uns lediglich bestätigen, dass Sie in den letzten 12 Monaten vor der Erhöhung nicht länger als 14 Tage durchgehend arbeitsunfähig waren.

Die wichtigsten anlassbezogenen Ausbaugründe auf einen Blick

Unter anderem können Sie bei folgenden Lebensereignissen den Versicherungsschutz Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Abschluss einer Ausbildung
  • Abschluss des Studiums
  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
  • Gehaltssteigerung um mindestens 10 %
  • Erwerb oder Neubau einer Immobilie
  • Beförderung zum leitenden Angestellten
  • Meisterprüfung bestanden

Weitere Möglichkeiten zur Anpassung der Rentenhöhe

  • Die vereinbarte Rente kann sich im Leistungsfall durch eine Überschussbeteiligung erhöhen; diese ist allerdings nicht garantiert.
  • Bei unserem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS können Sie  –  gegen einen Mehrbeitrag – zusätzlich eine garantierte Rentensteigerung von 1 - 3 %  im Leistungsfall vereinbaren.
  • Weiterhin können Sie die Rentenleistung Ihrer Grundfähigkeitsversicherung erhöhen, indem Sie Ihren Beitrag jährlich um 1 bis max. 5 % erhöhen. So haben Sie die Möglichkeit, den Wert Ihres Versicherungsschutzes Ihrem steigenden Lebensstandard anzupassen. Der automatischen Anpassung können Sie während der Laufzeit unbegrenzt widersprechen, falls Sie die Erhöhung nicht wahrnehmen wollen.

Eine Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen, also durch ärztlich nachgewiesene

  • körperliche oder psychische Erkrankung,
  • Körperverletzung oder einen
  • mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall

für längere Zeit voraussichtlich nicht in der Lage sind, Ihrer beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 % nachzugehen.

Leistungsvoraussetzungen SI WorkLife EXKLUSIV 

Falls ärztlich prognostiziert wurde, dass der diagnostizierte, tätigkeitsverhindernde Gesundheitszustand mindestens 2 Jahre andauern wird, erhalten Sie bei unserem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe.

Sollte direkt nach dem Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung keine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit möglich sein, erhalten Sie die versicherten Leistungen bei diesem Tarif ab dem 7. Monat – falls Sie zuvor bereits durchgehend mehr als 6 Monate berufsunfähig gewesen sind.

Leistungsvoraussetzungen und -erweiterungen SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS

Bei einer Absicherung mit dem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS erhalten Sie bereits dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass Sie für mindestens 6 Monate außerstande sein werden, Ihren Beruf zu mindestens 50 % auszuüben.

Falls hier keine ärztliche Prognose über die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit möglich ist, erhalten Sie auch mit SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS  die versicherten Leistungen, sobald Sie bereits mehr als 6 Monate durchgehend berufsunfähig gewesen sind. Wir leisten dann sogar zusätzlich rückwirkend ab dem 1. Monat der Berufsunfähigkeit.

Zusätzlich können Sie beim Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS Ihren Versicherungsschutz individuell ergänzen:

  • Optionaler Arbeitsunfähigkeitsschutz: Werden Sie während der Versicherungsdauer Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für mindestens 6 Monate arbeitsunfähig, übernehmen wir für Sie maximal 24 Monate lang Ihre Beiträge und zahlen eine Arbeitsunfähigkeitsleistung in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
  • Steigerung der Rentenleistung: Zusätzlich können Sie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (in einem Umfang von 1 - 3 %) vereinbaren, so dass Sie ein eventuelles Inflationsrisiko und erhöhte Lebenshaltungskosten wirksam abfedern können.

Wenn Sie gerade auf der Suche nach der passenden Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind, ist es sehr wichtig, den Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit genau zu kennen:

  • Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer wegen gesundheitlicher ­Probleme für einen längeren Zeitraum nicht in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. Tritt dieser Fall ein, so greift unsere hier vorgestellte Berufsunfähigkeitsversicherung und es wird – abhängig von den jeweils geltenden Leistungsvoraussetzungen – eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente  in vereinbarter Höhe ausgezahlt.
  • Eine Erwerbs­unfähig­keit ist erst dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr oder nur noch in einem sehr geringen Maße (z.B. weniger als 3 Stunden täglich) berufstätig sein kann. Tritt dies nach Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein, so wird dem Versicherten je nach den Leistungsvoraussetzungen des gewählten Versicherungsunternehmens eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente in zuvor vereinbarter Höhe ausgezahlt.

Wichtig: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt nicht bei Berufsunfähigkeit!

Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist zwar deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung – da das Risiko, überhaupt nicht mehr arbeiten zu können, glücklicherweise relativ gering ist. Allerdings ist der Eintritt einer Berufsunfähigkeit bei dieser Art der Versicherung nicht mit abgesichert.

Vielleicht sind Sie bei Ihrer Recherche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung bei anderen Versicherungsunternehmen schon auf den Begriff „abstrakte Verweisung“ gestoßen. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich eine in der Praxis für Sie sehr nachteilige Vereinbarung, nämlich die, dass Sie

  • bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit nicht ohne weiteres die vereinbarte Rente erhalten, sondern stattdessen
  • von der Versicherung auf eine andere Tätigkeit „verwiesen“ werden, also aufgefordert werden, einen anderen Beruf auszuüben, den Sie trotz Ihrer Erkrankung theoretisch noch ausüben könnten.

Keine „abstrakte Verweisung“ auf andere Berufe bei der SIGNAL IDUNA

Entscheiden Sie sich für einen unserer beiden Berufsunfähigkeits-Tarife, wird es für Sie im Fall einer Erkrankung keine Verweisung auf einen anderen Beruf geben. Die abstrakte Verweisung ist in unseren Vertragsbedingungen explizit ausgeschlossen – Sie werden also nicht auf eine andere Tätigkeit verwiesen, die Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung vielleicht noch ausüben könnten.

Zunächst gilt: Sportarten wie Tennis, Fußball oder viele andere Sportarten, die in der Freizeit ausgeübt werden, sind von vornherein im Versicherungsschutz eingeschlossen und beeinflussen in keiner Weise die Höhe der Versicherungsbeiträge oder Ihren Versicherungsschutz. Es gibt jedoch sportliche Tätigkeiten, die wir als Risikosportarten einschätzen wie z. B.

  • Tauchen,
  • Bergsport,
  • Fallschirmspringen oder
  • Motorradsport,

weil mit ihrer Ausführung ein deutlich höheres Verletzungsrisiko verbunden ist, das von unserer Seite geprüft werden muss. Konkret bedeutet das für Sie, dass wir vor Abschluss der Versicherung anhand eines speziellen Fragebogens den Grad der von Ihnen beim Sport eingegangenen Risiken abfragen. Auf dieser Basis entscheiden wir darüber, ob wir Ihnen einen Versicherungsschutz für den Fall einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit gewähren können.

Staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit

Von staatlicher Seite haben Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keinerlei Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn sie berufsunfähig werden. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einer der wichtigsten Bestandteile Ihrer privaten Absicherung für den Fall, dass Sie langfristig erkranken, einen schweren Unfall erleiden oder einen vorzeitigen Verfall Ihrer Arbeitskraft hinnehmen müssen.

Staatliche Unterstützung bei Verlust der Erwerbsfähigkeit

Prinzipiell wird von staatlicher Seite nicht zwischen einer Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Auch der Begriff «Erwerbsunfähigkeit» spielt in der Gesetzgebung keine Rolle. Man unterscheidet hier lediglich zwischen zwei Graden der Erwerbsminderung, für die eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Um als Angestellter überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente anmelden zu können, müssen drei wesentliche Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie müssen ein ärztliches Gutachten vorweisen, in dem nachgewiesen wird, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in einem beliebigen Beruf mehr als sechs beziehungsweise drei Stunden täglich arbeiten zu können,
  • müssen mindestens für fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein,
  • und Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge vorweisen können

Entscheidend für die Gewährung einer staatlichen Erwerbsminderungsrente ist,

  • dass Sie keinesfalls mehr in der Lage sind, eine „unbestimmte“ berufliche Tätigkeit länger als sechs Stunden pro Tag auszuführen. In diesem Fall können Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente beantragen. (Faustformel: ca. 18 % des letzten Bruttoverdienstes)
  • Können Sie nur noch maximal drei Stunden täglich einer «unbestimmten» Berufstätigkeit  nachgehen, können Sie einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stellen. (Faustformel: ca. 36 % des letzten Bruttoverdienstes)

Entscheidend bei diesen Formulierungen ist das Wort „unbestimmt“. Das zeigt an, dass es zur Gewährung der Rente nicht genügt, Ihren erlernten oder ausgeübten Beruf erkrankungsbedingt nicht mehr ausüben können – sondern Sie auch nicht dazu in der Lage wären, einen beliebigen anderen Beruf länger als sechs Stunden pro Tag auszuüben.

Ein Beispiel:

Eine gut verdienende Feinmechanikerin, die aufgrund einer irreversiblen Handverletzung nicht mehr an der Werkbank arbeiten kann, erhält deshalb noch lange keine Erwerbsminderungsrente – sie könnte ja schließlich immer noch sechs Stunden pro Tag in einem Call-Center arbeiten. Selbst wenn die Mechanikerin aus unserem Beispiel deutlich geringere Einkünfte in Kauf nehmen müsste, läge aus Sicht des Staates bei ihr keine Erwerbsminderung vor.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA gilt weltweit und sichert Sie auch gegen die Folgen von Ereignissen ab, die Ihnen im Ausland widerfahren. Bei Vertragsabschluss müssen nur Ihr Erstwohnsitz und Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen und die Dauer der Auslandsaufenthalte muss beschränkt sein.

Übrigens: Bei unserem Tarif SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS übernehmen wir die Reise- und Übernachtungskosten bis zu einer festgelegten Höhe, wenn Sie zum Zweck der ärztlichen Feststellung einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit nach Deutschland zurückkehren müssen.

Bevor Sie bei uns erstmalig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, müssen Sie zunächst die von uns gestellten Fragen hinsichtlich Ihrer aktuellen gesundheitlichen Lage und eventuell bestehender Vorerkrankungen beantworten. Dabei ist es sehr wichtig, dass Sie die gestellten Fragen vollständig und der Wahrheit entsprechend beantworten. Nehmen Sie sich daher Zeit dafür, überprüfen Sie Ihre Arztrechnungen und fragen Sie ggf. Ihren Haus- oder Spezialarzt nach Einblick in Ihre Patientenakte.

Nicht wahrheitsgemäß beantwortete Fragen können für Sie im Fall der Fälle zum echten Problem werden. Denn wenn z. B.  eine von Ihnen verschwiegene Vorerkrankung Jahre später zum Verlust Ihrer Arbeitskraft führt, sind wir nicht verpflichtet, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente oder Dienstunfähigkeitsrente in vollem Umfang auszuzahlen – und können Ihnen diese in manchen Fällen sogar ganz verweigern.

Daher ist es letztlich in Ihrem eigenen Interesse und dient Ihrer finanziellen Sicherheit, die von uns gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Weitere Informationen zum Download

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