Berufsunfähigkeitsversicherung in Bocholt
- Sofortige Absicherung bei Berufs- und Dienstunfähigkeit
- Finanzielle Absicherung Ihres Einkommens
- Volle Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit
Ein sicheres Einkommen ist zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes sowie bei der Verwirklichung von Wünschen und Träumen unumgänglich. Mit dem notwendigen Erwerbseinkommen haben Sie alle Möglichkeiten, Ihr Leben entsprechend Ihren Vorstellungen zu gestalten. Doch schnell können Träume platzen. Beispielsweise dann, wenn durch Unfall oder schwerer Erkrankung die Arbeitsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Zusammen mit der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Gabelmann & Partner können Sie diesem Szenario effektiv entgegenwirken. Sichern Sie Ihr Einkommen gegen die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung in Bocholt ab.
Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung in Bocholt
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Flexibel ausgestaltete Beitragsdynamik
Anpassung der Rentenleistung an den steigenden Lebensstandard. -
Ergänzender Arbeitsunfähigkeitsschutz vereinbar
Bei Bedarf können Sie Leistungen bis zu zwei Jahren vereinbaren. -
Variabel durch individuelle Ausbaugarantie
Die Rentenleistung kann unterschiedlichen Lebensabschnitten angepasst werden
Die Berufsunfähigkeitsversicherung in Bocholt – nicht nur für Erwerbstätige sinnvoll
Das eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, zeigt die Statistik. Je nach Altersgruppe und Geschlecht liegt die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit (BU) vor Erreichen der Altersrente zwischen 29 und 43 Prozent. Hauptgründe für die BU stellen psychische Erkrankungen, Einschränkungen des Bewegungsapparates sowie Krebs dar.
Erwerbsminderungsrente – oft nicht ausreichend zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes
Im Falle der BU kann bei Vorliegen der nachfolgenden Anspruchsvoraussetzungen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragt werden:
- Sie sind nicht in der Lage, mindestens drei Stunden (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung).
- Die Versicherungszeiten von fünf Jahren muss vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein (allgemeine Wartezeit).
- Vor Eintritt der BU müssen in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.
Die Leistungen der gesetzlichen BU-Rente reichen jedoch oftmals nicht aus, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die Folge: Ergänzender Sozialleistungsbezug kann notwendig werden!
Somit ist der finanzielle Verlust im Falle der Berufsunfähigkeit zwar vorprogrammiert. Mittels einem zuverlässigen Berufsunfähigkeitsschutz lässt sich der drohende Einkommensverlust aber effektiv absichern.
Finanzielle Vorteile durch frühzeitigen Abschluss einer BU-Versicherung
Der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich bereits während der Schulzeit, da gerade Schüler, Auszubildende und Studierende von günstigen Einstiegsprämien partizipieren. Im Falle einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent wird seitens der SIGNAL IDUNA die vertraglich vereinbarte Rentenleistung unter Freistellung der weiteren Monatsbeiträge ausgezahlt.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Bocholt im Überblick
Die BU-Versicherung der SIGNAL IDUNA wird Ihnen in zwei unterschiedlichen Tarifen angeboten – dem SI WorkLIFE EXKLUSIV sowie dem SI WorkLIFE EXKLUSIV-PLUS. Letzterer ermöglicht Ihnen ein breiteres Leistungsspektrum der ohnehin schon exzellenten Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Folgenden Tarifvergleich erkennen Sie auf einen Blick, worin die wesentlichen Unterschiede der Tarife liegen. Sie werden feststellen, dass sowohl der WorkLIFE EXKLUSIV sowie der SI WorkLIFE EXKLUSIV-PLUS herausragende Leistungen für Sie parat hält.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leicht erklärt
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Persönliche Beratung zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung in Bocholt
Um Ihnen eine allumfassende Beratung anbieten zu können, empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch. Die Bezirksdirektion Gabelmann & Partner in Bocholt steht Ihnen jederzeit auf allen Kommunikationswegen zur Verfügung.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA leistet ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Das heißt immer dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, mindestens die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zu arbeiten.
Die Berufsunfähigkeit ist mittels ärztlichen Attests nachzuweisen. Als Gründe für eine BU kommen beispielsweise infrage:
- Unfallfolgen
- Körperliche sowie psychische Erkrankungen
- Altersentsprechender Kräfteverfall
Wie hoch die jeweiligen Rentenleistungen sind, ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Tarif sowie der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme.
Generell sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren – idealerweise bereits während der Schulzeit abgeschlossen – werden. Dies geschieht in diesem Fall nicht vor dem Hintergrund, dass eine baldige Berufsunfähigkeit zu erwarten ist, sondern vielmehr zur Minderung der zukünftigen Monatsprämie.
Durch ein geringes Eintrittsalter verringert sich das Risiko möglicher Vorerkrankungen, sodass sich preisgünstige Prämien sicherstellen lassen.
Wie bei jedem Vertragsabschluss gilt es im Vorfeld einige Dinge zu beachten. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich vor Abschluss der Versicherung Gedanken über die Höhe der notwendigen Berufsunfähigkeitsrente sowie der Versicherungsdauer machen.
Die Rentenhöhe sollte stets so bemessen sein, dass Sie inklusive einer möglichen Erwerbsminderungsrente ein annähernd hohes Einkommen erzielen wie zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. So sichern Sie sich die Aufrechterhaltung des derzeitigen Lebensstandards. Die Vertragsdauer sollte nach Möglichkeit bis zum Altersrenteneintritt betragen. Auf diese Weise entsteht später keine Einkommenslücke, da ein nahtloser Übergang von Erwerbsminderung in den Ruhestand gewährleistet werden kann.
Ferner müssen Sie beachten, dass Sie im Rahmen der Antragstellung die erforderlichen Gesundheitsfragen vollumfänglich und wahrheitsgemäß beantworten. Sollte im Nachhinein seitens der SIGNAL IDUNA festgestellt werden, dass unvollständige oder nichtzutreffende Angaben gemacht worden sind, besteht ein Leistungsverweigerungs- sowie einseitiges Rücktrittsrecht des Versicherers.
Generell ändert sich am bestehenden Versicherungsschutz nichts, sofern Sie Ihren Beruf wechseln. Es kann jedoch dann vorteilhaft sein, der SIGNAL IDUNA eine Mitteilung zu machen, wenn sich die Gefahrenklasse in eine für Sie günstigere ändert (z.B. von einem handwerklichen in einen kaufmännischen Beruf). Ferner bietet sich eine Anzeige des Berufswechsels dahingehend an, als das sich der Leistungsfall immer am zuletzt ausgeübten Beruf orientiert. Somit können im Anspruchsfall Unklarheiten von vornherein vermieden werden.
Weitere Absicherungen
Anfahrt und Kontakt
Bezirksdirektion Gabelmann & Partner
Willi-Pattberg-Ring
10
46395 Bocholt
Tel.: 02871 3543000
E-Mail: tim.gabelmann@signal-iduna.net
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 08:30 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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