Betriebliche Altersvorsorge in Bocholt
- Mitarbeitende gewinnen und binden
- Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen
- Wettbewerbsfähig bleiben mit passgenauen Lösungen
Die Mitarbeiter eines Unternehmens stehen stets im Mittelpunkt. Erst ihre Motivation sowie das vorhandene Fachwissen lassen die Firma am Ende des Tages in einem guten Licht dastehen. Zur Motivationssteigerung der Belegschaft gehören neben einer angemessenen Entlohnung auch moderne Versicherungskonzepte. Eine adäquate Lösung stellt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) dar. Mittels bAV der Bezirksdirektion Gabelmann und Partner in Bocholt wird den Mitarbeitern bei Renteneintritt eine attraktive Zusatzrente geboten. Die Belegschaftsversorgung stellt daher eine ideale Option im Rahmen der Personalgewinnung und Bindung dar.
Betriebliche Altersvorsorge im Handwerk - Vorteile
-
Fachkräftebindung
Mittels finanzieller Zuwendungen Mitarbeiter unterstützen -
Senkung der Lohnnebenkosten
Staatliche Förderungen sowie Steuervorteile erwirken -
Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten
Dem demografischen Wandel mittels modernen Versicherungslösungen strotzen
Betriebliche Altersversorgung in Bocholt – ein vielseitiges Angebot
Die bAV in Bocholt ist eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung. Das Besondere: Sie ist geprägt durch flexible Beitrags- und Zuzahlungsoptionen. Als Arbeitgeber sind Sie unser Vertragspartner und entscheiden, welche Bausteine der bAV Sie Ihren Mitarbeitern zukünftig anbieten möchten.
Bausteine der bAV im Überblick
Im Rahmen der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttoeinkommens unmittelbar in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Hierdurch verringert sich das zu versteuernde Bruttoeinkommen um die in den Vertrag eingezahlten Beiträge. Dieser Effekt führt dazu, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finanziell entlastet werden. Durch das geringere Bruttoeinkommen müssen weniger Steuern seitens der Belegschaft gezahlt werden. Gleichzeitig sinken die Sozialversicherungsbeiträge, da diese aus dem „Steuerbrutto“ ermittelt werden.
Vermögenswirksame Leistungen können ebenfalls im Rahmen der Entgeltumwandlung in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Die Durchführung dieser Variante erfolgt analog der klassischen Entgeltumwandlung.
Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Arbeitgeber seit 2022 dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zur Entgeltumwandlung zu leisten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch darüber hinaus Leistungen zu gewähren. In diesem Fall würde Ihr Ansehen gegenüber der Konkurrenz um ein Vielfaches steigen. Hierdurch ergeben sich weitreichende Möglichkeiten im Rahmen der Personalgewinnung sowie Mitarbeiterbindung.
Die Zahlung eines Fixbeitrages in die bAV bietet Ihnen eine weitere Option im Zusammenhang mit der Belegschaftsversorgung. Mittels freiwilliger Leistungen zeigen Sie, dass Ihnen das Wohlergehen der Mitarbeiter am Herzen liegt. Im Gegenzug werden Sie regelmäßig zufriedene und motivierte Kollegen vorfinden.
Die betriebliche Altersversorgung in 2,5 Minuten
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Die bAV in Bocholt – Durchführungswege
Die SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Gabelmann und Partner bietet Ihnen unterschiedliche Durchführungsmöglichkeiten einer bAV an. Generell sollten sie aber vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwingend ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben bedürfen unbedingt einer notwendigen Fachexpertise.
Zur Disposition stehen nachfolgende Durchführungswege:
- Betriebsrentenversicherung
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionszusage
- Unterstützungskasse
Die Funktionsweise der Durchführungswege ist jedoch generell in allen Varianten ähnlich. Während der Ansparphase profitieren Sie von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben. Bei Erreichen des Renteneintrittsalters erfolgt die Auszahlungsphase in Form einer Leibrente. Auf die Rente werden sodann Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Lassen Sie sich von den Spezialisten der Bezirksdirektion Gabelmann & Partner rund um die betriebliche Altersvorsorge beraten. Bauen Sie auf bestmögliche Unterstützung durch einen zuverlässigen Partner und reduzieren Sie Ihren Aufwand auf ein Minimum.
Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Schwerpunktmäßig erfolgt die Förderung von Handwerkbetrieben dahingehend, dass sie Steuererleichterungen sowie Vergünstigungen im Rahmen der Sozialabgaben erhalten. In Anhängigkeit des gewählten Durchführungsweges erhalten Arbeitgeber weitere Förderungen wie beispielsweise:
- Bei arbeitgeberfinanzierter Beitragszahlung von geringfügigen Beschäftigten erhalten Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent (bAV-Förderbetrag) bei arbeitgeberfinanzierter Beitragszahlung.
- Wegfall der Bilanzierung von Versorgungsverpflichtungen und damit keine bilanziellen Auswirkungen durch Versorgungsverpflichtungen.
- Zuwendungen sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig.
Die Wahl des Durchführungsweges obliegt allein Ihnen als Arbeitgeber. Im Rahmen eines umfangreichen Beratungsgespräches erarbeiten wir gemeinsam die für Ihren Betrieb optimale Versicherungslösung.
Ja, seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Anhand der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich die hieraus resultierende Einsparung ermitteln.
Die durch Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge sind im Rahmen der Steuern bis zu einer Höhe von 8 Prozent der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze frei. Im Zusammenhang mit der Sozialversicherung bis zu 4 Prozent. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge bis zu 15 Prozent zu bezuschussen.
Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz dient zum Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Schwerpunktmäßig sollen hierbei die Geringverdienenden unterstützt und die Rahmenbedingungen der bestehenden Systeme der bAV verbessert werden.
Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Erhöhung des Förderrahmens, ein Sozialpartnermodell sowie Neuregelungen der Freibeträge im Zusammenhang mit der Grundsicherung. So müssen beispielsweise seit dem 01.01.2022 die Entgeltumwandlung sowohl bei Neu- als auch bei Altverträgen zwingend bis zu einer Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bezuschussen.
Oftmals sind Selbständige nur unzureichend über die gesetzliche Altersversorgung abgesichert. Hierdurch ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf. Die betriebliche Altersvorsorge der SIGNAL IDUNA ist hierfür die ideale Versicherungslösung.
Geschäftsführer profitieren hierbei in gleichem Maße von steuerlichen Förderprogrammen wie Arbeitnehmer. Es ist somit möglich, in gleichem Umfang steuerfrei in die bAV einzuzahlen, wie dies für Ihre Belegschaft auch der Fall ist. Ein weiterer Pluspunkt für bilanzierende Unternehmen besteht dahingehend, dass diese bei der Erteilung einer Pensionszusage Rückstellungen bilden dürfen. Auf diese Weise mindern Sie Ihren Gewinn und die damit einhergehende Steuerlast.
Weitere Absicherungen
Anfahrt und Kontakt
Bezirksdirektion Gabelmann & Partner
Willi-Pattberg-Ring
10
46395 Bocholt
Tel.: 02871 3543000
E-Mail: tim.gabelmann@signal-iduna.net
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:30 - 17:00 Uhr
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