Rechtsschutzversicherung in Hamburg
Ihre Nachbarn können Sie sich nicht aussuchen, Ihren Rechtsschutz schon.
Es gibt immer Situationen im Leben – sei es privat oder im Betrieb – da wird aus einer kleinen Meinungsverschiedenheit plötzlich ein handfester Rechtsstreit. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten und vieles mehr sorgen schnell dafür, dass Sie vor finanziellen Herausforderungen stehen. Mit der Rechtsschutzversicherung in Hamburg bleiben Sie auf der sicheren Seite, denn wir übernehmen die Kosten. Mit unseren Tarifen des Privatrechtsschutzes und des Verkehrsrechtsschutzes der Hauptagentur Christoph Runge erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen, die sich an Ihrem tatsächlichen Bedarf orientieren.
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Privatrechtsschutz
Sollten Sie sich in einer Rechtsstreitigkeit wiederfinden, ist der Rechtsschutz von ALLRECHT sofort für Sie da und trägt den finanziellen Aufwand. Lesen Sie nachfolgend mehr zu den Vorteilen mit der leistungsstarken Rechtsschutzversicherung in Hamburg der SIGNAL IDUNA.
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Verkehrsrechtsschutz
Es kracht – ein Auffahrunfall im Berufsverkehr ist nicht nur ärgerlich. Da hier die Schuldfrage oft besonders kompliziert zu klären ist, sind langwierige Auseinandersetzungen keine Seltenheit. Mit der Rechtsschutzversicherung in Hamburg setzen Sie Ihr gutes Recht durch und wir kümmern uns indes um das Finanzielle.
Privatrechtsschutz in Hamburg
Finanzielle Sicherheit im Privatleben erhalten Sie mit der Privatrechtsschutz, sofern es darauf ankommt, Ihr Recht geltend zu machen. Wir halten im Rahmen der Rechtsschutzversicherung in Hamburg eine sinnvolle Kombination der Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen für Sie und Ihre Familie bereit.
- Deckungssumme in unbegrenzter Höhe
- mitversichert sind Mediationsverfahren
- kompetente, telefonische Rechtsberatung
- Rechtsschutz auch bei vorsätzlichen Vergehen über den erweiterten Straf-Rechtsschutz
- inklusive Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- Photovoltaikanlagen mitversichert
- weltweiter Schutz der Rechtsschutzversicherung in Hamburg
- umfasst ebenso Eltern und Großeltern
- Rechtsschutz als Arbeitgeber in hauswirtschaftlichen und Pflege-Verhältnissen
Wen schützt die ALLRECHT?
- Versicherungsnehmer,
- eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstigen Lebenspartner,
- unverheiratete und auch nicht in eine eingetragene Lebenspartnerschaft lebende Kinder, bis zur erstmaligen, auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt,
- in Ihrem Haushalt lebenden und dort gemeldete Eltern/Großeltern bzw. die Ihres mitversicherten Lebenspartners (letztere nicht im Single-Rechtsschutz), soweit sie sich im Ruhestand befinden oder lediglich geringfügig beschäftigt sind. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt nicht Monat 450 Euro übersteigt.
Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung in Hamburg besteht:
- im Privatleben,
- im Straßenverkehrsbereich,
- im Beruf als Nichtselbstständige, z.B. als Arbeitnehmer, öffentlicher Bediensteter, Hausfrau, Schüler, Student,
- als Arbeitgeber im Rahmen von hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (Haushaltshilfe oder Pflegekraft)
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuge wie z.B. Autos, Motorräder, Mofas und Anhänger und Wasserfahrzeuge/Motorboote bis zu einem Neuwert von 50.000 EUR, die Sie in Ihrer Freizeit privat nutzen,
- als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
- als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit,
- als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Landfahrzeuge.
Rechtsschutz-Service für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Sie möchten selbst bestimmen, welche Behandlungsmaßnahmen im Ernstfall bei Ihnen angewandt werden und welche nicht? Um selbst Ihren würdevollen Abschied zu bestimmen, haben Sie im Rahmen des Rechtsschutz-Services die Möglichkeit, sich eine rechtswirksame Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht begleitet durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar zu erstellen. Die Rechtsschutzversicherung in Hamburg übernimmt dafür bis zu maximal 120 EUR. Damit alle darin enthaltenden Punkte auch tatsächlich und korrekt erfüllt werden, stellen Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson aus, die in Ihrem Namen Ihre Interessen vertritt.
Wir geben Ihnen mit der Rechtsschutzversicherung in Hamburg Zugriff auf kostenfreie Musterverträge und eine Online-Rechtsberatung.
Verkehrsrechtsschutz in Hamburg
Im Straßenverkehr genügt eine kurze Ablenkung und schon ist der Unfall passiert. Damit Sie selbst bei langen Rechtsstreitigkeiten nicht finanziell aus der Bahn geworfen werden, unterstützt Sie der Verkehrsrechtsschutz der Hauptagentur Christoph Runge. Selbstverständlich, auch bis vor das Gericht. Profitieren Sie von unseren maßgeschneiderten Lösungen der Rechtsschutzversicherung in Hamburg.
Sie haben die Wahl zwischen dem:
Wen schützt die ALLRECHT?
Versicherungsnehmer, die im Versicherungsschein als juristische oder natürliche Person eingetragen sind.
Der Versicherungsschutz besteht
- im Straßenverkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorräder, Mofas. Neu angeschaffte Fahrzeuge sind ab Zulassungsdatum mitversichert, müssen aber nach Aufforderung gemeldet werden. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
- als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
- als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
Versicherte Leistungsbausteine
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Wen schützt die ALLRECHT?
- Sie als Versicherungsnehmer,
- Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner (nicht im Single- Rechtsschutz),
- die minderjährigen und die volljährigen Kinder. Diese dürfen für die Schutzleistung der Rechtsschutzversicherung in Hamburg nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Mitversicherung besteht längst jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Versicherungsschutz besteht
- im Straßenverkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und Insassen aller auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder mit Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge wie z. B. Autos, Motorrädern, Mofas und Anhängern,
- als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
- als Fahrer bei Ausübung einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit im privaten Bereich
- als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden, nicht zur Familie gehörenden Kraftfahrzeugen,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der familieneigenen Kraftfahrzeuge.
Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Wen schützt die ALLRECHT?
die im Versicherungsschein benannte Person.
Versicherungsschutz besteht:
- im Straßenverkehrsbereich,
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigter Fahrer und Insasse der im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge oder Anhänger. Versicherungsschutz für weitere Fahrzeuge besteht erst nach Einreichung eines entsprechenden Rechtsschutzantrages. Achtung: der Beitrag wird je Fahrzeug erhoben.
- als Mieter oder Leasingnehmer von Landmotorfahrzeugen sowie Anhängern,
- als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden, nicht dem Versicherungsnehmer gehörenden, Kraftfahrzeugen,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln,
- auch für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungen
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- JuraFon Beratungs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie möchten mehr über die Rechtsschutzversicherung erfahren? Dann lassen Sie sich von der SIGNAL IDUNA Hauptagentur Christoph Runge in Hamburg persönlich beraten.
Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Verursachen Sie einen Unfall und eine dritte Person kommt dabei zu Schaden, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung die gestellten berechtigten oder unberechtigten Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen. Wollen Sie selbst Schadenersatzansprüche gegen eine am Unfall beteiligte Person stellen, ist die Rechtsschutzversicherung in Hamburg für Sie da.
Obwohl Sie Ihr Fahrzeug verkauft und der Käufer dieses ordnungsgemäß verschrottet hat, werden Sie auf die Fortführung der Kfz-Steuer verklagt. Mit der Rechtsschutzversicherung in Hamburg fordern Sie Ihr Recht ein.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn es sich um eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln handelt, wie bei zu schnellem Fahren. Konsequenzen sind meist ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg. Möchten Sie der Eintragung in die Verkehrssünder-Kartei entkommen, legen Sie mit der Rechtsschutzversicherung in Hamburg Widerspruch dagegen ein.
Weitere Absicherungen
Anfahrt und Kontakt
Hauptagentur Christoph Runge
Tatenberger Deich
131a
21037 Hamburg
Tel.: 040 66996394
Mobil: 0162 1308748
E-Mail: christoph.runge@signal-iduna.net
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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