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Altersvorsorge
Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die Pensionskassenversorgung erfolgt über eine Versicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird.

Als Arbeitgeber erteilen Sie Ihren Mitarbeitern eine Zusage und zahlen regelmäßig Beiträge in die Pensionskasse ein.

Die Finanzierung erfolgt unkompliziert entweder durch Umwandlung des Arbeitnehmerentgelts oder durch Sie als Arbeitgeber. Auch Kombinationen sind möglich.

Ihre Mitarbeiter bauen so eine Altersversorgung auf und sichern sich auf Wunsch zugleich bei Berufsunfähigkeit oder die Angehörigen im Todesfall ab.

Die Pensionskasse in der Form der Rentenversicherung wird zudem attraktiv steuerlich gefördert.

Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung.

Wer im Ruhestand auf nichts verzichten will, muss selbst die Initiative ergreifen. 

Mit einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionskassenversorgung sorgen Sie nicht nur intelligent vor, sondern nutzen auch jede Menge Steuer- und Sozialabgabenvorteile. 

Das Ergebnis: Deutlich mehr Rente!