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In­­halts­­ver­­si­­che­­rung in Bo­­cholt

Gut zu wissen, dass Ihr Inventar sicher ist.

Für handwerkliche Betriebe ist es eine große finanzielle Belastung, wenn sie Maschinen, Materialien oder Waren auf einen Schlag ersetzen müssen. Ein entsprechender Schutz durch eine Inhaltsversicherung für Gewerbe hält kleinen und mittelständischen Betrieben den Rücken frei. Denn diese übernimmt im Schadensfall durch bestimmte versicherte Risiken die Folgekosten. Zum Beispiel springt die Inhaltsversicherung in Bocholt für Handwerker bei Sturm- oder Hagelschäden am Inventar ein. Das gibt Handwerksbetrieben auch im Schadensfall einen besseren finanziellen Spielraum und sichert das Firmenvermögen ab. Denn viele handwerkliche Betriebe können durch ein einmaliges Ereignis wie einen starken Sturm oder ein vernichtendes Feuer in Existenznot geraten.

Vorteile der Inhaltsversicherung in Bocholt

  • Icon Schirm: Inhaltsversicherung in Bocholt

    Der Betriebsinhalt als eine der Grundlagen für den Unternehmenserfolg ist ausreichend abgesichert.

  • Icon Pfeile: Inhaltsversicherung in Bocholt

    Flexible Anpassung der Geschäftsinhaltsversicherung ist möglich: Deckungssumme lässt sich festlegen

  • Icon Klemmbrett: Inhaltsversicherung in Bocholt

    Die Inhaltsversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab und ist mit weiteren Gewerbeversicherungen kombinierbar.

Welche Schadensfälle deckt die Inhaltsversicherung für Handwerksbetriebe ab?

Wenn Sie sich für die Inhaltsversicherung der SIGNAL IDUNA entscheiden, erhalten Sie ein umfangreiches Leistungspaket, das im Schadensfall als Auffangnetz für Ihren Betrieb fungiert. Wir übernehmen die Kosten für Reparaturarbeiten, Wiederbeschaffung sowie Abbruch- und Aufräumarbeiten, die durch folgende Ereignisse entstanden sind:

  • Blitzschlag Feuer und Explosion
  • Wasserrohrbruch oder ausgetretenes Leitungswasser
  • Einige Elementarereignisse wie zum Beispiel Erdrutsch oder Erdbeben
  • Sturm und Hagel
  • Vandalismus sowie Diebstahl und Raub

Sollten Sie nicht sicher sein, ob ein Ereignis mitversichert ist, dann sprechen Sie uns an. Wir klären die Details mit Ihnen und erläutern Ihnen, wann die Inhaltsversicherung in Bocholt für Handwerker nicht greift.

Leistungsbeispiele für die Geschäftsinhaltsversicherung

Damit Sie besser verstehen, in welchen Fällen die Inventarversicherungen für Ihr Gewerbe Leistungen liefert, haben wir ein paar Beispiele für Sie zusammengetragen:

  • Einbruch Unbefugte beschaffen sich Zutritt zur Werkstatt eines Handwerksbetriebes. Die Täter beschädigen das Türschloss und entwenden Akten aus dem Büro. Die Inhaltsversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur und die Wiederbeschaffung.
  • Wasserrohrbruch Durch den Austritt von Leitungswasser entsteht ein erheblicher Schaden am Mobiliar des Betriebs. Schreibtische und Aktenschränke sind unbrauchbar geworden. Da sie zum Inventar gehören und es sich um ein versichertes Ereignis handelt, trägt die SIGNAL IDUNA in diesem Fall die Kosten.

Persönliche Beratung durch die Bezirksdirektion Gabelmann & Partner

Handwerksbetriebe sind vielfältig und individuell. Dem möchten wir bei der SIGNAL IDUNA gerecht werden, indem wir jedem Unternehmen ein passgenaues Angebot machen. Das ermöglicht es Ihnen, Ihren Betrieb vor existenzbedrohenden Szenarien zu bewahren. Auch wenn wir Stürme, Brände und Erdbeben nicht verhindern können, bieten wir Ihnen mehr Sicherheit, indem wir Sie im Fall der Fälle auffangen. Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens und informieren Sie sich bei der Bezirksdirektion Gabelmann & Partner über unsere Inhaltsversicherung in Bocholt! Gerne vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch.

Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung

Ereignisse wie Blitzeinschläge oder Erdrutsche sind für Unternehmer nur schwer kalkulierbar und dennoch ein bestehendes Risiko. Sie können jeden treffen, sodass auch jeder Handwerksbetrieb eine Inhaltsversicherung besitzen sollte. Denn die Folgekosten sind oft nicht einschätzbar. Manchmal fallen die Rechnungen für Reparaturen niedrig aus. In anderen Fällen gerät das Unternehmen durch die Kosten in starke finanzielle Bedrängnis.

Handwerkliche Betriebe sind außerdem auf ihre Ausstattung in Form von Maschinen und Geräten angewiesen. Kommen diese zu Schaden, steht der Betrieb erst einmal still. Umsatzeinbußen sind die Folge.

Versicherungsgegenstand ist das Inventar des handwerklichen Betriebes wie zum Beispiel Büromöbel, Maschinen, Waren und Materialien. Auch die Akten im Büro sind mitversichert. Die Inhaltsversicherung deckt also alles ab, was Sie in geschlossenen Räumen für Ihren laufenden handwerklichen Betrieb benötigen.

Beim Abschluss der Versicherung definieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Räumlichkeiten Teil Ihres Unternehmens sind. Nicht inbegriffen in Inhaltsversicherungen für Handwerksbetriebe ist alles, was sich im Außenbereich befindet. Sprechen Sie unsere Berater an und holen Sie sich auch für den Inhalt Ihrer Firmenwagen eine passende Gewerbeversicherung.

Das Leistungsspektrum unserer Inventarversicherung ist breit gefächert. Dennoch schützt sie nicht vor allen Ereignissen, die zu Schaden an Ihrem Inventar führen können. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln können Sie keine Leistungen von der Inhaltsversicherung erwarten. Durch sinnvolle Ergänzung weiterer Versicherungen lassen sich diese Lücken schließen. Weitere geeignete Gewerbeversicherungen für Handwerksbetriebe sind unter anderem eine Versicherung für Maschinen oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Wenn Sie bei uns mit einer Inhaltsversicherung Waren, Büroausstattung und Maschinen versichern, verpflichten wir uns, die Wiederbeschaffung und Reparatur im Schadensfall zu übernehmen. Darüber hinaus zahlen wir Abbrucharbeiten, Renovierungsarbeiten, Aufräumarbeiten und alle weiteren Arbeiten, die infolge von versicherten Ereignissen notwendig sind.

Die Höhe der Versicherungssumme sollte so angesetzt sein, dass sich damit der gesamte Geschäftsinhalt ersetzen ließe. Das bedeutet, dass bei der Berechnung vor allem der Neuwert der Betriebsausstattung eine Rolle spielt. Auch wenn der Inhalt Ihres Handwerksbetriebes vielleicht schon älter ist, müssen Sie bei einer kompletten Zerstörung in vielen Fällen Neuware kaufen. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie, die richtige Versicherungssumme festzulegen.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Gabelmann & Partner

Willi-Pattberg-Ring 10
46395 Bocholt

Tel.: 02871 3543000
E-Mail: tim.gabelmann@signal-iduna.net

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