

Rechtsschutzversicherung in Heilbronn
Ihre Nachbarn können Sie sich nicht aussuchen, Ihren Rechtsschutz schon.
Es kommt nicht selten vor, dass wird plötzlich aus einer kleinen Meinungsverschiedenheit ein Rechtsstreit machen oder Sie sind in einen Auffahrunfall verwickelt und müssen nun die Schuldfrage klären. Ob im Privatleben oder im Straßenverkehr, mit der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn treten Sie für Ihr Recht ein, ohne sich um die finanziellen Herausforderungen Gedanken machen zu müssen. Denn wir tragen die Kosten für Gericht, Anwalt, Sachverständigen u.v.m. für Sie. Mit den smarten Tarifen des Privatrechtsschutzes und des Verkehrsrechtsschutzes erhalten Sie bei der SIGNAL IDUNA Schulze & Idler darüber hinaus maßgeschneiderte Lösungen.
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Privatrechtsschutz
Plötzlich sind Sie in einen Rechtsstreit verwickelt, an dem Sie vielleicht noch nicht einmal die Schuld tragen. Der Rechtsschutz von ALLRECHT bietet Ihnen in diesem Fall den nötigen finanziellen Puffer, um auf Ihr Recht zu bestehen. Was Sie noch für Vorteile mit der leistungsstarken Rechtsschutzversicherung in Heilbronn erhalten? Das erfahren Sie nachfolgend.
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Verkehrsrechtsschutz
Sicher ist ein Auffahrunfall im Berufsverkehr ärgerlicher. Noch ärgerlicher ist ein daraus resultierender Rechtsstreit, der oft viel Zeit und Nerven kostet. Zumindest finanziell müssen Sie mit der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn nicht auf Ihr gutes Recht verzichten.
Privatrechtsschutz in Heilbronn
Lehnen Sie sich etwas entspannter zurück – der Privatrechtsschutz gibt Ihnen finanzielle Sicherheit, sodass Sie stets Ihr Recht geltend machen können. Die Rechtsschutzversicherung in Heilbronn besteht aus einer idealen Kombination der Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen – nicht nur für Sie, sondern für Ihre ganze Familie.
- Deckungssumme in unbegrenzter Höhe
- Mediationsverfahren inklusive
- kompetente, telefonische Rechtsberatung
- Rechtsschutz auch bei vorsätzlichen Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
- inklusive Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- Photovoltaikanlagen mitversichert
- weltweiter Schutz der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn
- umfasst ebenso Eltern und Großeltern
- Rechtsschutz als Arbeitgeber in hauswirtschaftlichen und Pflege-Verhältnissen
Wen schützt die ALLRECHT?
- Versicherungsnehmer
- eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstigen Lebenspartner
- unverheiratete und auch nicht in eine eingetragene Lebenspartnerschaft lebende Kinder, bis zur erstmaligen, auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt
- In Ihrem Haushalt lebende und dort gemeldete Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartners (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt nicht Monatl. 450 Euro übersteigt.
Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn besteht:
- im Privatleben
- im Straßenverkehrsbereich
- im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter, Hausfrau, Schüler, Student
- als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Haushaltshilfe oder Pflegekraft)
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehene Kraftfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorräder, Mofas und Anhänger und Wasserfahrzeuge/Motorboote bis zu einem Neuwert von 50.000 EUR, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen
- als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen
- als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit
- als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Landfahrzeuge
Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Sie möchten selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmaßnahmen Sie im Ernstfall erhalten und welche nicht? Mit der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit Ihren würdevollen Abschieden selbst in die Hand zu nehmen. Im Rahmen des Rechtsschutz-Service der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn tragen wir die Kosten bis zu maximal 120 EUR für die rechtswirksame Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bei einem zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar. Damit Ihre Willenserklärung auch tatsächlich so durchgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen, stellen Sie eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson aus, die Ihre Interessen vertritt.
Nutzen Sie die Vorteile der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn mit dem kostenfreien Zugriff auf Musterverträge sowie eine Online-Rechtsberatung.
Verkehrsrechtsschutz in Heilbronn
Kurz abgelenkt und schon kracht es. Kleine Unachtsamkeiten im Straßenverkehr reichen aus und es kommt zu einem Unfall. Oft enden diese in langwierigen Rechtsstreitigkeiten, weil die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Mit dem Verkehrsrechtsschutz der SIGNAL IDUNA Schulze & Idler setzen Sie Ihr Recht durch – wenn nötig vor Gericht. Wir halten selbstverständlich individuelle Lösungen der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn für Sie bereit.
Sie haben die Wahl:
Wen schützt die ALLRECHT?
Versicherungsnehmer, die im Versicherungsschein als juristische oder natürliche Person eingetragen sind.
Der Versicherungsschutz besteht
- im Straßenverkehrsbereich.
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorräder, Mofas. Neu angeschaffte Fahrzeuge sind ab Zulassungsdatum mitversichert, müssen aber nach Aufforderung gemeldet werden. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
- als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern.
- als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen.
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
Versicherte Leistungsbausteine
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Wen schützt die ALLRECHT?
- Sie als Versicherungsnehmer.
- Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner (nicht im Single-Rechtsschutz).
- die minderjährigen und die volljährigen Kinder. Diese dürfen für die Schutzleistung der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung besteht längst jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherungsschutz besteht
- im Straßenverkehrsbereich.
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorrädern, Mofas und Anhängern.
- als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern.
- als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit im privaten Bereich.
- als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen.
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln.
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Kraftfahrzeuge.
Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Wen schützt die ALLRECHT?
die im Versicherungsschein benannte Person.
Versicherungsschutz besteht:
- im Straßenverkehrsbereich.
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse der im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge oder Anhänger. Versicherungsschutz für weitere Fahrzeuge besteht erst nach Einreichung eines entsprechenden Rechtsschutzantrages. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
- als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern.
- als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen.
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln.
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie möchten mehr über die Rechtsschutzversicherung erfahren? Dann lassen Sie sich von der SIGNAL IDUNA Schulze & Idler in Heilbronn persönlich beraten.
Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Sie verursachen einen Unfall und eine dritte Person, die dadurch einen Schaden erlitten hat, stellt berechtigte oder unberechtigte Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen Sie. In dem Fall springt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie ein. Sollten Sie jedoch Schadenersatzansprüche gegen einen Unfallbeteiligten fordern, ist die Rechtsschutzversicherung in Heilbronn an Ihrer Seite.
Lassen Sie uns die Frage an einem Beispiel verdeutlichen. Sie verkaufen Ihr Fahrzeug. Der Käufer verschrottet es ordnungsgemäß. Plötzlich werden Sie zur Zahlung der Kfz-Steuer verklagt. Die Rechtsschutzversicherung in Heilbronn unterstützt Sie dabei, sich zur Wehr zu setzen.
Eine Ordnungswidrigkeit kann zu schnelles Fahren sein. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Geahndet werden diese in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot. Möchten Sie der Eintragung in die Verkehrssünder-Kartei entkommen, sind wir mit der Rechtsschutzversicherung in Heilbronn an Ihrer Seite.
Weitere Absicherungen
Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.
Ihre SIGNAL IDUNA
Anfahrt und Kontakt
Schulze & Idler
Schubartstr.
20
74076 Heilbronn
Tel.: 07131 8737880
Mobil: 0172 6300295
E-Mail: frank.schulze@signal-iduna.net
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 15:00 Uhr
Di - Do: 09:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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