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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde

Be­­rufs­­un­­fäh­­ig­­keits­­ver­­si­­che­­rung für Selbst­stän­di­ge - SIGNAL IDUNA Bün­de

Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihr Erwerbseinkommen dient als Grundlage für vieles: Den gemeinsamen Urlaub mit der Familie, das Eigenheim oder das neue Auto. Fallen die regelmäßigen Einnahmen einmal weg, fallen ohne entsprechende Absicherung die meisten dieser Dinge ins Wasser. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Selbstständige bei der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde sichern Sie Ihre finanzielle Existenz im Falle der Berufsunfähigkeit umfassend ab.

Wie wahrscheinlich ist es wirklich, berufsunfähig zu werden?

Nach wie vor ist der Irrglaube, dass Berufsunfähigkeiten nur in handwerklichen oder anderen körperlich anspruchsvollen Berufen vorkommen, weit verbreitet. Wer den ganzen Tag im Büro oder hinterm Steuer sitzt, ist sich des Risikos einer Berufsunfähigkeit oft nicht bewusst. Dabei wird vergessen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht nur durch einen Unfall, sondern auch aufgrund psychischer Erkrankungen entstehen kann.

Statistisch betrachtet werden die wenigsten Menschen wegen eines Unfalls im Job berufsunfähig. Stattdessen führen folgende Ursachen die Statistik an:

  • Psychische Erkrankungen, wie sie insbesondere durch Stress und Überlastung entstehen.
  • Erkrankungen körperlicher Art, insbesondere des Skeletts.
  • Unfälle beim Sport oder in der Freizeit.

Falsch ist die weit verbreitete Meinung, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei durch den Beruf verursachten Schäden zahlt. Richtig ist hingegen, dass es für Ihren Anspruch einzig auf das Vorliegen der Berufsunfähigkeit ankommt - die Ursache ist unerheblich. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige sind Sie immer, wenn Sie Ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, finanziell gut abgesichert.

 

Wo liegen die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Besonders im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es häufig zu Verwechslungen der Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeit“. Da sie sich trotz ihrer sprachlichen Ähnlichkeit erheblich voneinander unterscheiden, geben wir einen kurzen Überblick zu beiden Zuständen.

Der Gesamtverband deutscher Versicherer (GdV) hat für den Zustand der Berufsunfähigkeit eine einheitliche Definition entwickelt, die so auch in der BU für Selbstständige zu finden ist.

Demnach ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich sechs Monate und zu weniger als 50 Prozent ausüben kann.

Dabei kommt es immer auf den konkreten zuletzt ausgeübten Beruf an. Könnten Sie theoretisch einer anderen Arbeit nachgehen oder sich einen neuen Job suchen, spielt dies für die SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde keine Rolle. Denn: Wir verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung und versichern exakt die Tätigkeit, die Sie zuletzt ausgeübt haben.

Üben Sie jedoch einen anderen Beruf aus, der hinsichtlich Status und Einkommen Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, stellen wir die Leistungen ein. Strenge Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie sich während Ihrer Berufsunfähigkeit freiwillig zur Aufnahme einer anderen Tätigkeit entscheiden. Wir werden Sie in keinem Fall zu einem Wechsel des Jobs, einer Umschulung oder einem beruflichen Neuanfang auffordern.

Können Sie etwa als selbstständiger Arzt nicht mehr arbeiten, erhalten Sie von uns die vereinbarte Rente. Machen Sie sich nun als Apotheker selbstständig und verdienen mindestens 80 Prozent Ihres früheren Einkommens, dürfen wir die Leistungen einstellen. Liegen Sie unterhalb dieser Grenze oder gehen einer Tätigkeit nach, die Ihrem Ansehen und Ihrer Vorbildung nicht entspricht, steht Ihnen die BU-Rente weiterhin zu.

Während der Begriff der Berufsunfähigkeit vom GdV sowie den Versicherungen etabliert und geprägt wurde, entstammen die Begrifflichkeiten „Erwerbsunfähigkeit“ und „Erwerbsunfähigkeitsrente“ dem SGB II. Dabei unterscheidet die Rentenkasse zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung – diese Zuordnung ist für die Höhe der Ihnen zustehenden Rente entscheidend:

Teilweise erwerbsunfähig ist, wer zwischen drei und sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Voll erwerbsunfähig sind Personen, die weniger als drei Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Dabei setzt die Rentenversicherung auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“, auf die die SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde grundsätzlich verzichtet. Sie ermöglicht es, Menschen an irgendeinen Beruf zu verweisen – selbst dann, wenn es diesen in der Region gar nicht gibt oder keine Stellen frei sind.

Außerdem: Selbst bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie im bundesweiten Durchschnitt nur eine Rente von 711 Euro. Ein würdiges Leben ist mit dieser Summe kaum bis gar nicht möglich

So läuft es in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ab

Die Antragstellung

Stellen Sie einen Antrag auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, gehen wir bei der Prüfung Ihres Antrags in diesen Schritten vor:

  1. Wir überprüfen den Leistungsanspruch. Dazu kann es unter anderem notwendig sein, ärztliche Gutachten einzuholen und/oder Unterlagen von Ihren behandelnden Ärzten anzufordern. Übrigens: Über die echte Dienstunfähigkeitsklausel gelten Richter, Beamte und Soldaten als berufsunfähig, wenn der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit feststellt. Weitere Prüfungen erfolgen nicht.
  2. Bei einer positiven Feststellung erhalten Sie die volle vereinbarte BU-Rente, möglicherweise rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit.
  3. Die Rente steht Ihnen bis zum Ende der Vertragslaufzeit, das in der Regel dem Renteneintrittsalter entspricht, zu. Wir prüfen regelmäßig, ob der Leistungsanspruch noch besteht – auf Sie kommen keine weiteren Verpflichtungen mehr zu.

Hat sich Ihr Gesundheitszustand so weit verbessert, dass Sie Ihrem bisherigen Job wieder nachgehen können oder nehmen Sie eine andere Tätigkeit auf, stellen wir die Leistungen ein. Allerdings erhalten Sie die sogenannte Wiedereingliederungshilfe, bei der wir die Rente noch eine Zeit lang weiter gewähren. Nach der Einstellung der Leistungen läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige wie vor dem Leistungsfall weiter.

Entscheiden Sie sich als Selbstständiger für die Absicherung Ihrer Berufsunfähigkeit im Tarif SI WorkLife Exklusiv PLUS, profitieren Sie unter anderem von diesen Leistungen:

  • Die vertraglich vereinbarte Rente (wir empfehlen eine Absicherung von rund 70 Prozent des Nettoeinkommens) wird für den gesamten Zeitraum der Berufsunfähigkeit und in voller Höhe gezahlt. Abschläge oder Kürzungen gibt es nicht.
  • Ihre Beitragszahlungspflicht erlischt mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.
  • Haben Sie unsere Leistungen für drei Jahre oder länger erhalten, steht Ihnen zum leichteren Start ins Berufsleben eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten, maximal aber 12.000 Euro, zu.
  • Der Einschluss von Arbeitsunfähigkeit ist optional möglich. So erhalten Sie bereits Leistungen, wenn Sie voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Monate krankgeschrieben sind.
  • Wir verzichten bei Selbstständigen mit weniger als fünf Mitarbeitern auf eine betriebliche Umorganisation.
  • Über eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ ist die allgemeine Dienstunfähigkeit von Beamten, Soldaten und Richtern immer abgesichert. Werden Sie wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen, gelten Sie automatisch als berufsunfähig – wir erkennen das amtsärztliche Gutachten vollumfänglich an.

Grundsätzlich gilt außerdem: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn Sie Ihren Beruf nach Abschluss der Police wechseln. Eine Anzeigepflicht gegenüber der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde besteht nicht.

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Fordern Sie individuelle Beratung

Die eigene Arbeitskraft ist das höchste Gut, das Sie haben – entsprechend umfassend sollten Sie sie absichern. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion David Finkler in Bünde sorgen Sie dafür, dass Ihnen auch beim Verlust der Arbeitskraft nicht das Geld ausgeht. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen ersten Beratungstermin bei uns – wir freuen uns auf Sie!

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Anfahrt und Kontakt

Generalagentur David Finkler

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32052 Herford

Tel.: 05223 7940600
Mobil: 0176 18718700
E-Mail: David.Finkler@signal-iduna.net

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