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Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade
Arbeitende Frau mit Smoothie - Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade

Be­­rufs­­un­­fähig­­keits­­versicherung für An­ge­stell­te - SIGNAL IDUNA Har­se­feld

Die eigene Existenz essenziell mit der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern

Generell ist es so, dass jeder von uns arbeiten geht, um sich u.a. mit seinem monatlichen Einkommen persönliche Träume und Wünsche, wie bspw. Urlaub, Familie, Kinder oder ein Hauskauf, zu erfüllen. Sollten jedoch, aus welchem Grund auch immer, die Einnahmen wegfallen und es besteht keine entsprechende Absicherung, fallen somit auch viele Zukunftspläne ins Wasser. Da Berufsunfähigkeit jeden von uns treffen kann, raten die Experten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade dringend an, sich mit deren Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) adäquat gegen finanzielle Folgen abzusichern.

Grundlegendes zur Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA

   

Ist eine Berufsunfähigkeit tatsächlich abwegig?

“Ich sitze täglich doch nur im Büro und kann mich maximal auf dem Weg zum Kopierer verletzen, wenn ich stolpere“, so wird vielleicht der ein oder andere denken. Einige sind evtl. sogar der Meinung, dass sie bei einem Bürojob oder einem körperlich weniger anspruchsvollen Job keine Berufsunfähigkeit erleiden können. Das ist jedoch ein großer Irrtum. Eventuell ist deren Berufsunfähigkeit sogar bereits näher als geahnt. Der Grund dafür liegt in der Vielfältigkeit der Berufsunfähigkeitsursachen. Daher raten die Experten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade dringend zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Entgegen der weitläufigen Meinung werden die wenigsten Menschen aufgrund eines Unfalles im Job berufsunfähig. Für eine Berufsunfähigkeit sind die häufigsten Ursachen:

  • durch Stress im beruflichen oder privaten Umfeld bedingte psychische Erkrankungen
  • schwere körperliche Erkrankungen
  • Unfälle beim Sport oder in der Freizeit

Die weiterbreitete Meinung, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich bei durch den Beruf verursachten Schäden zahlt, ist nicht richtig. Genau das Gegenteil trifft zu: Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen für eine gewisse Zeit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind Sie durch die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA adäquat finanziell abgesichert. Dies trifft auch zu, falls Ursache ein privater Unfall oder eine berufsunabhängige Erkrankung ist.

 

Was steckt hinter einer Berufsunfähigkeit?

Gerade dann, wenn es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht, verwechseln viele Leute die Begriffe Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeit. Jede der beiden Versicherungen beschreibt einen völlig unterschiedlichen Zustand und jede hat andere Rechtsfolgen. Deshalb möchten wir zunächst den Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeit sowie einer Erwerbsunfähigkeit erläutern.

Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeitsrente stammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei wird zwischen voller sowie teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. In beiden Fällen allerdings erhalten Sie eine Rente vom DRV Bund oder dem jeweiligen Regionalträger.

       Volle Erwerbsminderung

  • Ihnen ist keine Ausübung eines Berufes und auch nur unter 3 Stunden täglich möglich. Dabei ist die vor Ihrer Erwerbsminderung ausgeübte Tätigkeit unerheblich.

       Teilweise Erwerbsminderung:

  • Ihnen ist keine Ausübung eines Berufes nur zwischen 3-6 Stunden pro Tag möglich. Auch hier ist es unerheblich, welche Tätigkeit vor Erwerbsminderung von Ihnen ausgeübt wurde.

Welche Tätigkeit Sie ausüben könnten, ist somit für die Rentenversicherung völlig unrelevant. Sollten Sie erwerbsgemindert sein, beträgt die bundesweite durchschnittliche Rente circa 711 €. Sicher dürfte jedem klar sein, dass man allein davon schlecht leben kann.

Stets dann, wenn Ihnen die Ausübung Ihrer letzten Berufstätigkeit aufgrund:

  • Gesundheitlichen Gründen
  • Zumindest für mehr als ½ Jahr
  • Mindestens zu 50%

nicht mehr möglich ist, gelten Sie im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA SI WorkLife EXKLUSIV-Plus als berufsunfähig.

Dabei wird auf Ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit abgestellt. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA ist es dabei ohne jegliche Bedeutung, ob Sie irgendeiner anderen Tätigkeit nachgehen können. Auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichten wir von der Signal Iduna. Sollte Ihnen allerdings die Ausübung einer anderen Tätigkeit möglich sein, die Ihrer Ausbildung sowie Ihren Fähigkeiten entspricht und Ihrer bisherigen Lebensstellung gleichkommt, besteht keine Berufsunfähigkeit mehr.

 

Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) erhalten, weil Ihnen bspw. die Ausübung Ihres Berufes als Pilot nicht mehr möglich ist und Sie fahren nunmehr für einen Schnellimbiss Essen aus, entspricht dies nicht Ihrer bisherigen Lebensstellung, so dass Sie weiterhin Rente erhalten. Sollten Sie aber in Ihren Beruf zurückkehren können oder einen von der finanziellen sowie sozialen Stellung vergleichbaren Beruf aufnehmen, entfällt der Anspruch auf BU-Rente.

Unsere Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Nachfolgenden erläutern wir, wie wir bei einem Antrag auf Leistungen vorgehen, sollten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns abgeschlossen haben.

  1. Zunächst wird geprüft, ob ein Leistungsanspruch überhaupt besteht. Es werden auf Grundlage erhaltener Informationen medizinische Unterlagen einzelfallabhängig (bspw. vom behandelnden Arzt oder Sozialversicherungsträger) angefordert. Bei Beamten oder Soldaten, welche eine Dienstunfähigkeitsklausel besitzen, ist im Normalfall ein amts- oder truppenärztliches Zeugnis über die Dienstunfähigkeit ausreichend.
  2. Sollten wir die Berufsunfähigkeit feststellen, wird unmittelbar nach Feststehen des Leistungsanspruchs eine monatliche Rente an Sie durch den Versicherer ausgezahlt.
  3. Generell erhalten Sie nunmehr bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente der SIGNAL IDUNA Harsefeld ausgezahlt. Leistungen werden allerdings dann durch Ihren Versicherer eingestellt, sobald wir feststellen, dass Ihr Gesundheitszustand sich soweit verbessert hat, damit Sie Ihren alten Beruf wieder ausüben können. Gleiches gilt, sollten Sie eine vergleichbare Tätigkeit aufgenommen haben. Allerdings leisten wir häufig eine Wiedereingliederungshilfe zur Unterstützung Ihres Wiedereinstiegs in das Berufsleben. In diesem Falle zahlen wir eine Zeit lang weiter Rente. Sodann läuft Ihr Vertrag weiter, wie vor Berufsunfähigkeit.

 

Unsere Vorteile

Sie können von folgenden Vorteilen profitieren, sollten Sie sich für die Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der SIGNAL IDUNA mit der Berufsunfähigkeitsversicherung SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS entscheiden.

  • Die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird Ihnen monatlich und während des Bestehens des Leistungsfalles gezahlt. Die in der Berufsunfähigkeitsversicherung Harsefeld enthaltene Rente bestimmen Sie selbst. Allerdings empfehlen wir, dass diese circa 70% des derzeitigen Bruttoeinkommens absichern soll.
  • Beitragszahlungen entfallen, sobald Sie berufsunfähig werden.
  • Die allgemeine Dienstunfähigkeit für Beamte können Sie über die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ stets absichern. Sollten Sie aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens oder amtsärztlichen Zeugnisses im Rahmen der Bedingungen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden, gelten Sie als berufsunfähig.
  • Sie erhalten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, sollte eine Berufsunfähigkeit zumindest ½ Jahr andauern.
  • Leistungen werden durch den Versicherer nicht sofort eingestellt, sofern Sie für zumindest drei Jahre Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten haben und nunmehr wieder in Ihren Beruf einsteigen. In diesem Falle unterstützen wir Sie durch eine sogenannte Wiedereingliederungshilfe, im Zuge derer wir maximal zwölf Monate (höchstens insg. 12.000 €) Rente weiter leisten.
  • Der Einschluss einer Leistung im Falle von Arbeitsunfähigkeit ist optional für maximal zwei Jahre möglich. Sollten Sie für zumindest ½ Jahr ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben sein, erhalten Sie für maximal zwei Jahre Rente. Dies gilt nur für längere Erkrankungen.
  • Sollte als Selbstständiger bei Ihnen aufgrund eines Leistungsfalles die Umorganisation Ihres Betriebes nötig werden, werden Sie durch uns mit sechs Monatsrenten finanziell unterstützt. Auf eine Prüfung der Umorganisation wird vollständig verzichtet, sollte Ihr Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter haben.
  • Absicherung sämtlicher berufsunfähigkeitsverursachender Infektionen für Versicherte der Berufsunfähigkeitsversicherung Harsefeld, welche zu einem Tätigkeitsverbot führen.

Fordern Sie individuelle Beratung

Spätestens dann, wenn Ihre Arbeitskraft wegfällt, wissen Sie, wie wertvoll diese überhaupt ist.

Prinzipiell stehen Sie als Selbstständiger ohne jegliche Leistungen da, sollten Sie ohne entsprechende Versicherung Berufsunfähigkeit erleiden. Selbst bei Angestellten oder Beamten, welche vor Eintritt der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, entstehen hohe finanzielle Einbußen. Durch entsprechende Absicherung können diese Finanzlücken mit den monatlichen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrenten gedeckt werden.

Damit auch Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind, vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei den Experten der SIGNAL IDUNA Generalagentur Christof Albers in Harsefeld im Landkreis Stade.

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Anfahrt und Kontakt

Generalagentur Christof Albers

Schaapwaschweg 23a
21698 Harsefeld

Tel.: 04163 8677200
E-Mail: christof.albers@signal-iduna.net

Kontaktformular

Öffnungszeiten
Mo - Fr: 09:00 - 20:00 Uhr
Sa: 09:00 - 13:00 Uhr
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