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Angestellter mit Kaffeebechern – betriebliche Altersvorsorge der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade
Angestellter mit Kaffeebechern – betriebliche Altersvorsorge der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade

Be­trieb­lich­e Al­ters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge - SIGNAL IDUNA Har­se­feld

Breitgefächerte und ansprechende Optionen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Leider ist das Thema sinkender Renten sowie drohender Altersarmut längst kein Schauermärchen mehr. Ganz im Gegenteil! Für manche ist dies bereits traurige Realität. Als Arbeitgeber können Sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Selbstständige Ihren bestehenden Mitarbeitern Motivation bieten und diese dadurch dauerhaft binden. Weiterhin schaffen Sie so Anreize für neue Bewerber. Die bAV-Lösungen der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade bieten für Angestellte den Vorteil, im Alter eine garantierte sowie stabile Zusatzversorgung zu erhalten.

Möglichkeiten sowie Chancen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Wie am Namen bereits zu erkennen, steckt hinter der bAV eine durch den Betrieb, somit dem Arbeitgeber, gewährte Altersversorgung. Der Fokus der betrieblichen Altersvorsorge liegt dabei normalerweise auf der Auszahlung einer monatlichen Rente. Der Aufbau eines einmaligen Vermögens, welches beim Eintreten in den Ruhestand ausgezahlt wird, ist nicht das Primärziel der bAV. Dennoch ist, je nach gewählter Versorgungsform, eine Einmalauszahlung, wie etwa in der Unterstützungskasse, möglich.

Generell bleibt Ihnen als Arbeitgeber selbst überlassen, wie Sie für Ihre Angestellten vorsorgen. Der Abschluss einer Direktversicherung oder Einzahlungen in eine Pensionskasse sind beliebte Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Die SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade bietet beide Varianten der betrieblichen Altersversorgung an.

Hinweis: Für Ihre Bewerber sowie Ihre Mitarbeiter schaffen Sie mithilfe der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) zusätzliche Anreize. Da eine Auszahlung der Beträge zusätzlich zum Gehalt erfolgt, müssen diese zweckgebunden verwendet werden. Der Arbeitnehmer kann sich alternativ für eines der genannten Modelle zur Besparung entscheiden.

Arbeitgeber können darüber hinaus im Namen ihres Angestellten Beiträge in eine Betriebsrentenversicherung, als Förderung von Geringverdienern, einzahlen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, zur Aufbesserung seiner Altersvorsorge, zusätzlich zu den von Ihnen eingezahlten Beiträgen einen Teil seines Lohnes in die bAV im Wege der Entgeltumwandlung einzuzahlen. Eine betriebliche Altersvorsorge der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade, egal für welches Modell Sie sich entscheiden, bietet Fachkräften optimalen Anreiz, damit diese sich für Ihren Betrieb entscheiden und dort bleiben.

Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der SIGNAL IDUNA Harsefeld im Landkreis Stade

Um für Ihre Mitarbeiter optimal vorzusorgen bestehen vielerlei Möglichkeiten im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge. Welche Form der bAV speziell für Ihren Betrieb geeignet ist und welche Wege nicht für Sie infrage kommen, erläutern wir gerne mit Ihnen zusammen in einem persönlichen Gespräch. Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade, um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen. Grundsätzlich besteht für Sie die Wahl zwischen nachfolgend aufgeführten Modellen. Eine Kombination verschiedener Wege ist hierbei möglich.

  • Pensionskasse
  • Pensionszusage und
  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse

Speziell um den jetzigen Geringverdienern mit ihrer späteren niedrigen Rente Unterstützung zu leisten, wurde die Betriebsrentenversicherung der SIGNAL IDUNA ins Leben gerufen. Mitarbeiter, welche einen monatlichen Bruttoverdienst unter 2.200 € beziehen, gelten als Geringverdiener. Teilzeitbeschäftigungen bleiben für diese Berechnungen ohne Bedeutung. Nachfolgend erläutern wir Vorteile einer betrieblichen Rentenversicherung:

  • Eine Unterstützung geringverdienender Mitarbeiter wird durch staatliche Zuschüsse in Höhe von 30% gefördert. Sollten Sie also 300€ jährlich für die bAV Ihrer Mitarbeiter leisten, wird dieser Betrag durch den Staat mit 90€ aufgestockt.
  • Der Förderbetrag kann aufgrund des neuen §100 EStG mit der einzubehaltenden Lohnsteuer verrechnet werden, was eine durchschnittliche Steuerersparnis von 30% dank der bAV bedeutet.
  • Für Arbeitgeber, die Beiträge in die Betriebsrentenversicherung einzahlen, müssen diese weder Sozialabgaben noch Steuern leisten.

Die Betriebsrentenversicherung stellt für Mitarbeiter eine zusätzliche und kostenfreie Altersvorsorge dar. Die Betriebsrentenversicherung ist nicht nur bei der Gewinnung neuer Fachkräfte behilflich, sondern auch dabei, die Motivation Angestellter bei der täglichen Arbeit zu steigern. Um Näheres über konkrete Möglichkeiten der Betriebsrente zu erfahren, wenden Sie sich an unsere Experte.

Wenn es um betriebliche Altersvorsorge geht, ist eine Direktversicherung das absolute Idealbeispiel. Bei der Direktversicherung können Sie eine Lebens- oder auch Rentenversicherung für Mitarbeiter abschließen, welche er ab Renteneintritt erhält. Die Beitragshöhe können Sie sowie Ihre Mitarbeiter selbst bestimmen. Möchte Ihr Mitarbeiter höhere Beträge zahlen, können Sie einen entsprechenden Anteil seines Gehaltes einbehalten. Dabei handelt es sich um das sogenannte System der Entgeltumwandlung.

Sollte Ihr Mitarbeiter sich für dieses System der Entgeltumwandlung entscheiden, wird dessen Einkommen entsprechend verringert. Dies hat zur Folge, dass sowohl Ihr Mitarbeiter als auch Sie Steuern und Sozialabgaben einsparen. Von der Art der Versicherung ist es abhängig, ob später das angesparte Guthaben als monatliche Rente oder Einmalbetrag geleistet wird. Von der konkreten Situation Ihres Mitarbeiters ist abhängig, welches System für diesen am Besten ist.

Da die Pensionskasse nach einem vergleichbaren System funktioniert, ähnelt sie einer privaten Rentenversicherung. Der entsprechende Vertrag wird von Ihnen im Namen Ihres Mitarbeiters abgeschlossen. Es erfolgt die Ansparung eines Vermögens, wahlweise über vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung oder freiwillige Zahlungen durch Sie. Diese können ab dem 62. Lebensjahr zu einem freiwählbarem Zeitpunkt ausgezahlt werden. Weitere Vorteile für Ihren Arbeitgeber sowie Sie durch die Pensionskasse sind:

  • Es besteht bei dieser Form der bAV die Möglichkeit, zusätzlich zur Rente eine Absicherung evtl. Berufsunfähigkeit zu erlangen.
  • Auszahlung des Vermögens in Form monatlicher Rente oder als Gesamtsumme ist bei der betrieblichen Altersvorsorge möglich.
  • Möglichkeit hoher Verzinsung durch Zinseszinseffekt bei der betrieblichen Altersversorgung.
  • Der Arbeitgeber erhält durch die Beitragszahlung der bAV spürbare Steuervorteile sowie Arbeitnehmer bei Auszahlung der Rente.

Die Ähnlichkeit der Worte Pensionskasse und Pensionszusage ist nicht zu verleugnen, obwohl es sich um etwas völlig Unterschiedliches handelt. Mit der Pensionszusage garantieren Sie Ihrem Arbeitnehmer bei Versetzung in den Ruhestand, Berufsunfähigkeit oder Tod, monatlich eine Pension zu zahlen. Die von Ihnen versprochenen Leistungen sind im Leistungsfalle von Ihnen aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Um Ihren Verpflichtungen nachzukommen ist zwar keine Versicherung notwendig, jedoch sollten Sie genügend Kapital beiseitegelegt haben.

Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine beliebte, jedoch mit diversen Risiken verbundene Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Nennenswert ist hierbei, dass Sie in jedem Falle die vertraglich festgelegten Leistungen erbringen müssen. Selbst dann, falls Ihr Unternehmen zum Leistungszeitpunkt wirtschaftlich bzw. finanziell angeschlagen ist, müssen Sie entsprechend leisten. Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig die benötigten Beträge beiseitezulegen und sicher anzulegen.

Mithilfe der Pensionszusage können Sie Ihren Arbeitnehmern ideale Anreize bieten, um sie an sich zu binden, da diese dann die versprochenen Leistungen mitnehmen können.

Die Unterstützungskasse ist den Bereichen Handwerk, Handel sowie Gewerbe (HHG) vorbehalten. Zum Renteneintritt erhält Ihr Mitarbeiter wahlweise eine Einmalauszahlung des angesparten Vermögens oder eine Monatsrente bis zu seinem Tod. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sollte Ihr Mitarbeiter frühzeitig versterben, damit für dessen Hinterbliebene vorzusorgen. Dabei können Sie die Zuwendungen zur Unterstützungskasse als Betriebsausgaben abziehen. Weiterhin sind diese Zuwendungen teilweise von Sozialabgaben befreit, was Ihnen somit auch in bilanzieller und steuerlicher Hinsicht Vorteile bietet

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Sollten Sie weitere Fragen zum Thema betriebliche Altersvorsorge oder weiteren Versicherungen haben, wenden Sie sich an die Experten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade.

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