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Firmenrechtsschutz

Mit dem Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe der ALLRECHT erhalten Sie als Unternehmer einen umfassenden Versicherungsschutz.

Gerade als Selbstständiger sind Sie in besonderer Weise einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt. Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Zulieferern oder Kunden können schnell vor Gericht landen.

Schützen Sie sich vor den existenzbedrohenden Kosten, die bei einem solchen Rechtsstreit entstehen können. Ob für Ihr Gewerbe, Ihre selbstgenutzten Firmengebäude oder für den Straßenverkehr.

Vorteile der Firmenrechtsschutzversicherung

  • Schirm

    Schutz für Ihren Betrieb und allen Beschäftigten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit

  • Telefonischen Erstberatung durch einen Rechtsanwalt

  • Geld

    Kostenübernahme für eine außergerichtliche Streitbeilegung in Form einer Mediation

Unsere Leistungen

  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz Für Strafverfahren, in denen Ihnen ein angeblich vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Kostenschutz besteht, solange es nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt.
  • Forderungsmanagement-Service Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen vermitteln ein professionelles Forderungsmanagement für nicht rechtsschutzversicherbare Forderungen.
  • Wirtschaftsauskunfts-Service Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen vermitteln professionelle Wirtschaftsauskünfte Die vermittelte Dienstleistung ermöglicht die Einholung von Wirtschaftsauskünften und Bonitätsinformationen.

Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung

Der ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe schützt Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit, die von Ihnen bzw. Ihrem Betrieb beschäftigten Personen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Sie (auch mithelfende Familienangehörige), alle von Ihnen selbstgenutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland, alle auf Ihren Betrieb zugelassenen Land-Kfz und Anhänger sowie Mietfahrzeuge, Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern.

Die versicherten Personen sind auch als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden Kfz abgesichert. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln. Daneben sind auch alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Kfz oder Mietfahrzeuge versichert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie davor, dass Dritte berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend machen. Aber Sie hilft Ihnen nicht, Ihrerseits Forderungen durchzusetzen, sich gegen Bescheide zu wehren oder sonst Ihr Recht durchzusetzen. Dafür ist der ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe da.

Beispiele für Leistungsfälle

Nach einer Sachbeschädigung, beispielsweise an einer Arbeitsmaschine, müssen die Reparaturkosten, die Wiederherstellungskosten und die Kosten der Betriebsunterbrechung gegen den Verursacher durchgesetzt werden.

Die Finanzbehörde verlangt, dass Sie ab sofort für jeden übernommenen Auftrag eine erhebliche Steuervorauszahlung abführen müssen. Sie halten die geforderten Beträge für zu hoch.

Disziplinar-Rechtsschutz: Von Disziplinar-Verfahren können Wehrpflichtige, Beamte oder Zeitsoldaten betroffen sein, z.B. wegen angeblich pflichtwidrigem Verhalten.

Standes-Rechtsschutz: Gegen den Angehörigen eines Berufes mit Standesrecht (z.B. Arzt, Steuerberater und Rechtsanwalt) leitet die zuständige Kammer ein Standesrecht-Verfahren wegen angeblicher Pflichtwidrigkeiten ein. Es droht der Verlust der Zulassung.

Sie müssen sich gegen den Vorwurf verteidigen, Sie hätten gegen die Vorschriften zur Unfallverhütung verstoßen.

Sie sollen gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen haben. Zur gerichtlichen Abwehr benötigen Sie den Rat oder die Auskunft eines Fachanwaltes.

Sie kündigen einem Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung. Dieser begehrt vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutz.

Vor einem deutschen Sozialgericht muss gestritten werden, weil Sie angeblich die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt haben.

Durch Unachtsamkeit eines Ihrer Mitarbeiter kommt es bei Arbeiten im Haus eines Kunden zu einem Feuer, bei dem Hausbewohner Brandverletzungen und Rauchvergiftungen erleiden. Gegen Sie und den verantwortlichen Mitarbeiter wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

In nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Ihnen wird die Gewerbeerlaubnis entzogen. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Bei einer von Ihnen unverschuldeten Schlägerei werden Sie erheblich verletzt. Die Täter können gefasst werden. Sie haben allerdings den Eindruck, dass die gegen Sie begangene Körperverletzung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird. Um eine Verurteilung und Bestrafung der Täter zu erreichen, schließen Sie sich dem Prozess als Nebenkläger an.

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