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Angestellter mit Kaffeebechern – betriebliche Altersvorsorge in Gütersloh
Angestellter mit Kaffeebechern – betriebliche Altersvorsorge in Gütersloh

Be­­trieb­­li­­che Al­­ters­­ver­­sor­­gung in Gü­­ters­­loh

  • Mitarbeitende gewinnen und binden
  • Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen
  • Wettbewerbsfähig bleiben mit passgenauen Lösungen

Schon längst ist das Rentenniveau so weit gesunken, dass es ohne eine private Vorsorge für Handwerker in Anstellung schwer wird, die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken. An die Verwirklichung so mancher Wünsche und Träume im Alter gar nicht zu denken. Immer mehr Arbeitnehmende werden sich bewusst, wie es um ihre Rente einmal stehen wird und wollen ihre private Vorsorge schnellstmöglich selbst in die Hand nehmen. Eine adäquate Lösung zeigt sich in dem Fall mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Gütersloh, die Sie als arbeitgebender Handwerksbetrieb im Rahmen der Belegschaftsversorgung Ihren Mitarbeitern anbieten können. Gleichzeit stärken Sie mit der bAV für Handwerker die Mitarbeiterbindung und erhöhen Ihre Chance auf die Fachkräftegewinnung. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Gütersloh ist eines der beliebtesten Benefits für Arbeitnehmer, da sie so sorgenfrei auf ihren Altersruhestand blicken können. Das erhöht gleichsam die Zufriedenheit und Motivation.

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

  • Icon Personen: bAV in Gütersloh

    Fachkräfte binden
    als Arbeitgeber mit finanziellen Zuwendungen unterstützen

  • Icon Geldbörse: bAV in Gütersloh

    Lohnnebenkosten senken
    durch Steuervorteile und staatliche Förderungen

  • Icon Pfeile: bAV in Gütersloh

    Wettbewerbsfähig bleiben
    Demografischen Wandel mit modernen Versorgungskonzepten meistern

Die Bausteine der bAV im Überblick

Im Rahmen der Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil des Bruttogehalts und profitiert von der staatlichen Förderung. Sie sparen hingegen Lohnnebenkosten.

Wandeln Sie die Beiträge der Vermögenswirksamen Leistungen Ihrer Mitarbeitenden zur bAV um und senken Sie gleichzeitig Ihre Beiträge zur Sozialversicherung.

Seit dem 01.01.2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz als gezielte Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Sie als Arbeitgeber, ob im Handwerk oder anderen Branchen, sind seit 2022 per Gesetz verpflichtet, Entgeltumwandlung mit 15 % zu bezuschussen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch über die 15 % einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten, was Ihre Position als attraktiver Arbeitgeber im Handwerk nochmals um ein Vielfaches stärkt. Es verschafft Ihnen zudem einen wesentlichen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Letztlich haben Sie als Arbeitgeber des Handwerks die Option, einen im Vorfeld festgelegten Betrag zum regulären Lohn und Gehalt als Belegschaftsversorgung zu leisten. Damit unterstützen Sie den gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss und sichern sich mit der Aufstockung der betrieblichen Altersversorgung ebenso einen Vorsprung auf dem Arbeitsmarkt. Neben der Neugewinnung von Fachkräften binden Sie Ihr qualifiziertes Fachpersonal und sparen dabei noch Lohnnebenkosten.

Die Möglichkeiten mit dem Vorsorgemodell für Handwerker

Gut zu wissen: Sie können alle Bausteine auch miteinander kombinieren. Mit uns von der SIGNAL IDUNA an Ihrer Seite tragen Sie als Handwerksbetrieb keinerlei Versorgungsrisiko, denn wir erbringen Leistungen an Ihre Mitarbeitenden.

Mit der betrieblichen Altersversorgung in Gütersloh bauen angestellte Handwerker eine zusätzliche, private Rente neben der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Dabei sind die Beitrags- und Zuzahlungsmöglichkeiten flexibel. Sie als Arbeitgeber im Handwerksbereich übernehmen Verantwortung gegenüber Ihrem Personal und stellen mit dem Vorsorgeangebot sicher, dass Ihre Mitarbeitenden sich heute schon auf ein finanziell sicheres Morgen freuen können.

Bei uns von der Bezirksdirektion Döbler & Voß Assekuranz- und Finanzdienstleistungen GmbH in Gütersloh stehen Ihnen für die Belegschaftsversorgung unterschiedliche Bausteine zur Auswahl. Entscheiden Sie einfach selbst, welche Form zu Ihrem Handwerksbetrieb am besten passt.

Die betriebliche Altersversorgung in 2,5 Minuten

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Wir beraten Sie: die betriebliche Altersversorgung in Gütersloh für Handwerker

Da jede betriebliche Altersversorgung für Handwerksbetriebe ihre Vor- und Nachteile mitbringt, sollten Sie sich vorab professionell und individuell beraten lassen. Ihre Spezialisten der Döbler & Voß Assekuranz- und Finanzdienstleistungen GmbH unterstützen Sie beim Aufbau einer bedarfsorientierten betrieblichen Altersvorsorge. Bauen Sie mit uns Ihr Belegschaftsvorsorgekonzept auf und wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

Die bAV für Handwerksbetriebe wird durch die Reduktion der Steuer- und Sozialabgaben des Staates gefördert. Für optional gewählte Durchführungswege erhalten Sie als Arbeitgeber weitere Förderungen und Unterstützung:

  • Arbeitgeber erhalten 30 % staatlichen Zuschuss für die betriebliche Altersversorgung bei arbeitgeberfinanzierter Beitragszahlung von Geringverdienenden (bAV-Förderbetrag).
  • Keine bilanziellen Auswirkungen durch Versorgungsverpflichtungen durch deren Wegfall.
  • Als Betriebsausgabe setzen Sie die Zuwendungen steuerlich voll ab.

Bei der Gestaltung und Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung haben Sie als Arbeitgeber in Ihren Handwerksbetrieb freie Hand.

Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmende hat seit 2002 per Gesetz Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wie hoch der einzusparende Betrag auf die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge ist, orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Steuerfrei sind durch Entgeltumwandlung finanzierte Beiträge in Höhe bis zu 8 % und Sozialversicherungsbeiträge bis zu 4 %. Sie sind als Arbeitgeber des Handwerks dazu gesetzlich verpflichtet, die durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen zu bezuschussen. Der Arbeitgeberzuschuss liegt bei maximal 15 % der Entgeltumwandlung, jedoch höchstens so hoch, wie die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge.

Am 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Die Umsetzung erfolgte in zwei Etappen. Einerseits ist das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland generell auszubauen und andererseits Geringverdienende bei der Altersabsicherung und Altersvorsorge zu unterstützen. Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BRSG) umfasst die Erhöhung des Förderrahmens, ein Sozialpartnermodell sowie einen Freibetrag in der Grundsicherung. Arbeitgeber haben seither bestimmte Pflichten und erhalten gleichsam gewisse Vorteile, was ebenso für den Arbeitnehmer gilt.

Nun gilt seit dem 01.01.2022, dass Sie als Arbeitgeber Entgeltumwandlung bei Neuverträgen und Altverträgen mit maximal 15 % des umgewandelten Entgelts bezuschussen müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie sich für die Direktversicherung, die Pensionskasse oder die Pensionsfonds entschieden.

Sind die rechtlichen und tarifvertraglichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung in Gütersloh geklärt, stellt sich bei der Durchführung gleichsam die Frage nach dem zu versorgenden Personenkreis und den steuerlichen Aspekten.

Im Prinzip haben alle Durchführungswege das gleiche Ziel und Ergebnis. Die Beitragszahlungen werden während der Einzahlungsphase durch die Steuervorteile und Einsparungen in den Sozialabgaben staatlich gefördert. Tritt dann das Rentenalter ein und die Auszahlungsphase beginnt, werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Der Unterschied zwischen den Betriebsrentenmodellen für Handwerker liegt dabei einzig bei der Rendite, den Zusatzbausteinen und letztlich im Umgang bei einem Jobwechsel. Nutzen Sie die jahrelange Erfahrung und Expertise des Teams von Döbler & Voß. Wir finden für Ihren Handwerksbetrieb die beste Lösung, damit Sie Ihre Mitarbeiter umfassend versorgen können.

In der Regel haben Selbstständige kein oder nur eine geringe gesetzliche Altersversorgung. Damit geht jedoch der Vorteil einher, eine attraktive Versorgung über das eigene Unternehmen aufzubauen. Gerne unterstützt Sie die SIGNAL IDUNA dabei.

Sie können als Geschäftsführer eines Handwerkbetriebs ebenso wie Ihre Mitarbeiter von den steuerlichen Förderungen profitieren. Damit können Sie die gleichen Beiträge steuerfrei in eine Altersvorsorge einzahlen und können als bilanzierendes Handwerksunternehmen bei Erteilung einer Pensionszusage steuermindernde Pensionsrückstellungen bilden.

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Anfahrt und Kontakt

Bezirksdirektion Döbler & Voß Assekuranz-und Finanzdienstleistungen GmbH

Berliner Str. 122
33330 Gütersloh

Tel.: 05241 86040
E-Mail: DoeblerundVoss@signal-iduna.net

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