Private Krankenversicherung fürs Handwerk - SIGNAL IDUNA Bünde
Auf diese Punkte gilt es bei der privaten Krankenversicherung (PKV) zu achten
Als selbstständiger Handwerker stehen Sie außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme und können frei zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Beide haben individuelle Vor- und Nachteile, die es sorgsam gegeneinander abzuwägen gilt. Die SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde gibt auf dieser Seite einen ersten Überblick zu den wichtigen Punkten der privaten Krankenversicherung für Handwerker.
Private Krankenversicherung vs. gesetzliche Krankenkasse
Die größten Unterschiede
An vielen Stellen wird immer wieder versucht, einen Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu ziehen – dies ist aber nur schwer bis gar nicht möglich. Grund: Die völlig unterschiedlichen Systeme, auf denen die jeweiligen Versicherungen basieren. Wir arbeiten die größten Unterschiede in den nächsten Zeilen heraus.
Die Privatversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde basiert – wie andere Versicherungen auch – auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Dahinter steht der Grundsatz, dass jeder Versicherte einen seiner individuellen Situation entsprechenden monatlichen Beitrag zahlt. Dabei hängt dessen Höhe in erster Linie vom Gesundheitszustand, dem Alter, den gewählten Leistungen und dem ausgeübten Beruf ab.
Privatversicherte entscheiden im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse selbst, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Möglich sind etwa:
- Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus
- Übernahme der gesamten Kosten für Zahnbehandlungen
- Erstattung der Aufwendungen für Sehhilfen
Als Privatpatient erhalten Sie vom Arzt oder dem Krankenhaus eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Sie übernimmt die Aufwendungen und überweist sie auf Ihr Konto – Sie leiten die Summe nur noch an den Behandler weiter.
Die private Krankenversicherung für Handwerker bietet den Vorteil der vertraglichen Vereinbarung. Anders als bei der gesetzlichen Kasse, in der der Gesetzgeber über Umfang und gegebenenfalls Änderungen des Leistungsumfangs bestimmt, schließen Sie in der PKV einen zivilrechtlichen Vertrag mit der SIGNAL IDUNA. Einseitige Änderungen des Leistungsumfangs sind damit nicht möglich – insbesondere können wir keine Kürzungen oder Streichungen vornehmen.
Die gesetzliche Krankenkasse fußt auf dem Solidarprinzip der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme. Dadurch bemisst sich der monatliche Beitrag nicht nach dem Alter oder dem gesundheitlichen Zustand, sondern einzig nach dem Einkommen. Prozentual entrichten alle gesetzlich Versicherten denselben Beitrag, erhalten auf der anderen Seite aber auch dieselben Leistungen. Der Höchstbeitrag zur GKV liegt bei rund 900 Euro monatlich.
Angestellte müssen durch den Arbeitgeber-Anteil nur die Hälfte der Prämie zahlen, als Unternehmen tragen Sie den kompletten Beitrag alleine. Darüber hinaus werden die Leistungen der gesetzlichen Kasse vom Gesetzgeber beschlossen und bieten keinen Gestaltungsspielraum. Sie müssen – so schreibt es § 12 SGB V vor – „wirtschaftlich und notwendig“ sein, wodurch die GKV lediglich eine medizinische Grundversorgung sicherstellt.
Mit der kostenfreien Familienversicherung, die für Ehepartner und Kinder des Hauptverdieners gilt, hat die GKV jedoch ein schlagendes Argument auf der Habenseite. In jedem Fall sollten Sie den Wechsel von der einen in die andere Krankenversicherung sorgfältig abwägen – auch, weil Sie oft nur schwer von der PKV zurück ins gesetzliche System kommen. Ein ausführliches Beratungsgespräch bei der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde ist daher unverzichtbar.
Übrigens: Sie möchten nicht in die private Krankenversicherung wechseln, aber dennoch höherwertige Leistungen erhalten? Dann könnten unsere Krankenzusatzversicherungen einen Blick wert sein.
Wer kann in die private Krankenversicherung eintreten?
Rund 90 Prozent der Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Grund dafür ist unter anderem, dass die private Krankenversicherung nur bestimmten Berufs- und Personengruppen offensteht:
- Arbeitnehmer, die mehr als 64.350 Euro (Stand: 2021) im Jahr verdienen, können sich privat versichern.
- Studenten sind für die Zeit Ihres Studiums ebenfalls versicherungsfrei.
- Selbstständige haben grundsätzlich freie Wahl zwischen GKV und PKV.
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte, deren Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten direkt übernimmt, können sich für die private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) entscheiden.
Ob ein Wechsel in die PKV in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, klärt sich am ehesten im Gespräch mit der SIGNAL IDUNA Bünde. Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin!
Diese Leistungen erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA
Die private Krankenversicherung fürs Handwerk der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde bietet zahlreiche Leistungen, zu denen unter anderem diese gehören:
- Sie entscheiden selbst, zu welchem Arzt Sie gehen.
- Für den Gang zum Facharzt ist keine Überweisung des Hausarztes notwendig.
- Wir leisten für Behandlungen beim Heilpraktiker, Logopäden und vielem mehr.
- Im Krankenhaus profitieren Sie von Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und weiteren, optionalen Zusatzleistungen.
- Über die sogenannte Innovationsklausel sind Behandlungsmethoden und Hilfsmittel mitversichert, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht auf dem Markt sind.
- Wir erstatten hochwertigen Zahnersatz zu einem Anteil von bis zu 90 Prozent, übrige Zahnbehandlungen übernehmen wir in vollem Umfang.
Sonderfall Restkostenversicherung bei der privaten Krankenversicherung
Beamte, Richter und ehemalige Soldaten
Selbstständige Handwerker, die sich für die private Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA entscheiden, zahlen ihren Beitrag in voller Höhe selbst. Im Gegenzug übernimmt die Privatversicherung 100 Prozent der Krankheitskosten. Beamte, Richter und ehemalige Soldaten mit Anspruch auf Beihilfe erhalten über diese bereits 50 bis 80 Prozent der Aufwendungen ersetzt – und benötigen die PKV nur für den verbleibenden Teil der Behandlungskosten.
Auch Staatsdiener erhalten beim Arzt eine Rechnung für jede durchgeführte Behandlung. Diese reichen sie jedoch zusätzlich bei der Beihilfestelle ein, die einen Teil der Kosten zum persönlichen Beihilfesatz erstattet. Bei Bundesbeamten ist beispielsweise das BVA für die Berechnung und Festsetzung der Beihilfe zuständig.
Übrigens: Anspruch auf Beihilfe haben aktive und pensionierte Beamte sowie Richter, Soldaten auf Zeit für den Zeitraum der Übergangsgebührnisse und ehemalige Berufssoldaten im Ruhestand. Der individuelle Beihilfesatz richtet sich nach dienstlichem Status, Familienstand und Kinderanzahl.
Nach der Erstattung durch die Beihilfestelle bleiben 20 bis 50 Prozent der Krankheitskosten übrig. Dieser Teil wird von der Restkostenversicherung, einer an die Beihilfe angepassten Form der privaten Krankenversicherung, übernommen. Beihilfeberechtigte sind auf diese Weise ebenfalls zu 100 Prozent abgesichert und profitieren von allen Leistungen der PKV, müssen durch die nur anteilige Versicherung aber mit deutlich niedrigeren Prämien rechnen.
Über die BRE erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung einen Teil der für das Vorjahr gezahlten Versicherungsbeiträge zurück, wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsvorsorge und professionelle Zahnreinigungen. Mit weiteren Boni belohnen wir gesundheitsbewusstes Verhalten unserer Kunden, etwa beim Rauchstopp.
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