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Turmstapelnder Mann – betriebliche Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Buschmann und Partner in Sulingen
Turmstapelnder Mann – betriebliche Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Buschmann und Partner in Sulingen

Betrieb­­lich­­e Un­­fall­­ver­­si­­che­­rung für Hand­wer­ker - SIGNAL IDUNA Sul­ing­en

Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter im Handwerksbetrieb vor den Folgen eines Unfalls mit der betrieblichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter sichert diese bei Unfällen während der Arbeitszeit ab. Die betriebliche Unfallversicherung (bUV)  der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Buschmann und Kollegen in Sulingen für Handwerker sorgt für einen 24-Stunden-Schutz. Von diesem profitieren Sie auch im privaten Umfeld. Angestellte freuen sich über die umfassende Absicherung und Sie über die Mitarbeiterbindung und Leistungen motivierter Mitarbeiter. Eine Win-Win-Situation, über die wir Sie auf dieser Seite genauer informieren.

Folgen eines Unfalls für Unternehmen und Mitarbeiter absichern mit der betrieblichen Unfallversicherung

Wenn ein Mitarbeiter einen Unfall erleidet, sind die Folgen nicht nur für diesen dramatisch. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können oft den Ausfall einer Arbeitskraft nicht kompensieren, sollte diese für eine längere Zeit ausfallen. Selbst danach kann das belastend sein, denn das Risiko eines erneuten Ausfalls begleitet Sie immer.

Sie als Unternehmer übernehmen mit der betrieblichen Unfallversicherung (bUV) Ihre soziale Verantwortung, sorgen für eine umfassende Absicherung Ihrer Mitarbeiter und unterstützen diese im Ernstfall bei der schnellen Wiedereingliederung ins Berufsleben. Wenn das nicht mehr möglich sein sollte, erhält der Mitarbeiter eine Unfallrente oder Einmalzahlung / Invaliditätsleistung von der Versicherung für Handwerker, mit der er seinen Lebensstandard halten kann. Mit der betrieblichen Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Buschmann und Kollegen in Sulingen haben ab jetzt alle Beteiligten ein gutes Gefühl.

 

Reicht die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus?

Nach dem Sozialgesetzbuch gilt die gesetzliche Unfallversicherung nur in bestimmten Fällen. Generell lässt sich sagen, dass diese den Arbeitnehmer nicht bei Unfällen im privaten Bereich absichert. Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur, wenn…

  • ein Unfall auf dem Arbeitsweg (hin und zurück) passiert.
  • ein Unfall bei der Ausführung der betrieblichen Tätigkeit passiert.
  • Sie eine anerkannte Berufskrankheit erleiden.
  • Während Sie einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, Blut spenden, Zeuge vor Gericht oder Ersthelfer sind.

Das Risiko betrieblicher Unfälle ist durch den heute sehr guten Arbeitsschutz durch entsprechende Gesetze und betriebsinterne Vereinbarungen stark gesunken. Ebenso zeigen sich Unfälle im Straßenverkehr mit Leistungsinanspruchnahme bei der Versicherung rückläufig. Sollte es bei einer dieser Situationen dennoch zu einem Unfall kommen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung.

Verletzten sich Ihr Arbeitnehmer jedoch in der Freizeit, ist dieser ohne private oder betriebliche Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Buschmann und Kollegen in Sulingen nicht gegen die finanziellen Folgen abgesichert. Doch vor allem körperliche Schäden, Ausfallzeiten oder anhaltende Behinderungen zeigen sich mit hohen finanziellen Belastungen.

Die betriebliche Unfallversicherung (bUV) im Überblick

 

Ein echter Mehrwert als Versicherung im Handwerk

Es lässt sich an dieser Stelle sagen, dass die Leistungen von privater und betrieblicher Unfallversicherung (Gruppenunfallversicherung) nahezu identisch sind. Nur dass die Versicherungsbeiträge bei der privaten Versicherung von der versicherten Person als Versicherungsnehmer getragen werden müssen. Sie als Arbeitgeber übernehmen in dem Fall die Prämie für Ihren Mitarbeiter. Für diesen bleibt alles gleich. Die Zahlungen sind für Arbeitgeber als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zusätzlich ergibt sich für Sie der Vorteil der Mitarbeiterbindung.

Sie als Arbeitgeber müssen bei der bUV als Gruppenunfallversicherung mindestens drei Mitarbeiter (Sie können sich selbst auch mitversichern!) versichern. Wir bilden dann entsprechend den Tätigkeiten und dem damit verbundenen Risiko eine Gruppe, die wir mit einem festen Gesamtbeitrag bemessen. Das bedeutet auch, je mehr Personen Sie in dieser Gruppe versichern, desto niedriger wird Ihr Beitrag.

Sie erhalten mit der betrieblichen Unfallversicherung der SIGNAL IDUNA Bezirksdirektion Buschmann und Kollegen in Sulingen Arbeitgeber-Vorteile:

  • Sie binden Ihre Mitarbeiter an Ihren Betrieb.
  • Sie senken die Fluktuation und schaffen einen Anreiz für qualifiziertes Personal.
  • Sie sorgen für motivierte und glückliche Mitarbeiter.
  • Sie verbessern das Betriebsklima.

Sie als Kunde der SIGNAL IDUNA Sulingen profitieren mit den betrieblichen Zusatzleistungen vor allem durch die Mitarbeiterbindung und Personalgewinnung. Zudem können Sie die Beiträge Ihrer Arbeitnehmer zur Gruppenunfallversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen. Bei der Drei-Personen-Grenze haben Sie also die Möglichkeit, sich und mindestens zwei Kollegen abzusichern. Bedenken Sie auch, je größer die Gruppe, desto niedriger wird der Beitrag für den einzelnen.

Sie interessieren sich für die betriebliche Unfallversicherung? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen oder informieren Sie zu grundlegenden Konditionen. Wenden Sie sich an Ihren Berater vor Ort und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

Im Rahmen der bUV kommt es für eine möglichst umfassende Absicherung auf die Konditionen der Versicherung an:

  • Bei der bUV besteht kein Unterschied zwischen beruflichen und privaten Unfällen.
  • Es sind die einfache und grobe Fahrlässigkeit versichert, Vorsatz hingegen nicht.
  • Optionale Bausteine machen eine individuelle Anpassung und Erweiterung möglich.

Die betriebliche Gruppenunfallversicherung leistet, wenn die „versicherte Person unfreiwillig und durch ein von außen auf sie einwirkendes Ereignis eine unfreiwillige Schädigung ihrer Gesundheit erleidet“ (Gesamtverband deutscher Versicherer). Dabei sind in der bUV folgende Bereiche abgesichert:

  • Unfälle in der Freizeit und im Sport
  • Unfälle beim Tauchen
  • Nahrungsmittelvergiftungen
  • Verletzungen durch Überanstrengung
  • Unfälle durch Einnahme von Medikamenten
  • Impfschäden, Blutvergiftung und Infektionen
  • Krankenhaustagegeld bei ambulanten und stationären Eingriffen

Zusätzlich können die Tarife Basis oder Premium um verschiedene Zusatzbausteine nach Belieben erweitert werden. Sie können zum Beispiel das Krankenhaustagegeld im Ausland verdoppeln oder die Gliedertaxe für Ihren Handwerksberuf erhöhen.

Was sind Versicherungssummen, Gliedertaxe, Progression und Co.?

Die Versicherungssumme bildet die Grundlage jeder Unfallversicherung. Zudem möchten wir Ihnen nachfolgend weitere Begrifflichkeiten erklären, die immer wieder auftauchen:

  • Versicherungssumme: Diese Summe erhalten die Versicherungsnehmer bei einer 100-prozentigen, unfallbedingten Invalidität. Bei einer 50 % Invalidität und einer Absicherung von 200.000 €, erhalten Sie also eine Einmalzahlung in Höhe von 100.000 €.
  • Gliedertaxe: Gibt den Grad der Invalidität, z.B. den Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils, in Prozent an. Der Verlust der Sehfähigkeit wird mit 100 % bemessen.
  • Progression: Sie wählen um wie viel die Versicherungssumme bei voller Invalidität vervielfacht wird. Bei einer Progression von 500 % bedeutet das bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, dass die versicherte Person 500.000 Euro erhält, wenn sie zu 100 % invalide wird.
  • Tagegeld: Ihr Mitarbeiter bekommt mit dem Tagegeld einen Ausgleich von unfallbedingten Einkommensverlusten in Rahmen einer täglichen Ersatzzahlung.
  • Krankenhaustagegeld: Bei einem Krankenhausaufenthalt bekommt die versicherte Person einen täglichen Betrag, um die zusätzlichen Kosten dort zu decken.

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Tel.: 04271 954241
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